Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Schuldhaftung nie mehr ohne Garantie -
Nie wieder werde ich eine Schuldhaftung oder Bürgschaft eingehen, ohne das ich gleichzeitig eine Garantie für den Fall der Fälle bekomme. In der Ehe habe ich vorzeitig und mit Zuversicht die Schuldhaftung für das Darlehn der Bank an meine Ex-Frau unterschrieben. Damals dachte ich nicht daran, das wir uns je trennen würden oder das das Darlehn nicht beglichen werden wird. Aus diesem Grund habe ich auch auf jede Garantie von meiner Ex-Frau verzichtet.
Und jetzt stecke ich bei der Bank in der Schuldhaftung und komme nicht mehr raus. Die Bank wird mich erst aus der Schuldhaftung entlassen, wenn sie davon überzeugt ist, das meine Ex-Frau das Darlehn alleine bezahlen kann. Und die Messlatte der Bank ist so hoch, das dieser Nachweis kaum zu erbringen ist.
Meine Ex-Frau zahlt zwar die vierteljährlichen Raten und solange dies geschieht habe ich nichts zu befürchten. Und anscheinend hat meine Ex-Frau für die Zeit nach dem Ablauf des Darlehns (in knapp eineinhalb Jahren) auch schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Somit bin ich zumindest in 18 Monaten aus dem Vertrag draussen.
Trotzdem - wenn meine Ex-Frau die Raten nicht bezahlt holt die Bank das Geld bei mir. Und dies, ohne das ich dafür einen Gegenwert bekommen werde.
Und genau für diese Situation hätte ich mich absichern sollen. Hier hätte ich - bevor ich die Schuldhaftung unterzeichne - mit meiner Ex-Frau einen Vertrag machen müssen das ich einen Anteil an der Wohnung bekomme. Oder ich hätte mich ins Grundbuch eintragen lassen sollen. Oder auf eine andere Art und Weise an der Wohnung beteiligt werden sollen.
Dazu ist es jetzt zu spät aber für die Zukunft habe ich gelernt. Keine geldwerten Leistungen ohne Vertrag. Nie mehr.
Und hoffen, das ich nie für die Schuldhaftung gerade stehen muss.


