Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Freitag, 10. Oktober 2008
Die Geschichte zum Ausgleich Anlage U 2006
Am 16. September kam meine Ex-Frau mit der Bitte, dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage den von ihr ausgerechneten Steuernachteil ausgleichen sollte. Es handelt sich ihrer Berechnung nach um fast 2.600 Euro - und dass alles ohne Belege.
In der Sache hat meine Ex-Frau recht, den Nachteil muss ich ihr erstatten. Überrascht bin ich von der Summe, da ich im Jahr davor nur die Hälfte bezahlt hatte. Und ebenfalls überrascht war ich von der kurzen Frist - dies erklärt sich aber dadurch, dass meine Ex-Frau die Unterlagen wochenlang bei sich liegen gelassen hatte.
Am 17. September hat meine Ex-Frau den entsprechenden Steuerbescheid gesandt, begleitet von der ersten Drohung, dass ich belangt werde wenn ich nicht unverzüglich bezahle. Die genannten Summen stimmten in etwa mit dem überein, was darin ermittelt wurde.
Am 18. September übersandte ich per Post die Belege an meinen Steuerberater mit der Bitte, die Berechnungen zu überprüfen. Schliesslich hatte ich schon im vergangenen Jahr damit so meine Erfahrungen gemacht. Telefonisch hatte ich dies so mit ihm abgemacht.
Bis zum 26. September hörte ich nichts von ihm. Dies hat mich beunruhigt, denn eigentlich ist er schnell und erledigt solche Kleinigkeiten sofort.
Mein Anruf bei ihm ergab, dass die Unterlage bisher nicht bei ihm eingetroffen sind.
Am 30. September kam die nächste Mail meiner Ex-Frau mit der Wiederholung der Drohung, dass ihr ihre Überziehungszinsen zu bezahlen hätte, wenn ich nicht sofort die komplette von ihr ermittelte Summe begleichen würde. Inzwischen hat sich zwischen uns schon ein Dialog voller Vorwürfe ergeben, wer wann was zu bezahlen hat und wer wie lange auf was warten musste.
Noch am gleichen Tag hat mein Steuerberater die Unterlagen erhalten, den tatsächlichen Steuernachteil ausgerechnet und ihn mir mitgeteilt. Er entsprach in etwa dem was meine Ex-Frau ausgerechnet hatte. ABER: Wie schon im letzten Jahr hat sie auch diesmal versucht, ihre Zinsen auf mich abzuwälzen. Und da ist mir der Kragen geplatz und habe mir mit einer Mail an sie erst mal Luft machen müssen. Ich werde - wie immer - von ihr verarscht und sie redet sich damit raus, dass sie keine Ahnung hat und schiebt die Schuld dem Steuerberater zu.
Am 1. Oktober kommt die nächste Drohung von ihr. Ich soll nun 19.5 % Überziehungszinsen für ihr Konto zahlen, weil das Finanzamt ihre Steuernachzahlung nun abgebucht hat. Nur weil sie die Unterlagen wochenlang bei sich liegen lassen hat. Und zusätzlich noch die Zinsen für die verspätete Abgabe der Steuererklärung.
Am 2. Oktober wiederholt meine Ex-Frau dann die Drohung - diesmal aber schon telefonisch. Zugleich streitet sie alles ab. Ich bekomme eine letzte Frist bis 3. Oktober. Was passiert eigentlich, wenn ich nicht bezahle? Ich habe grosse Lust es auszuprobieren.
Am 3. Oktober überweise ich den tatsächlich fälligen Betrag - knapp 2.500 Euro. Genau 16 Tage nachdem ich die erste Forderung von ihr erhalten habe und drei Tage nachdem der tatsächliche Betrag feststand.
Und die Moral von der Geschichte - es ändert sich nix. Jedes Jahr das gleiche Spiel und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass ich mir das nächste Mal auch so viel Zeit lasse, wie meine Ex-Frau immer braucht, um mir irgendetwas zu unterschreiben. Ich hoffe, ich habe daraus gelernt.
Dienstag, 25. März 2008
Alles wird anders
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.
- In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
- Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
- Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
- Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
- Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
- usw.
Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.
Montag, 18. Februar 2008
Meine Steuererklärung ist schon fertig
Aber es war dieses Jahr auch einfach. An den wesentlichen Dingen hat sich nichts verändert. Einkommen, Fortbildungskosten, Werbungskosten, sonst. Ausgaben blieben fast unverändert. Nur das ich letztes Jahr keine Ausgaben für die Scheidung mehr hatte. Dafür aber eine grössere Summe an Unterhalt als 2006 bezahlt habe. Über 10200 Euro sind an Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 zusammen gekommen.
Da ich jedoch schon die Anlage U von meiner Ex-Frau unterzeichnet bekommen habe konnte ich nun die Steuererklärung schon so weit fertigstellen, das mein Steuerberater nun den Rest machen kann.
Aufgrund meiner Erfahrng im letzten Jahr rechne ich nicht damit, das es zu einer Nachzahlung kommen wird. Evtl. wird sogar eine kleine Summe vom Finanzamt zurückerstattet. Doch all zu optimistisch will ich nicht sein.
Ich lass mich überraschen, was mein Steuerberater ausrechnen wird und freue mich, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung kommen wird. Doch bis es so weit ist werden noch Wochen oder sogar Monate vergehen...
Dienstag, 29. Januar 2008
Nach vier Woche ist sie da
Die Unterschrift meiner Ex-Frau unter der Anlage U. Diesmal ging es nur vier Wochen, bis ich sie bekam. Ich bin positiv überrascht, ich hatte eigentlich mit einer wesentlich längeren Dauer und mehr Bedingungen gerechnet. Aber warum sollten im Laufe der Jahre die Sachen sich nicht besser entwickeln als ich dachte.
Auf jeden Fall kann ich jetzt (es ist erst Anfang Februar) bereits die Steuererklärung für 2007 angehen. Die dazu notwendige Unterlage, welche die längste Vorlaufzeit benötigt, habe ich nun. Der Rest ist Fleissarbeit.
Ich kann allen, die auch auf die Unterschrift unter die Anlage U angewiessen sind nur den Rat geben, so früh wie möglich diese einzufordern. Der zweite Januar ist dafür ein guter Starttermin.
Alles ist gut.
Sonntag, 27. Januar 2008
Die Jagd nach der Anlage U läuft wie erwartet
Nun gut, die schriftliche Bestätigung habe ich ihr am Samstag noch in den Briefkasten geworfen und jetzt bin gespannt, was unverzüglich bedeutet.
Ich rechne mal nicht damit, das dies noch diesen Monat sein wird.
Samstag, 12. Januar 2008
Die jährliche Jagd nach der Unterschrift
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:
Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.
Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39
Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.
Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.
Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Vielen Dank und viele Grüsse
...
Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.
Dienstag, 8. Januar 2008
Jahresendabrechnung 2007
Jahresende, Kassensturz.
So wie es jetzt aussieht, bin ich mit einem kleinen Plus auf meinem Konto aus dem Jahr 2007 gegangen. Das ist in Ordnung und das ist etwas, mit dem ich leben kann.
Abgezogen werden muss noch der Ausgleich für die Anlage U von 2006, welche meine Ex-Frau noch nicht eingereicht hat. Dieser Betrag wird wohl zwischen 1000 und 1500 Euro liegen, so das für letztes Jahr eine schwarze Null stehen wird.
Wenn ich dieses Jahr, in dem nur noch eine direkten scheidungsbedingten Zahlungen von 1000 Euro an meine Scheidungsanwältin angefallen ist, als Muster für alle folgenden nehme habe ich ein relativ entspanntes Leben vor mir.
- Die Steuererstattung von 2006 in Höhe von 3000 Euro hat meine laufende Steuerlast gesenkt.
- Eine alte Lebensversicherung habe ich gekündigt und die daraus resultierende Rückzahlung in meine Altersvorsorge investiert
- 1200 Euro musste ich für 2005 als Ausgleich der steuerlichen Nachteile meiner Ex-Frau aufgrund der Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex-Frau bezahlen
Dies sind alles nur laufende Posten, die ab nun jedes Jahr in ähnlicher Form auftauchen werden und die ich hoffentlich auch in Zukunft so handeln kann.
Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Und wenn man dann noch bedenkt, das ich mir dieses Jahr meine Urlaubswünsche erfüllen konnte und gleichzeitig noch etwas in meine Altervorsorge anlegen konnte dann sieht es doch schon sehr gut aus. Ich freue mich auf jeden Fall schon auf 2008.
Montag, 22. Oktober 2007
Steuerthema 2006 endlich abgeschlossen !
Zugleich ist für mich nun ein weiteres Stück Planungssicherheit gegeben. Ich weiss jetzt, wie viel Geld ich zur Verfügung habe, wieviel Steuern ich bezahlen muss, welche Ausgaben auf mich zukommen und welchen Anteil meiner Einnahmen ich zur Verfügung habe. Und mit den jetzt vorliegenden Zahlen kann ich gut leben, ich merke wie ich die aktuelle Situation angenommen habe und das ich die Unsicherheit nach der Scheidung überwunden habe. Die einmaligen Lasten der Trennung und Scheidung liegen hinter mir, mit den laufenden Kosten komme ich zurecht. Ich kann wieder nach vorne schauen und genau das mache ich nun auch.
Erleichtert wird mir dies natürlich durch die Rückzahlung, die mit der Anerkennung meiner Unterhaltszahlungen durch das Finanzamt und dem geänderten Bescheid verbunden ist. Denn mit dieser Rückzahlung konnte ich die Löcher in meiner Kasse stopfen, die durch den Ausgleich der Anlage U 2005 und durch die Scheidungskosten entstanden ist.
Alles zusammen als ein sehr erfreulicher Tag für mich.
Mittwoch, 26. September 2007
Hurra, ich hab die Unterschrift
Jetzt hat auch meine Ex-Frau eingesehen, das ich Recht habe und es ist ihr keine weitere Ausrede eingefallen.
Morgen geht die Anlage U zum Finanzamt und dann hoffe ich, das es schnell einen neuen Steuerbescheid für mich gibt - und eine kräftige Rückzahlung.
Freitag, 21. September 2007
Montag, 17. September 2007
Gefährliches Halbwissen
Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.
(aus Wikipedia)
Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.
Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.
Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.
Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.
Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.
Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.
Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.
Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.
Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.
Ich will endlich an mein Geld kommen.
Mittwoch, 5. September 2007
Anlage U 2006 - Neuer Anlauf
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."
Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.
Montag, 3. September 2007
Anlage U 2005 - Hurra es ist geschafft
- Ende Juli schrieb meine Ex-Frau mir eine Mail in der sie mich auffordert, 1230.39 Euro als Ausgleich ihres steuerlichen Nachteils 2005 zu überweisen - ohne Berechnung, wie diese Summe zustande kommt.
- Einen Tag später bitte ich sie, mir ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den steuerlichen Nachteil berechnen kann - meine Ex-Frau ist zu diesem Zeitpunkt aber schon auf dem Weg in den Urlaub.
- Am Tag nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub kommt eine Mail mit der sie mir zum Ausdruck bringt, das sie es nicht versteht, das ich nun einen anderen, einen eigenen Steuerberater habe und nicht mehr denjenigen, den wir während der Ehezeit hatten.
- Ich erkläre ihr die Gründe und bitte sie erneut um die Übergabe ihres Steuerbescheides.
- Am Tag darauf kommt eine Mail mit dem Hinweis, dass sie mir eine letzte Frist von zwei Tagen gibt und mich somit in Verzug setzt. Von dem Steuerbescheid ist nur die erste Seite dabei, auf der es lediglich um ihre Nachzahlungen geht.
- Ich bitte sie erneut mir den kompletten Steuerbescheid zukommen zu lassen.
- Inzwischen habe ich Urlaub, befinde ich mich mit meinem Sohn schon in den Reisevorbereitungen.
- Jetzt erhalte ich die zweite Seite des Steuerbescheides von meiner Ex-Frau, die dritte und alle weiteren Seiten fehlen noch immer. Als letzte Handlung vor meiner Abreise in den Urlaub sende ich erhaltenen beiden Seiten meinem Steuerberater zu.
- Aus dem Urlaub heraus ruf ich nach drei Tagen bei ihm an und lasse mir das Ergebnis der Berechnungen durchgeben. Der Ausgleichsbetrag, den er ermittelt hat, ist 28 Euro tiefer als das Ergebnis des Steuerberaters meiner Ex-Frau. Die 28 Euro sind komischerweise genau der Betrag, den meine Ex-Frau als Zinsen für die verspätete Nachzahlung an das Finanzamt überweisen muss.
- Ich teile dies meiner Ex-Frau mit und bitte sie darum, mir zu bestätigen, das mit der Zahlung von 1202.39 Euro der Ausgleich der Anlage U für 2005 erledigt ist. Sobald sie diesem zustimmt werde ich das Geld überweisen.
- Am Tag darauf kommt eine Mail mit der Aufforderung, ich soll das Geld unverzüglich überweisen. Und einem nochmaligen Hinweis auf den Verzug.
- Ich bitte sie nochmals darum sich zu äussern, ob mit dieser Zahlung das Thema erledigt ist oder ob sie noch auf den zusätzlichen 28 Euro - oder weiteren Zahlungen - besteht.
- Dann endlich, nochmals einen Tag später, kommt die Zustimmung, das mit meiner Überweisung das Thema erledigt sei.
Und jetzt endlich, nach allerlei hin und her, überweise ich die 1202.39 Euro und bekomme dafür die Gewissheit, das dieses Thema für 2005 abgeschlossen ist.
Ob es für die weiteren Jahre besser läuft bezweifle ich. Jedenfalls kenne ich nun das Verfahren und kann mich entsprechend darauf einstellen.
Warum ich allerdings die Sache auch im Urlaub noch angehe weiss ich selber nicht. Eigentlich hätte ich meine Ex-Frau noch zwei Wochen zappeln lassen sollen.
Donnerstag, 9. August 2007
Das letzte Gefecht um die Anlage U
"Die Berechnung ergibt für mich einen steuerlichen Nachteil von 1230 Euro! ... mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen und zwar- wie es üblich ist- umgehend."
Dies war Ihre Aufforderung an mich. Ohne Berechnung. Ohne weitere Angaben wie diese Summe entstanden ist.
Ich habe sie daraufhin geben, mir doch ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den Steuernachteil berechnen kann. So ist es mit ihm abgesprochen und dagegen kann auch niemand etwas haben. Wer würde denn einfach so 1230 Euro überweisen, ohne die Berechtigung dieses Anspruchs überprüft zu haben?
Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Steuerbescheid meiner Ex-Frau, mal sehen, wann er nun ankommt.
Ich hoffe, das dies die letzten Gefechte sind, die ich mit meiner Ex-Frau austragen muss. Ich werde diesen steuerlichen Nachteil (er stammt aus dem Steuerjahr 2005) auch ohne zu zögern bezahlen. Nur um meinen guten Willen zu beweisen.
Die Zahlung für das Steuerjahr 2007 werde ich hingegen erst dann leisten, wenn meine Ex-Frau ihren Widerruf der Anlage U zurückgenommen hat. Mal sehen, wann das geschehen wird.
Dienstag, 10. April 2007
Die Sache mit der Anlage U
Sie möchte von mir zuerst ihre steuerlichen Nachteile, die durch die Unterzeichnung der Anlage U entstanden sind, ausgeglichen haben. Und zwar sofort und auf einmal.
Die Höhe des Nachteils ist noch nicht bestimmt, da die Steuerbescheide noch nicht erstellt wurden. Trotzdem möchte meine Ex-Frau schon mal das Geld von mir haben.
Bizarr und für mich nicht nachvollziehbar. Anscheinend können hier auch weder ihr Stuerberater noch ihre Anwältin auf sie einwirken. Sie hat sich nun mal in den Kopf gesetzt, das sie zuerst von mir Geld sehen will, bevor sie die Erklärung unterzeichnet. Dabei ist es doch so, das es keinen definitiven Steuerbescheid geben wird, bevor nicht über meinen Einspruch zur Aufzeilung der Vorrauszahlungen enschieden ist. Und solange kann auch ihr Steuernachteil nicht berechnet werden.
Doch dies versteht sie nicht - oder will es nicht verstehen. Um die Situation zu entspannen habe ich ihr schon mehrfach zugesichert - auch schriftlich - , das ich den Nachteil erstatten werde. Damit mich dies nicht so hart trifft habe ich diverse Vorschläge für eine Ratenzahlung angeboten. Doch sie blockiert nur.
Inzwischen hat sie die Unterzeichnung der Anlage U widerrufen. Da dies aber erst ab 2008 gültig ist sehe ich dies noch entspannt. Der aktuelle Sachverhalt ist also wie folgt:
- Ich habe beim Finanzamt Einspruch gegen die Aufteilung der Steuervorrauszahlungen von 2005 eingelegt.
- Über diesen Einspruch wird vorraussichtlich im Herbst entschieden.
- Eine gemeinsame Erklärung von meiner Ex-Frau und mir über die Aufteilung würde das Verfahren abkürzen.
- Meine Ex-Frau verweigert die Unterschrift unter die Erklärung (stimmt aber inhaltlich der Erklärung zu).
- Sie unterzeichnet die Erklärung erst, wenn sie den steuerlichen Nachteil der Anlage U von mir ausgeglichen bekommen hat.
- Dieser Nachteil ist noch nicht ermittelt. Zur Ermittlung benötigt es den Steuerbescheid meiner Ex-Frau.
- Dieser wird aber erst erstellt, nachdem über meinen Einspruch entschieden ist.
Und so drehen wir uns im Kreis. Ich möchte die Unterschrift unter die gemeinsame Erklärung, meine Ex-Frau möchte das Geld und alle zwei Tage geht dazu einige schöne und unschöne Mails hin und her.
Mittlerweile habe ich den Glaube daran verloren, das meine Ex-Frau den Sachverhalt verstehen wird. Ich bin nun nur noch darum besorgt, das ich keine finanziellen Nachteile durch diese Situation und die Blockade meiner Ex-Frau erhalte.
Sie wird also auf jeden Fall für den Zinszahlungen, die mir entgehen und die ich an das Finanzamt bezahlen muss, aufkommen müssen.
Wenigstens das habe ich selbst in der Hand.
Und so warte ich auf den Herbst.
Dienstag, 26. September 2006
Meine Steuererklärung mit Anlage U
Was für ein Geburtstagsgeschenk. Die erste Steuererklärung seit sieben Jahren, bei der ich Geld zurück bekomme. Und dies, nachdem zuerst noch eine Nachforderung in Höhe von 900 Euro im Raum stand.
Aber mit der Nachreichung der Anlage U über meine Unterhaltsleistungen hat sich dieser Betrag um einiges zu meinen Gunsten verschoben.
Ich kann also allen Männern, die sich gerade in ihrer Scheidung befinden nur raten, sich frühzeitig - am Besten sogar als Teil der Scheidungsvereinbarung - um die Unterschrift der Unterhaltsempfängerin auf der Anlage U zu kümmern. Es lohnt sich.