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Montag, 8. Dezember 2008

Steuervorauszahlung - jetzt kommt die Ex.

In den letzten neun Jahren habe ich mich mit den Steuervorauszahlungen für das Finanzamt rumgeschlagen. Da ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne werde ich wie ein Freiberufler besteuert. Und da gibt es vierteljährlich die Vorauszahlungen. Sie sind entweder viel zu hoch oder viel zu gering - richtig stimmen tun sie nie.
Nachdem ich nun seit Mai in der Schweiz wohne hat sich das Thema der Steuervorauszahlungen für mich erledigt. Ich zahle "Quellensteuer", wie in Deutschland wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Und im darauf folgenden Jahr mache ich die Steuererklärung. Eigentlich ganz einfach.
Und jetzt kommt meine Ex und will von mir ihre Steuervorauszahlung erstattet haben. Schliesslich entstünde diese durch meine Unterhaltszahlungen und die Anlage U. Ich soll möglichst noch heute bezahlen, denn übermorgen bucht das Finanzamt bereits die Vorauszahlung für das komplette Jahr 2008 ab - 1.800 Euro. Und für 2009 soll ich auch gleich die Vorauszahlungen übernehmen - 449 Euro pro Quartal.
Ihre Forderung unterstützt sie mit der Kopie ihres Vorauszahlungs-Bescheids. Ist ja schon interessant was darin steht.
Z.B. stammt der Bescheid von Ende August 2008. Warum und wo er seither rumlag ist mir ja egal. Aber warum muss ich nun sofort springen?
Aber der Reihe nach. Zuerst ein bisschen zu diesem Thema gegoogelt. Und tatsächlich, die Vorauszahlungen muss ich übernehmen (OLG Köln, 04.02.1988, 14 WF 277/87), da ich die Unterhaltszahlungen mit Anlage U steuerlich absetze.
Nachdem dies Thema in der Sache geklärt ist, geht es nun um die Höhe.
  • Fakt 1: Im Jahr 2009 versteuere ich mein Einkommen vollständig in der Schweiz. Somit ergibt es für mich keinen Sinn, wenn ich in Deutschland mit der Anlage U eine Steuerminderung erreichen möchte. Somit werde ich für 2009 keine Anlage U einreichen. Und demnach auch keine Vorauszahlungen begleichen.
  • Fakt 2: Gleiches gilt für den Zeitraum seit Mai 2008. Da ich nur die ersten vier Monate des Jahres 2008 in Deutschland steuerpflichtig war werde ich auch nur für diesen Zeitraum die Anlage U einreichen. Also bin ich auch nur für diesen Zeitraum verpflichtet, die Vorauszahlungen zu übernehmen. Rein rechnerisch wären dies 600 Euro statt 1.800 Euro.
  • Fakt 3: Guter Tipp - Ich werde erst dann bezahlen, wenn ich die Erklärung meiner Ex habe, dass ich - sollte die Vorauszahlung höher sein als der tatsächliche Nachteil - die Differenz von meinen Unterhaltszahlungen einbehalten kann.


So, und damit ist dass folgende klar: ich werde erst mal nichts bezahlen, schildere den Sachverhalt meiner Ex und warte eine neue Berechnung ab. Sie hatte die Möglichkeit eines Einspruchs - vier Wochen nach Erhalt des Bescheids...

Mal sehen, was nun daraus wird. Bisher habe ich noch nichts Neues von ihre gehört. Und das ist ja mal ein gutes Zeichen.

Freitag, 10. Oktober 2008

Die Geschichte zum Ausgleich Anlage U 2006

Es ist wie jedes Jahr. Pünktlich mit Ablauf von irgendwelchen Fristen kommt meine Ex mit der Bitte um Ausgleichs ihres Steuernachteils. Und wie jedes Jahr gerät diese an sich banale und eigentlich unproblematische Angelegenheit zu einem Fiasko. Warum sich dies so schnell hochschaukelt und in wüsten Beschimpfungen, Drohungen und Beleidigungen endet? Ich weiss es nicht. Doch der Reihe nach.

Am 16. September kam meine Ex-Frau mit der Bitte, dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage den von ihr ausgerechneten Steuernachteil ausgleichen sollte. Es handelt sich ihrer Berechnung nach um fast 2.600 Euro - und dass alles ohne Belege.
In der Sache hat meine Ex-Frau recht, den Nachteil muss ich ihr erstatten. Überrascht bin ich von der Summe, da ich im Jahr davor nur die Hälfte bezahlt hatte. Und ebenfalls überrascht war ich von der kurzen Frist - dies erklärt sich aber dadurch, dass meine Ex-Frau die Unterlagen wochenlang bei sich liegen gelassen hatte.

Am 17. September hat meine Ex-Frau den entsprechenden Steuerbescheid gesandt, begleitet von der ersten Drohung, dass ich belangt werde wenn ich nicht unverzüglich bezahle. Die genannten Summen stimmten in etwa mit dem überein, was darin ermittelt wurde.

Am 18. September übersandte ich per Post die Belege an meinen Steuerberater mit der Bitte, die Berechnungen zu überprüfen. Schliesslich hatte ich schon im vergangenen Jahr damit so meine Erfahrungen gemacht. Telefonisch hatte ich dies so mit ihm abgemacht.

Bis zum 26. September hörte ich nichts von ihm. Dies hat mich beunruhigt, denn eigentlich ist er schnell und erledigt solche Kleinigkeiten sofort.
Mein Anruf bei ihm ergab, dass die Unterlage bisher nicht bei ihm eingetroffen sind.

Am 30. September kam die nächste Mail meiner Ex-Frau mit der Wiederholung der Drohung, dass ihr ihre Überziehungszinsen zu bezahlen hätte, wenn ich nicht sofort die komplette von ihr ermittelte Summe begleichen würde. Inzwischen hat sich zwischen uns schon ein Dialog voller Vorwürfe ergeben, wer wann was zu bezahlen hat und wer wie lange auf was warten musste.

Noch am gleichen Tag hat mein Steuerberater die Unterlagen erhalten, den tatsächlichen Steuernachteil ausgerechnet und ihn mir mitgeteilt. Er entsprach in etwa dem was meine Ex-Frau ausgerechnet hatte. ABER: Wie schon im letzten Jahr hat sie auch diesmal versucht, ihre Zinsen auf mich abzuwälzen. Und da ist mir der Kragen geplatz und habe mir mit einer Mail an sie erst mal Luft machen müssen. Ich werde - wie immer - von ihr verarscht und sie redet sich damit raus, dass sie keine Ahnung hat und schiebt die Schuld dem Steuerberater zu.

Am 1. Oktober kommt die nächste Drohung von ihr. Ich soll nun 19.5 % Überziehungszinsen für ihr Konto zahlen, weil das Finanzamt ihre Steuernachzahlung nun abgebucht hat. Nur weil sie die Unterlagen wochenlang bei sich liegen lassen hat. Und zusätzlich noch die Zinsen für die verspätete Abgabe der Steuererklärung.

Am 2. Oktober wiederholt meine Ex-Frau dann die Drohung - diesmal aber schon telefonisch. Zugleich streitet sie alles ab. Ich bekomme eine letzte Frist bis 3. Oktober. Was passiert eigentlich, wenn ich nicht bezahle? Ich habe grosse Lust es auszuprobieren.

Am 3. Oktober überweise ich den tatsächlich fälligen Betrag - knapp 2.500 Euro. Genau 16 Tage nachdem ich die erste Forderung von ihr erhalten habe und drei Tage nachdem der tatsächliche Betrag feststand.

Und die Moral von der Geschichte - es ändert sich nix. Jedes Jahr das gleiche Spiel und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass ich mir das nächste Mal auch so viel Zeit lasse, wie meine Ex-Frau immer braucht, um mir irgendetwas zu unterschreiben. Ich hoffe, ich habe daraus gelernt.