Nachdem ich nun seit Mai in der Schweiz wohne hat sich das Thema der Steuervorauszahlungen für mich erledigt. Ich zahle "Quellensteuer", wie in Deutschland wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Und im darauf folgenden Jahr mache ich die Steuererklärung. Eigentlich ganz einfach.
Und jetzt kommt meine Ex und will von mir ihre Steuervorauszahlung erstattet haben. Schliesslich entstünde diese durch meine Unterhaltszahlungen und die Anlage U. Ich soll möglichst noch heute bezahlen, denn übermorgen bucht das Finanzamt bereits die Vorauszahlung für das komplette Jahr 2008 ab - 1.800 Euro. Und für 2009 soll ich auch gleich die Vorauszahlungen übernehmen - 449 Euro pro Quartal.
Ihre Forderung unterstützt sie mit der Kopie ihres Vorauszahlungs-Bescheids. Ist ja schon interessant was darin steht.
Z.B. stammt der Bescheid von Ende August 2008. Warum und wo er seither rumlag ist mir ja egal. Aber warum muss ich nun sofort springen?
Aber der Reihe nach. Zuerst ein bisschen zu diesem Thema gegoogelt. Und tatsächlich, die Vorauszahlungen muss ich übernehmen (OLG Köln, 04.02.1988, 14 WF 277/87), da ich die Unterhaltszahlungen mit Anlage U steuerlich absetze.
Nachdem dies Thema in der Sache geklärt ist, geht es nun um die Höhe.
- Fakt 1: Im Jahr 2009 versteuere ich mein Einkommen vollständig in der Schweiz. Somit ergibt es für mich keinen Sinn, wenn ich in Deutschland mit der Anlage U eine Steuerminderung erreichen möchte. Somit werde ich für 2009 keine Anlage U einreichen. Und demnach auch keine Vorauszahlungen begleichen.
- Fakt 2: Gleiches gilt für den Zeitraum seit Mai 2008. Da ich nur die ersten vier Monate des Jahres 2008 in Deutschland steuerpflichtig war werde ich auch nur für diesen Zeitraum die Anlage U einreichen. Also bin ich auch nur für diesen Zeitraum verpflichtet, die Vorauszahlungen zu übernehmen. Rein rechnerisch wären dies 600 Euro statt 1.800 Euro.
- Fakt 3: Guter Tipp - Ich werde erst dann bezahlen, wenn ich die Erklärung meiner Ex habe, dass ich - sollte die Vorauszahlung höher sein als der tatsächliche Nachteil - die Differenz von meinen Unterhaltszahlungen einbehalten kann.
So, und damit ist dass folgende klar: ich werde erst mal nichts bezahlen, schildere den Sachverhalt meiner Ex und warte eine neue Berechnung ab. Sie hatte die Möglichkeit eines Einspruchs - vier Wochen nach Erhalt des Bescheids...
Mal sehen, was nun daraus wird. Bisher habe ich noch nichts Neues von ihre gehört. Und das ist ja mal ein gutes Zeichen.