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Samstag, 28. Februar 2009

Wo geht der Hunni hin?

Das Konjunkturpaket ist verabschiedet. Irgendwann in den nächsten Monaten werden pro Kind hundert Euro einmalig und zusätzlich überwiesen werden. Bei getrennt lebenden Eltern wird derjenige den Zuschlag bekommen, auf dessen Kindergeld monatlich überweisen wird - in der Regel ist das die Mutter.
Allerdings steht dem Vater ja das halbe Kindergeld auch zu, das über den Zusatz der Düsseldorfer Tabelle in den Unterhalt verrechnet wird. Was aber nun machen mit den zusätzlichen 50 Euro? Einmalig den Dauerauftrag ändern? Von der Mutter das Geld in bar haben wollen?

Das Beste wäre, gemeinsam dem Kind das Geld zugute kommen lassen. Ihm neue Spielsachen oder schicke Klamotten kaufen und schauen, dass damit die regionale, heimische Wirtschaft gestärkt wird. Dafür ist es doch schließlich da, das zusätzliche Geld.


aus "Der Wochenendvater"

Ich werde mal nicht aktiv werden, bin gespannt ob meine Ex-Frau zu diesem Thema etwas sagen wird.

Samstag, 23. Februar 2008

Ist Klassenfahrt Sonderbedarf ?

Es trudelte mal wieder eine E-Mail meiner Ex-Frau ein:
Die Schüler gehen am 14. April auf Klassenfahrt, die ohne Taschengeld schon circa 165 Euro kosten wird.
Ich möchte Dich bitten, dies zu übernehmen, ist das denkbar??

Tja, und jetzt sitze ich hier und denke nach:
  • Nimmt das denn nie ein Ende?
  • Muss ich wirklich?
  • Eigentlich zahle ich doch schon genug
  • Mein Sohn muss auf jeden Fall mit
  • Alles bezahle ich nicht
  • Wie kann dies vernünftig geteilt werden?
  • Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?


Ich mag auf jeden Fall nicht lange mit diesem Thema beschäftigt sein. Innerhalb der nächsten Stunde muss eine Entscheidung fallen. Alles andere würde nur bedeuten, das ich mich lange darüber ärgern müsste.

Zuerst zu meiner letzten Frage: "Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?". Eine kurze Internet-Recherche fordert erstaunliches Zutage. In der ferneren Vergangenheit waren die Richter eher der Meinung, das eine Klassenfahrt kein Sonderbedarf ist. Die Kosten für eine Klassenfahrt entstehen nicht plötzlich, sondern sind in Höhe und Regelmässigkeit absehbar und darum in den Unterhaltszahlungen bereits berücksichtigt.
Neuer Urteile gehen jedoch davon aus, das genau diese Absehbarkeit bei Klassenfahrten nicht gegeben ist und der Unterhaltszahler darum angehalten ist, sich entsprechend den Einkommensverhältnissen zu beteiligen.
Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, also werde ich mich entsprechend an den Kosten der Klassenfahrt beteiligen.

Mit einer zweiten Mail kommen inzwischen noch Detailinfos zur Klassenfahrt. Darin ist von zwei Raten die Rede, welche die Eltern an den Klassenlehrer bezahlen müssen. 50 Euro sofort, die restlichen 115 Euro bis zum 01. April. Dies beantwortet ja schon meine Frage nach einer möglichen Teilung. Ich die zweite Rate, meine Ex-Frau die sofort fälligen 50 Euro.

Ich drehe mich noch mal vom Computer weg, gehe zur Toilette und lasse diese Entscheidung auf mich wirken. Ich fühle mich wohl damit. Das Geld meiner Rate werde ich bis Ende März zusammenbekommen. Ein Entscheid ist rasch gefällt und mir geht es danach gut. Eine kurze Mail an meine Ex-Frau und ab damit.

Wegen dem Klassenfahrts-Taschengeld für meinen Sohn überlege ich mir noch was. Vielleicht bekommt er einen symbolischen einen Euro für bestimmte Aufgaben, die er bis zur Klassenfahrt bei mir erfüllt. So kann der sich sein Taschengeld selber "verdienen". Mit 12 Jahren ist er schliesslich alt genug, um auch ein bisschen für sich zu sorgen und sich nicht nur bedienen zu lassen.

Ich denke, so werde ich es machen. Für jede Dienstleistung, die er mir hilft, gibt es einen Euro. Seine Schuhe putzen, Tisch abräumen, einkaufen, Staubsaugen, etc. Ach ja, meine Fenster müssen auch mal geputzt werden ...

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Fazit - Nie zu früh entgegenkommen

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Nie zu früh entgegenkommen -


Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.

Dienstag, 18. September 2007

Wie berechnet man den Kindesunterhalt ?

Hilfe, meine Ex-Frau wird immer schlimmer. Wie ich gestern geschrieben habe ist ein Halbwissen ganz gefährlich. Soeben wurde ich mit einer neuen Form davon konfrontiert.

Meine Ex-Frau hat bei den dauerhaften Versuchen, mir mehr Geld abzujagen die Unterhaltszahlungen für unseren Sohn entdeckt. Und sie kommt tatsächlich zu dem Schluss, das ich zu wenig bezahlen würde. Frei nach dem Motte "wenn ich schon meine Ausgaben nicht im Griff habe versuche ich wenigstens meine Einnahmen zu optimieren".

Sie hat in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, mein Nettoeinkommen gesucht und herausgefunden, das ich 392 Euro bezahlen muss. Und schon fordert sie mich auf, diesen Betrag (inkl. Nachzahlung für die letzten beiden Jahre) zu bezahlen. Tatsächlich hat sie übersehen, das von diesem Betrag noch das halbe Kindergeld (77 Euro) abgezogen werden muss.

Real zahle ich 364 Euro Unterhalt, also eine Unterhaltsstufe höher als ich müsste.

Das traurige an dieser Angelegenheit ist, das ich dies alles meiner Ex-Frau gemeinsam mit meiner Anwältin schon vor zwei Jahren erklärt habe. Doch sie hat es nicht verstanden und ich kann mir die Mühe sparen, ihr dies nochmals zu erklären. Sie wird mir entweder nicht zuhören oder nicht glauben.

Auf jeden Fall habe ich hier jetzt klar gemacht, wo der Fehler in ihrer Berechnung ist. Vielleicht ist das Thema damit vom Tisch.

Donnerstag, 7. Juni 2007

Geldwünsche ohne Ende

Soeben kam meine Frau mit einem neuen Geldwunsch zu mir. Nachdem es Anfang des Jahres Geld für das Fahrrad war, dann Geld für den Musikunterricht ist es nun Geld für eine Akkupunktur-Behandlung unseres Sohnes.
Moralisch fühle ich mich ja schon verpflichtet mich daran finanziell zu beteiligen. Es macht mir jedoch Mühe, wenn ich die Umstände dabei berücksichtige.
Zum einen blockiert sie immer noch die Auszahlung des mir zustehenden Geldes durch das Finanzamt. Es handelt sich dabei um fast 3000 Euro, auf die ich jetzt seit über drei Monaten schon warte.
Zum anderen tritt meine Frau laufend in neuen Klamotten auf, hat eine neue Digitalkamera, ein neues Sofa, einen DVD-Player und was weiss noch alles.
Aber wenn es darum geht, das sie für unseren Sohn noch etwas bezahlen muss kommt sofort eine E-Mail mit einem neuen Geldwunsch.
Zuletzt hat sie sogar ausgerechnet, wie viel der Wohnungsbedarf von unserem Sohn in Miete wäre. Was soll ich denn davon halten, schliesslich gehört ihr die Wohnung. Soll ich jetzt auch noch einen Anteil daran bezahlen?

Wenn ich darüber in Ruhe nachdenke bin ich gerne bereit meinen Anteil an den Dingen für unseren Sohn zu bezahlen. Sobald ich allerdings dann meine Ex-Frau sehe und mir die ganzen Geschichten dazu wieder einfallen platzt mir der Kragen und ich sehe nicht ein, warum sie diese Dinge nicht auch alleine tragen kann. Warum sollte ich ihr Geld geben, nur damit sie sich neue Sachen kaufen kann? Schliesslich bezahle ich schon jeden Monat über 1100 Euro an Unterhalt, hinzu kommt noch ihr halbes Gehalt.

Ich werde ihr auf jeden Fall keinen Cent mehr geben, solange die Sache mit dem Finanzamt nicht geklärt ist.

Mittwoch, 10. Januar 2007

Unterhalt zzgl. "Nebenkosten" ?

Gestern ist meine Ex-Frau mit einer neuen Zahlungsaufforderung auf mich zugekommen. Sie hat die Kauflächen der Backenzähne unseres Sohnes mit einem Lack versiegeln lassen. Und nun solch ich die Hälfte der Kosten in Höhe von 69.78 EUR bezahlen.
Meine erste Reaktion war, daß ich das natürlich sofort übernehme, da ich schliesslich bei meiner Ex-Frau trotz der Trennung von ihr immer noch gut dastehen möchte. Erst nach einigen Minuten merkte ich, das ich von mir aus eigentlich gar nicht zahlen möchte. Das es mich ärgert, das ich bei jeder Kleinigkeit einspringen soll. Es war schon bei dem Ersatz für das geklaute Fahrrad so, das ich einen Teil daran bezahlt habe.
Ich spürte, wie ich hin- und hergerissen war. Zahlen, damit ich gut vor meiner Ex-Frau und meinem Sohn darstehe. Oder nicht zahlen, damit diese Forderungen endlich ein Ende haben und auch ich mit meinem Geld besser auskomme.
Am Abend wurden mir dann die Augen geöffnet. Schliesslich bezahle ich ja Kindes-Unterhalt und dieser ist z.B. auch dafür da, die Kosten für diese Zahn-OP zu decken. Erst als mir dies wieder klar wurde konnte ich entspannter mit der Forderung meiner Ex-Frau umgehen.
Mit einem Mail habe ich ihr erklärt, das ich meinen Anteil an der Zahnversiegelung bereits durch die Zahlung des Kindes-Unterhalts geleistet habe. Schliesslich überweise ich jeden Monat 386 EUR dafür und zusätzlich bekommt meine Ex-Frau noch das halbe Kindergeld (weitere 77 EUR).
Ich hoffe, damit ist die Regelung von "Kleinrechnungen" endlich klar geworden. Sowohl meiner Ex-Frau, das ich nicht bereit bin noch mehr zu bezahlen. Als auch mir selbst, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.

Mittwoch, 15. November 2006

Die Fahrrad-Rechnung

Am Freitag hat mein Sohn mir die Kopie der Fahrrad-Rechnung mitgebracht:



Das Fahrrad hat "nur" 129 Euro gekostet, keine 130 Euro, wie meine Ex-Frau es gesagt hat. Dafür kam noch ein Schutzblech für die Kette dazu. Vom Gesamtbetrag habe ich noch am gleichen Abend das versprochene Drittel (genau! ein Drittel, nämlich 47.67 Euro) überwiesen.

Erledigt, keine Spielchen, abhaken und meinen Kopf frei für die wesentlichen Dinge des Lebens behalten. Das war mir dabei wichtig. Und das hat auch gut funktioniert.

Dieser Teil des Fahrrad-Diebstahls ist also erledigt. Und ich merke, das ich dabei die richtigen Entscheidungen getroffen habe. Ich kann und will nicht das ganze Fahrrad bezahlen, schließlich bezahle ich für diese Dinge ja Kindes-Unterhalt jeden Monat. Ich wollte auch nicht diesen Posten an meiner Ex-Frau hängen lassen. Und ich wollte nicht vor meinem Sohn als schlechter Vater dastehen. Darum ist das Drittel eine gute Entscheidung gewesen. Dazu die klare Ansage, das diese Beteiligung von mir eine einmalige Ausnahme ist.
Und ein längeres herauszögern der Bezahlung hätte auch bei mir nur den Kopf beschäftigt und mit gar nichts gebracht. Darum lieber gleich erledigen und vergessen.

Jetzt ist ja noch die Sache mit der Anzeige und der Einreichung der Unterlagen bei meiner Versicherung offen. Hier kennt meine Ex-Frau meine Standpunkt. Ich reiche die Unterlagen bei meiner Versicherung ein und behalte der Erstattung - sofern es welche gibt.
Bisher hat sich meine Ex-Frau noch nicht dazu geäußert und mir auch noch keine Unterlagen zukommen lassen. Ich werde mich überraschen lassen. Werde aber von meiner Seite aus auch nichts mehr unternehmen.

Für mich ist die Fahrrad-Geschichte abgehakt und ich habe wieder gelernt wie wichtig es für mich ist, über möglichst viele Alternativen nachzudenken, mir mit einer Entscheidung auch mal ein paar Tage Zeit zu lassen und dann aber die getroffene Entscheidung rasch umzusetzen.

Schade das ich diese Erkenntnis nicht schon viel früher hatte.

Montag, 6. November 2006

Kosten für das Fahrrad - Verlust der Hoffnung

Komisch, jetzt wo meine Ex-Frau das Geld für das neue Fahrrad bezahlt hat ist es ihr ungemein wichtig, das ich so schnell wie möglich auch dafür bezahle. Ganz anders ist es, wenn es darum geht, das meine Ex-Frau etwas für mich machen soll.
Ich habe mich ja entschlossen, das ich ein Drittel des Fahrrads bezahle. Dies werde ich machen, sobald ich einen Beleg über die Kosten des Rads gesehen habe. Und bezahlen werde ich per Überweisung. Wer weiß, wofür ich diese Überweisungs-Bestätigung mal brauchen werde.
Ich merke, das meine Hoffnung, das meine Ex-Frau irgendwann erkennt das ich mich bemüht habe, immer mehr schwindet. Und warum sollte ich mich dann weiter darum bemühen ihr entgegen zu kommen und zu versuchen, ihr alles recht zu machen?
Darum auch die Sache mir dem Beleg. Eigentlich glaube ich ihr schon, daß das Fahrrad 130 Euro gekostet hat. Ich will aber damit zeigen, das ich nicht gewillt bin, in Zukunft die Dinge einfach so hinzunehmen.
Diese "kleine" Geschichte mit dem Fahrrad wird für mich so etwas wie ein Probelauf, wie die Dinge zukünftig geregelt werden. Ich bringe meiner Ex-Frau wesentlich weniger Verständnis für ihre Situation entgegen. Und ich merke, das mir dies gut tut.
Jetzt gibt es also das Drittel gegen den Kaufbeleg. Und durch den Verlust meiner Hoffnung werde ich hoffentlich wieder ein Stück freier und bin beim nächsten Mal nicht ein Wochenende lang damit beschäftigt, eine Lösung zu finden, mit welcher ich mich wohl fühle.

Freitag, 3. November 2006

Das neue Fahrrad ist da

Meine Ex-Frau hat ein gebrauchtes Fahrrad gekauft - für 130 Euro. Und schon bekomme ich zwei Forderungen von ihr. Sie möchte von mir einen Anteil am Kaufpreis haben - am liebsten alles. Und sie möchte jenen Betrag erhalten, welchen meine Versicherung evtl. für den Diebstahl bezahlen wird - natürlich alles.
Am liebsten wäre ihr also, wenn ich das neue Fahrrad bezahle und ihr dafür noch den kompletten Betrag meiner Versicherung weitergebe.

Einfach unglaublich. Ich kann mich nicht mal mehr darüber ärgern oder aufregen. Dazu sind diese Forderungen doch zu unverschämt.

Ich werde das von mir versprochene Drittel am neuen Fahrrad bezahlen. Und in genau dem gleichen Verhältnis wird das Geld der Versicherung aufgeteilt werden.

Wenn meine Ex-Frau damit nicht einverstanden ist gibt es kein Geld oder ich melde den Diebstahl nicht an.