Nachdem ich mich über meine rechtlichen Möglichkeiten zur Vollstreckung der Scheidungsfolgenvereinbarung informiert hatte und alles für die Umsetzung in die Wege geleitet hatte hat nun meine Ex-Frau doch endlich eingelenkt und die Unterlagen für meine Entlassung aus der Darlehensvereinbarung bei der Bank eingereicht.
Jetzt hoffe ich natürlich, das die Bank sich zu meinen Gunsten entscheidet und ich aus dem Darlehn entlassen werde.
Ich bin guter Dinge, das dies klappen wird und die Bank die Einkünfte meiner Ex-Frau als ausreichend zur alleinigen Abgeltung des Darlehns ausreichend anerkennt.
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