Mittwoch, 5. September 2007

Anlage U 2006 - Neuer Anlauf

Entgegen all meinen Erwartungen und Hoffnungen muss ich mich auch für die Steuererklärung 2006 wieder mit der Anlage U und der Unterschrift meiner Ex-Frau rumärgern.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."

Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.

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