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Sonntag, 22. März 2009

Nur noch 99 Tage

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 99 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt.

  • Nur noch 99 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 99 Tage hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 99 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift - ohne mich.
  • Nur noch 99 Tage und ich bin meine Schuldhaftung los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.

Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Für die restlichen Tage werde ich mich nun auch nicht mehr um eine Schuldhaftentlassung bemühen. Ich hoffe einfach dass alles so gut kommt wie es in der Vergangenheit geklappt hat. Dann kann ich feiern.

Jetzt sind es nur noch 99 Tage, noch etwas mehr als drei Monate und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 99 Tage.

Samstag, 13. Dezember 2008

Nur noch 199 Tage - hoffentlich.

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 199 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt - hoffentlich.

  • Nur noch 199 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 199 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 199 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
  • Nur noch 199 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:




1. Jan 07
1. Apr 07
1. Jul 07
1. Okt 07
1. Jan 08
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Jan 09
1. Apr 09


Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Für die restlichen Tage werde ich mich nun auch nicht mehr um eine Schuldhaftentlassung bemühen. Die Kraft dafür sammle ich für das Ende der Frist. Entweder um dann um meine Entlassung zu kämpfen, sollte dass Darlehn doch nicht so umgeschichtet werden wie meine Ex es mit mitgeteilt hat. Oder um zu feiern.

Aber jetzt sind es nur noch 199 Tage, noch etwas mehr als ein halbes Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 199 Tage.

Samstag, 4. Oktober 2008

Da waren es nur noch neun ...

Ich glaube, ich kann mir bald so Massband besorgen, bei dem ich jeden Monat ein Stück abschneide. So lange, bis Ende Juni 2009 erreicht ist.
Denn dann - also in neun Monaten - läuft das Darlehn aus. Und da ich einer Verlängerung nicht zustimme wird meine Ex-Frau dieses umschulden müssen. Und damit bin ich dann endlich aus meiner Schuldhaftung raus.
Die vierteljährlichen Raten wurden in der Vergangenheit alle von meiner Ex-Frau beglichen und ich habe von der Bank nie etwas gehört. Und da meine Ex-Frau nun wieder einen Job hat hoffe ich mal dass dies auch so bleibt. Dann werde ich vielleicht nur noch eine Mitteilung von der Bank bekommen, dass ich nun aus der Schuldhaftung entlassen wurde.
Hoffentlich bekommt meine Ex-Frau ein neues Darlehn, egal bei welcher Bank. Nicht das die aktuelle Hypotheken-Krise mir hier noch einen Strich durch die Rechnung macht und ich dann doch auf der Haftung sitzen bleibe.
Ich meine mich zu erinnern, dass meine Ex-Frau schon vor einiger Zeit einen Anschluss-Darlehnsvertrag abgeschlossen hat. Allerdings weigert sie sich mir dies zu bestättigen. Und so freue ich mich jedesmal, wenn ein weiteres Quartal vorbeigegangen ist, in dem ich nichts von der Bank gehört habe.
Und jetzt sind es nur noch drei Quartale oder neun Monate oder 264 Tage.

Ob es wohl Unglück bringt, wenn ich für den 01. Juli 2009 schon ein Freudenfest plane??

Samstag, 16. Februar 2008

Nur noch 500 Tage

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 500 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt.

  • Nur noch 500 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 500 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 500 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
  • Nur noch 500 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:




1. Jan 07
1. Apr 07
1. Jul 07
1. Okt 07
1. Jan 08
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Jan 09
1. Apr 09


Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Aber jetzt sind es nur noch 500 Tage, noch etwas mehr als ein Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 500 Tage.

Sonntag, 15. Juli 2007

Schuldhaftentlassung - ein neuer Anlauf

Hurra, meine Ex-Frau hat eine neue Stelle. Ab Herbst wird sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wechseln. Somit fällt ab diesem Zeitpunkt das Killer-Argument unserer Bank gegen meine Schuldhaftentlassung aus dem gemeinsamen Darlehen flach. Vor etwa einem halben Jahr hat die Bank meine Entlassung mit der Begründung abgelehnt, das die befristete Stelle meiner Ex-Frau nicht nachhaltig sei.

Jetzt werde ich das ganze Verfahren nochmals aufrollen und hoffen, das der Bank nun kein neuer Ablehnungsgrund einfällt. Sehr grosse Hoffung habe ich zwar noch nicht, aber einen Versuch ist es auf alle fällt wert.

Wahrscheinlich wird jedoch die Bank abwarten wollen, bis meine Ex-Frau eine bestimmte Zeit in der neuen Stelle war und erst dann entscheiden, wie mit einem neuen Antrag verfahren wird.

Ich lasse mich gerne überraschen.

Freitag, 9. Februar 2007

Kein Schufa-Eintrag für Darlehen

Bei der Schufa habe ich mein einen Auszug meiner Eintragungen bestellt. Weil ich eigentlich dachte, das auf diesem Auszug auch meine Darlehensschuld enthalten ist. Allerdings ist dem nicht so, es gibt keinen Schufa-Eintrag von der darlehensgebenden Bank. Das überrascht mich, freut mich aber natürlich auch sehr.
Und mit dieser Auskunft schliesse ich für mich das Kapitel "Darlehensschuld und gescheiterte Entlassung daraus" ab. Heute morgen habe ich die Unterlagen dazu - mittlerweile ein fast vier Zentimeter hoher Stapel - von meinem Schreibtisch in den Schiedungs-Ordner veräumt: Aus den Augen, aus dem Sinn.
Ich habe alles unternommen, um einfach und schnell aus dem Darlehen rauszukommen. Hat alles nichts genutzt. Ich denke, ich muss diesen Zustand nun einfach aussitzen. Und nicht mehr daran denken.

Freitag, 26. Januar 2007

Darlehensschuld - Schuldhaft - Entlassung - keine Lösung

In den letzten Tage war ich sehr aktiv in Sachen Darlehensausstieg und Schuldhaftentlassung. Ich wollte dieses Thema endlich mit einem positiven Ende für mich abschliessen. Doch schlussendlich war ich erfolglos - zumindest was das positiven Ende betrifft. Doch der Reihe nach.

Der Brief der Bank mit der Absage an eine Schuldhaftentlassung hat mich sehr frustriert - vergleiche dazu "Darlehnsausstieg - Keine Schuldhaftentlassung" vom 28. Dezember 2006. Ich hatte eigentlich mit einer anderen Entscheidung gerechnet - und vor allem auch gehofft. Mittlerweile kann ich aber die Bank verstehen und ich habe mich auf die Suche nach einer anderen Möglichkeit gemacht, wie ich aus dem Darlehen rauskomme.
Da ich keine Anteile an der Wohnung habe, und es auch kein Grundbucheintrag der Wohnung auf meinen Namen gibt, habe ich kein Tauschobjekt/Sicherheit für die Bank oder meine Ex-Frau.

So stellt sich momentan die Situation wie folgt dar:
Jeweils vierteljährlich erhält die darlehnsgebende Bank 1.227,10 Euro. Diese Summe beinhaltet Zins und Tilgung für das Darlehen. Die Zahlung vom 1. Januar 2007 ist wie alle bisherigen von meiner Ex-Frau beglichen worden. Solange sie dies weiterhin übernimmt kann mir nichts passieren.

Am 1. Juli 2009 läuft die Zinsbindung des Darlehens aus. Drei Monate vorher will meine Ex-Frau das Darlehen kündigen (vergl. BGB, § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) und die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank machen - ohne Verpflichtungen für mich. Diese Anschlussfinanzierung ist anscheinend bereits gesichert und der Vertrag dazu unterzeichnet. Dabei muss ich mich allerdings auf die Auskunft meiner Ex-Frau verlassen. Sie weigert sich mir die entsprechenden Unterlagen und Übereinkommen zu zeigen und dazu zwingen kann ich sie nicht - ausser sie will eine Neuberechnung der Unterhaltszahlungen. Also muss ich dies so akzeptieren und hoffen, das es stimmt.

Bleiben also nur die vierteljährlichen Ratenzahlungen am

1. Januar 20071. April 20071. Juli 20071. Oktober 2007
1. Januar 20081. April 20081. Juli 20081. Oktober 2008
1. Januar 20091. April 2009


In diesem Zeitraum fallen Raten in Höhe von insgesamt 11.043,90 Euro an.

Sollte meine Ex-Frau eine oder mehrere Raten davon nicht bezahlen (warum auch immer), wird die Bank sich "bzgl. der Bezahlung der fälligen Beträge an beide Darlehensnehmer wenden können" (Zitat aus einem Schreiben der Bank). Zu den Entscheidungskriterien, an wen sich die Bank mit welchen Massnahmen wendet gab und gibt es leider keine nähere Auskunft. Typisch Bank, ein klares Statement ist nicht zu bekommen.
Falls sich die Bank dann an mich wendet werde ich wenigstens nicht die komplette noch ausstehende Darlehenssumme (zur Zeit noch 87.000 Euro) sondern erst einmal nur die laufenden Ratenzahlungen übernehmen müssen.

Da ich über die Laufzeit des Darlehens hinaus bis Mai 2012 zur Unterhaltszahlung an meine Ex-Frau verpflichtet bin habe ich immerhin die theoretische Möglichkeit, die Unterhaltsüberweisungen um die von mir zu leistenden Darlehensraten zu kürzen. Ob dies rechtlich zulässig ist weiss ich nicht. Aber darauf werde ich es ankommen lassen müssen - wenn es denn soweit ist.

Denn ich finde keine Möglichkeit zur Schuldhaftentlassung

  • Den Antrag meiner Ex-Frau auf Schuldhaftentlassung hat die Bank aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit ihres Einkommens abgelehnt
  • Juristisch ist der Darlehnsvertrag und meine Haftungsverpflichtung so rechtsgültig, das der Klageweg erfolglos ist
  • Internetrecherche nach ähnlichen Fällen haben nichts ergeben - ausser jeder Menge ähnlicher aussichtsloser Fälle
  • Die Gespräche mit Darlehens- und Hypotheken-Experten von diversen Banken verliefen erfolglos, es gab keine Insider-Tipps
  • Und es gibt momentan niemand im Umfeld meiner Ex-Frau, der anstelle meiner die Schuldhaftung gegenüber der Bank übernimmt

So bleibt mir nun nur noch die Hoffnung,

  • das meine Ex-Frau weiterhin die Raten für Tilgung und Zins des Darlehens trägt und
  • die Anschlussfinanzierung tatsächlich gesichert ist - unabhängig ob meine Ex-Frau dann eine Arbeitsstelle hat oder nicht.

Je nach meiner Verfassung gehe ich mit dieser Hoffnung unterschiedlich um. Manchesmal sehe ich es positiv und bin überzeugt, das meine Ex-Frau die Kosten bis zum Ende trägt. Manchesmal habe ich auch die Sicherheit, das ich auf jeden Fall nicht drauflege, da ich mit den Unterhaltszahlungen ggf. die Raten ausgleichen kann. Und manchesmal hadere ich mit mir, frage mich wie ich in diese Situation kommen konnte und sehe schon kommen, das ich die Restschuld abstottere und trotzdem nichts von der Wohnung habe.

Jetzt geht es einfach für mich darum, Ruhe und Vertrauen für diese Situation zu finden und mir nicht zu viele negative Gedanken dazu zu machen.

Gut ist, das ich mir momentan nichts vorwerfen kann, denn ich bin der Meinung das ich alles versucht habe, um die Schuldhaft loszuwerden. Und jetzt bleibt mir nur noch das vierteljährliche Zittern, ob meine Ex-Frau die Zahlung vorgenommen hat. In den Zeiträumen dazwischen kann ich ganz relaxed sein. Und ich hoffe, das ich dies dann auch wirklich bin und hiermit dieses Thema jetzt einen Abschluss findet.

Donnerstag, 28. Dezember 2006

Darlehnsausstieg, keine Schuldhaftentlassung

Leider habe ich von der darlehensgebenden Bank kein Weihnachtsgeschenk bekommen:

"Anhand der eingereichten Unterlagen haben wir überprüft, ob wir Sie aus der Schuldhaft des Darlehens entlassen können.
Dies ist leider nicht möglich, da Frau ... nach unseren Richtlinien die Belastung aus dem Objekt nicht alleine tragen kann. Beachten Sie bitte, das wir Einkommen aus befristeten Arbeitsverträgen auf Grund fehlender Nachhaltigkeit nicht in der Belastungsberechnung berücksichtigen können.
Somit haften Sie und Frau ... weiterhin gesamtschuldnerisch für das bewilligte Darlehn."

Genau mit der gleichen Begründung wollte ich ja aus dem Darlehn als Schuldner entlassen werden. Da dies nun nicht auf diesem Weg klappt muss ich mir was anderes einfallen lassen.
Durch dieses Schreiben hat sich nun jedoch mein Gegenüber verändert. Bisher hatte ich mich mit meiner Ex-Frau auseinander zu setzen, nun mit der Bank.
Fühle mich ziemlich frustriert, da ich eigentlich auf eine andere Antwort gehofft und auch daran geglaubt habe. Und mir nun nur noch die Hoffnung bleibt, das meine Ex-Frau weiterzahlen will und kann.
Ich ärgere mich über die Bank, über meine Ex-Frau und vor allem über mich. Warum habe ich - als ich die Schuldhaftung unterzeichnete - mir keine Sicherheit geben lassen?

Freitag, 8. Dezember 2006

Keine Vollstreckung

Nachdem ich mich über meine rechtlichen Möglichkeiten zur Vollstreckung der Scheidungsfolgenvereinbarung informiert hatte und alles für die Umsetzung in die Wege geleitet hatte hat nun meine Ex-Frau doch endlich eingelenkt und die Unterlagen für meine Entlassung aus der Darlehensvereinbarung bei der Bank eingereicht.
Jetzt hoffe ich natürlich, das die Bank sich zu meinen Gunsten entscheidet und ich aus dem Darlehn entlassen werde.
Ich bin guter Dinge, das dies klappen wird und die Bank die Einkünfte meiner Ex-Frau als ausreichend zur alleinigen Abgeltung des Darlehns ausreichend anerkennt.

Sonntag, 3. Dezember 2006

Darlehnsausstieg – Vollstreckung durch Gericht !

Nachdem sich meine Ex-Frau nun lange genug geweigert hat, die Unterlagen einzureichen, um mich bei der Bank aus meinen Darlehnnehmerpflichten zu entlassen, habe ich beschlossen, den Weg zum Gericht zu gehen. Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dem Darlehnvertrag raus, da ich Bedenken habe, das meine Ex-Frau das Darlehen im Laufe der kommenden Jahre nicht mehr weiter abbezahlen will oder kann und ich dann dafür einspringen muss. Und das, ohne das ich dadurch einen Anteil an der Wohnung erwerben würde. Ich müsste also doppelt bezahlen – Unterhalt und Darlehen.

Ich weiß, das ich damit die nächste Eskalation auslöse und meine Ex-Frau dies gar nicht versteht. Trotzdem, es muss einfach sein. Schließlich ist dies der letzte noch offene Punkt der Scheidungsvereinbarung. Und ich habe lange genug damit gewartet und es mit Bitten und Aufforderungen versucht.

Der Rechtsweg ist ganz einfach:
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vollstreckungsfähiger Titel. Damit kann nicht nur meine Ex-Frau - falls ich mal kein Unterhalt mehr bezahle - ohne weiteres Urteil mein Gehalt oder mein Eigentum pfänden lassen um an ihr Geld zu kommen. Sondern damit kann auch ich vor das Scheidungsprozessgericht gehen und als Gläubiger einen Antrag auf Vollzug stellen.
Da die Einreichung der Unterlagen eine "nicht vertretbare Handlung" ist – also meine Ex-Frau dies nicht jemand anderem übertragen kann – steht mir dieser direkte Rechtsweg zu.
Das Gericht bekommt von mir einen Antrag auf gerichtliche Durchsetzung der Vereinbarung. Dem lege ich die Scheidungsfolgenvereinbarung als vollstreckbaren Titel sowie die zahlreichen E-Mails meiner Ex-Frau, in denen sie sich weigert die Unterlagen einzureichen – als nicht erfüllte Handlung –, bei.
Anschließend wird das Gericht eine letzte Frist festsetzen und gleichzeitig die Zwangsmittel festgelegt: Ich kann mich mit dem Gerichtsbeschluss direkt an die Aussteller der jeweiligen Unterlagen wenden, sollte meine Ex-Frau die Unterlagen nicht einreichen.
Somit wird dann der Arbeitgeber meiner Ex-Frau, die zweite darlehngebende Bank sowie die Bank mit den Rücklagen meiner Ex-Frau ein Schreiben von mir mit der Aufforderung um Herausgabe der betreffenden Unterlagen erhalten.

Das Ganze ist definiert in der Zivilprozessordnung, Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945), Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883 - 898)

Das wird ein Spaß werden, ich freue mich schon darauf.

Mittwoch, 22. November 2006

Darlehnsausstieg, die fünfte

Und diese Mail habe ich von meiner Ex-Frau bekommen:

<schnipp>

...
habe übrigens meine Anschlussfinanzierung für die Wohnung abgeschlossen. Der ...-Vertrag wird- im März 2009 abgelöst von der .... Dann bist du aus deiner Verpflichtung raus. Soviel zu deiner Beruhigung.

...

ich denke, damit kannst du leben, oder?

...

</schnipp>

Nein, damit kann ich nicht leben. Ich werde mir weitere Schritte überlegen.

Darlehnsausstieg, die vierte

Via Mail erhielt ich soeben den folgenden Bescheid von der darlehensgebenden Bank:

<schnipp>

Sehr geehrter Herr ...,

mit Schreiben vom 11.08.2006 erbaten wir von Frau ... Unterlagen für die Schuldhaftentlassung von Ihnen aus dem Schuldverhältnis.

Bis heute haben wir weder die Unterlagen noch eine weitere Nachricht von Frau ... erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

</schnipp>

Samstag, 28. Oktober 2006

Darlehnsausstieg, die dritte

Wie konnte es auch anders sein. Heute kam die - schon lange von mir erwartete - E-Mail meiner Frau mit einer neuerlichen Ausrede, warum sie den Termin 31. Oktober nicht einhalten kann, um die Unterlagen an die darlehensgebende Bank zu senden.
Jetzt ist ihr Finanzberater schuld, der angeblich noch Original-Unterlagen hat, die sie nun einreichen muss. Und sie braucht noch eine Woche Aufschub.
Blablabla. Gähn. Laberlaber. Ganz schön Langweilig, das sie sich immer neue Ausreden einfallen lässt. Ich glaube, ich werde nochmals an ihre Anwältin schreiben.