Mittwoch, 7. November 2007

Fazit: Mein grösster Fehler - Versorgungsausgleich

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Versorgungsausgleich -

Inzwischen habe ich über ein Jahr Abstand zu meiner Scheidung und vieles, was mich damals gestresst hat, bringt mich inzwischen nur noch zum Lachen. Die meisten finanziellen Themen, die damals soooo wichtig waren, sind rückblickend nur noch Randerscheinungen. Es lohnt sich heute bei den allermeisten Dingen nicht mehr darüber nachzudenken oder zu grübeln. Diese Dinge sind damals geschehen und heute abgehakt. Ob ich damals auf 500 oder 1000 Euro verzichtet habe ist mittlerweile unwichtig. Ich bin froh, das die Scheidung ausgegangen ist und das ich mit dem mir verbliebenen Geld leben kann.
Es gibt allerdings ein Thema, über das ich mich auch heute noch oft ärgere. Dies ist die Zahlung des Versorgungsausgleichs an meine Ex-Frau. Ich wollte während der Scheidung dieses Thema möglichst schnell abgeschlossen haben und hatte mich leider nicht genug mit den langfristigen Konsequenzen befasst. Mittlerweile bin ich schlauer und bereue meine damalige Entscheidung. Leider ist diese nun nicht mehr rückgängig zu machen und ich muss die Folgen tragen.
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist eigentlich ganz einfach geregelt. Ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche von beiden Ehepartnern. Anschliessend wird die Differenz bestimmt und der besser dastehende Partner muss dem anderen die entgangenen Ansprüche erstatten. Dieser Ausgleich geschieht normalerweise erst dann, wenn der schlechter gestellt Partner seinen Rentenanspruch erreicht hat und wird dann direkt von der Rentenkasse des anderen Partners übernommen. Dafür erfährt dieser dann eine Kürzung seiner eigenen Rentenansprüche.
Nachdem nun die in unserer Ehezeit erworbenen Ansprüche von mir und meiner Ex-Frau bestimmt und miteinander verrechnet wurden kam heraus, das meine Ex-Frau zusätzlich zu ihrer Rente jeden Monat von meiner Rentenkasse 93.30 Euro zu bekommen hätte. Und um diesen Betrag wäre meine Rente gekürzt worden.
Dies alles funktioniert nur dann, wenn beide Partner in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. Ich habe jedoch während der Ehezeit im Ausland gearbeitet und in die dortige Rentenkasse eingezahlt.
Diese ausländische Rentenkasse regelt den Versorgungsausgleich aber anders - hier werden die Rentenansprüche bei einer Scheidung direkt als einmalige Summe an den benachteiligten Partner ausbezahlt, damit dieser diesen Betrag wieder in seine eigene Rentenkasse einbezahlen kann. Einen Ausgleich erst im Rentenalter der Partner kennt diese Rentenkasse nicht. Somit konnte bei mir die deutsche Regelung nicht greifen.
Aus diesem Grund kam die Anwältin meiner Ex-Frau auf die Idee, das ich ebenfalls eine Einmalzahlung an meiner Ex-Frau leisten soll, mit der dann alle Ansprüche abgegolten sind. Gleichzeitig verpflichtet sich meine Ex-Frau, diese Zahlung in eine private Altersvorsorge für sich anzulegen. Es wurde eine Summe von knapp 21.000 Euro berechnet, deren Berechnung von allen Beteiligten akzeptiert wurde. Dabei blieb offen, woher ich dieses Geld nehmen sollte.
Ich habe nun mit meiner ausländischen Rentenkasse abgeklärt, ob eine solche Auszahlung aus meiner Rentenkasse für diesen Zweck zulässig ist. Und leider ist dies so, im vereinten Europa gelten einheitliche Gesetze. Da diese Zahlung Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung war hatte sie rechtsverbindlichen Charakter. Und diesem Urteil beugte sich meine Rentenkasse, auch wenn die Scheidung von einem Deutschen Gericht bestimmt wird.
Da ich damals unbedingt mit dem Scheidungsthema und allen Folgen davon möglichst schnell abschliessen wollte habe ich mich auf diesen Deal eingelassen und mit mit der Entnahme der 21.000 Euro aus meiner Rentenkasse und die Zahlung dieser Summe an meine Ex-Frau freigekauft - so meinte ich wenigstens.
Doch inzwischen habe ich gemerkt, das ich einen Fehler begangen habe. Nicht hinsichtlich neuen Forderungen meiner Ex-Frau. Sondern hinsichtlich meiner eigenen Altersvorsorge.
Für mich wäre es vorteilhafter gewesen, wenn ich das Geld in meiner Rentenkasse belassen hätte und es nach der Verrentung meiner Ex-Frau in monatlichen Raten a 93.30 Euro an sie überwiesen hätte. Ich hätte jahrelang zahlen können, bevor die 21.000 Euro erreicht worden wären. Und ich würde in der Zwischenzeit noch Zinsen in der Rentenkasse erwerben. Und wenn meiner Ex-Frau nun etwas zustossen sollte habe ich das Geld sinnlos verlocht.
Leider gibt es für die damalige Entscheidung kein zurück mehr. Das Geld ist weg, meine Rentenkasse hat ein Loch und ich ärgere mich immer wieder total über mein damaliges Verhalten. 21.000 Euro in den Wind geschossen.
Warum nur habe ich nicht länger überlegt und die Folgen bedacht??

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

...hätte das denn auch funktioniert, wenn Sie das Rentenalter nicht erreicht hätten?

Anonym hat gesagt…

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Anonym hat gesagt…

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