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Dienstag, 25. März 2008

Alles wird anders

Jetzt, fast zwei Jahre nach der Scheidung und ziemlich genau vier Jahre nach der Trennung, habe ich fast alle finanziellen Dinge im Griff. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Scheidung laufen, meine eigenen finanzielle Situation habe ich akzeptiert und kann sehr gut mit ihr leben. Alles nimmt seinen Lauf und könnte die nächsten vier Jahre auch so weitergehen.
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.

Im Mai diesen Jahres werde ich in die Schweiz auswandern. Und dann wird alles, was ich im Laufe der vergangenen Jahre an Wissen angesammelt habe, nichts mehr wert sein.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.





  • In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
  • Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
  • Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
  • Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
  • Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
  • usw.

Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.

Dienstag, 26. Februar 2008

Hurra, 1000 Tage sind schon vorbei

Und schon wieder ein Grund zum Feiern. Heute ist der 1000ste Tag meiner Unterhaltszahlung, seit 1000 Tagen bezahlen ich an meine Ex-Frau Unterhalt.
Nachdem ich am Anfang meines Zahlzeitraums dachte, das die Tage nie vergehen bin ich nun sehr überrascht, wie schnell die 1000 Tage vorüber gegangen sind. Was habe ich in diesen 1000 Tagen nicht alles gemacht:
Gearbeitet und Ausgeschlafen, mich verliebt und getrennt, in Urlaub gefahren und gefeiert, mich geärgert und wieder gefreut, an die Vergangenheit gedacht und mich auf die Zukunft gefreut, schlaflos im Bett gelegen und besoffen zu mir gekommen, mich alleine gefühlt und mich nach Ruhe gesehnt. Jetzt im Rückblick überwiegen eindeutig die positiven Erinnerungen, all die Gefühle von Freude, Freiheit und Zufriedenheit.
Aus diesem Grund kann ich mich auch darüber freuen, das nun schon 1000 Tage meiner Unterhaltszahldauer vorbei sind. Diese 1000 Tage sind etwa 2/5 der gesamten Zeit. Noch bevor dieses Jahr vorüber ist ist schon die Hälfte des Zeitraums, in der meine Ex-Frau von mir Unterhalt bekommt, vorbei.
die Zeit rast und ich freue mich auf all die schönen Dinge, die vor mir liegen.

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Fazit - Nie zu früh entgegenkommen

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Nie zu früh entgegenkommen -


Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.

Mittwoch, 26. September 2007

Hurra, ich hab die Unterschrift

Soeben habe ich die unterschriebene Anlage U von meiner Ex-Frau erhalten. Nach fünf Wochen drängeln und drücken. Vorgestern habe ich noch mit ihrem Steuerberater telefoniert um auch ihm klar zu machen, wie sich die auf der Anlage U eingetragene Summe meiner Unterhaltszahlungen berechnet.
Jetzt hat auch meine Ex-Frau eingesehen, das ich Recht habe und es ist ihr keine weitere Ausrede eingefallen.
Morgen geht die Anlage U zum Finanzamt und dann hoffe ich, das es schnell einen neuen Steuerbescheid für mich gibt - und eine kräftige Rückzahlung.

Montag, 17. September 2007

Gefährliches Halbwissen

Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.

(aus Wikipedia)


Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.

Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.

Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.

Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.

Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.

Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.

Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.

Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.

Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.

Ich will endlich an mein Geld kommen.

Mittwoch, 5. September 2007

Anlage U 2006 - Neuer Anlauf

Entgegen all meinen Erwartungen und Hoffnungen muss ich mich auch für die Steuererklärung 2006 wieder mit der Anlage U und der Unterschrift meiner Ex-Frau rumärgern.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."

Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.