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Donnerstag, 23. Oktober 2008

Die Finanzkrise und mein Horoskop

Gestern lautete mein Horoskop:


"Ein Gewinn, mit dem Sie überhaupt nicht gerechnet haben, sorgt für eine angenehme Überraschung. Lassen Sie sich aber auf keinen Fall dazu hinreissen,
sofort in einen Kaufrausch zu fallen, sondern sparen Sie."


Wie wahr, wie wahr. Ich hatte tatsächlich in den letzten Tagen einen überraschenden Gewinn erhalten. Eine auslaufende Versicherung enthielt eine Überschussbeteiligung, von der ich nichts wusste. So gibt es im Laufe des nächsten Monats einen kleinen "Zustupf" zu meine Haushaltskasse.
Eigentlich wollte ich dieses Geld dazu nutzen, mir endlich einen eigenen Computer zu kaufen. Seit der Trennung von meiner Ex-Frau benutzt ich immer den Laptop, den mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Damit kann ich auch zu Hause surfen und auch die Beiträge für meinen Blog entstehen auf dem Firmenlaptop - ausserhalb der Arbeitszeit.
Gerne würde ich mit einem Computer auch privat mehr machen als nur zu surfen, doch auf dem Firmen-Laptop kann und will ich nicht einfach diverse Programme installieren.
In den vergangenen Jahren hatte ich nie das Geld für einen eigenen PC, bzw. es waren andere Dinge wichtiger.

Dank des Überschusses der Versicherung hatte ich eigentlich schon auf den Lapotop spekuliert. Und jetzt kommt mein Horoskop. Soll ich darauf hören, soll ich die Finanzkrise beachten oder soll ich mir meinen Wunsch doch erfüllen.

Ich werde darüber noch einige Tage nachdenken können - zumindest so lange bis ich die Überschussbeteiligung ausbezahlt bekommen habe.

Freitag, 10. Oktober 2008

Die Geschichte zum Ausgleich Anlage U 2006

Es ist wie jedes Jahr. Pünktlich mit Ablauf von irgendwelchen Fristen kommt meine Ex mit der Bitte um Ausgleichs ihres Steuernachteils. Und wie jedes Jahr gerät diese an sich banale und eigentlich unproblematische Angelegenheit zu einem Fiasko. Warum sich dies so schnell hochschaukelt und in wüsten Beschimpfungen, Drohungen und Beleidigungen endet? Ich weiss es nicht. Doch der Reihe nach.

Am 16. September kam meine Ex-Frau mit der Bitte, dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage den von ihr ausgerechneten Steuernachteil ausgleichen sollte. Es handelt sich ihrer Berechnung nach um fast 2.600 Euro - und dass alles ohne Belege.
In der Sache hat meine Ex-Frau recht, den Nachteil muss ich ihr erstatten. Überrascht bin ich von der Summe, da ich im Jahr davor nur die Hälfte bezahlt hatte. Und ebenfalls überrascht war ich von der kurzen Frist - dies erklärt sich aber dadurch, dass meine Ex-Frau die Unterlagen wochenlang bei sich liegen gelassen hatte.

Am 17. September hat meine Ex-Frau den entsprechenden Steuerbescheid gesandt, begleitet von der ersten Drohung, dass ich belangt werde wenn ich nicht unverzüglich bezahle. Die genannten Summen stimmten in etwa mit dem überein, was darin ermittelt wurde.

Am 18. September übersandte ich per Post die Belege an meinen Steuerberater mit der Bitte, die Berechnungen zu überprüfen. Schliesslich hatte ich schon im vergangenen Jahr damit so meine Erfahrungen gemacht. Telefonisch hatte ich dies so mit ihm abgemacht.

Bis zum 26. September hörte ich nichts von ihm. Dies hat mich beunruhigt, denn eigentlich ist er schnell und erledigt solche Kleinigkeiten sofort.
Mein Anruf bei ihm ergab, dass die Unterlage bisher nicht bei ihm eingetroffen sind.

Am 30. September kam die nächste Mail meiner Ex-Frau mit der Wiederholung der Drohung, dass ihr ihre Überziehungszinsen zu bezahlen hätte, wenn ich nicht sofort die komplette von ihr ermittelte Summe begleichen würde. Inzwischen hat sich zwischen uns schon ein Dialog voller Vorwürfe ergeben, wer wann was zu bezahlen hat und wer wie lange auf was warten musste.

Noch am gleichen Tag hat mein Steuerberater die Unterlagen erhalten, den tatsächlichen Steuernachteil ausgerechnet und ihn mir mitgeteilt. Er entsprach in etwa dem was meine Ex-Frau ausgerechnet hatte. ABER: Wie schon im letzten Jahr hat sie auch diesmal versucht, ihre Zinsen auf mich abzuwälzen. Und da ist mir der Kragen geplatz und habe mir mit einer Mail an sie erst mal Luft machen müssen. Ich werde - wie immer - von ihr verarscht und sie redet sich damit raus, dass sie keine Ahnung hat und schiebt die Schuld dem Steuerberater zu.

Am 1. Oktober kommt die nächste Drohung von ihr. Ich soll nun 19.5 % Überziehungszinsen für ihr Konto zahlen, weil das Finanzamt ihre Steuernachzahlung nun abgebucht hat. Nur weil sie die Unterlagen wochenlang bei sich liegen lassen hat. Und zusätzlich noch die Zinsen für die verspätete Abgabe der Steuererklärung.

Am 2. Oktober wiederholt meine Ex-Frau dann die Drohung - diesmal aber schon telefonisch. Zugleich streitet sie alles ab. Ich bekomme eine letzte Frist bis 3. Oktober. Was passiert eigentlich, wenn ich nicht bezahle? Ich habe grosse Lust es auszuprobieren.

Am 3. Oktober überweise ich den tatsächlich fälligen Betrag - knapp 2.500 Euro. Genau 16 Tage nachdem ich die erste Forderung von ihr erhalten habe und drei Tage nachdem der tatsächliche Betrag feststand.

Und die Moral von der Geschichte - es ändert sich nix. Jedes Jahr das gleiche Spiel und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass ich mir das nächste Mal auch so viel Zeit lasse, wie meine Ex-Frau immer braucht, um mir irgendetwas zu unterschreiben. Ich hoffe, ich habe daraus gelernt.

Samstag, 2. August 2008

Informationen gegen Geld - Bestechung ...

Es ist immer das Gleiche:
Meine Ex-Frau informiert mich aus der Schule, von Arztbesuchen oder sonstigen Weh-Wehchen unseres gemeinsamen Sohnes nur dann, wenn sie damit einen Geldwunsch verknüpfen kann.



So auch nun wieder mit ihrer Frage nach meiner "freiwilligen" Mehrzahlung an Unterhalt für ihre Arbeitslosigkeit.

Diese Frage unterstützt sie mit umfangreichen Informationen aus der Schule (Zeugniss, Noten, Mitarbeit, etc) und Arztbesuch (Gesundheit, Entwicklung, etc.). Ich würde mir wünschen, dass sich meine Ex-Frau nicht nur dann daran erinnert, dass sie mir diese Informationen geben kann, wenn sie weitere Zahlungen von mir möchte.

Die Frage ist, wer besticht hier wenn? Besticht sie mich mit den Informationen, damit sie an Geld kommt oder besteche ich sie mit dem Geld, damit ich an Informationen komme?

Montag, 21. Juli 2008

Reaktion auf Unterhalts-Vorschlag

Wenige Minuten nachdem ich meiner Ex-Frau meinen Vorschlag unterbreitet habe, dass ich ihr während ihrer Arbeitslosigkeit freiwillig 147.43 Euro mehr an Unterhalt bezahle erreichte mich ihre Antwort.
Dabei ging sie allerdings nicht auf meine Frage nach einer Bescheinung über diesen Betrag für meine Steuererklärung ein. Und sie reagierte auch nicht auf meine Bitte um eine Sicherheit, damit sie mir unverzüglich Bescheid gibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit endet.
Statt fordert sie mich auf, nicht erst ab September freiwillig mehr zu bezahlen sondern schon ab August. Von einer Aussage zur Summe ist nicht die Rede.

Dabei habe ich im August das Geld gar nicht.

Und somit beginnt das alte Spiel wieder von vorne. Ich renne irgendwelchen Unterschriften hinter her und meine Ex-Frau will nur Geld sehen.

Diesmal sitze ich dieses Thema aber knallhart aus. Von mir gibt es keine Reaktion bevor ich nicht die Bescheinigung habe. Und sollte ich bis September diese nicht haben gibt es auch im September noch kein Geld. Ich habe es satt, das ich so reagieren muss.

Aber die Vergangenheit lehrt mich, das ich sonst nichts erreiche und mich nur ärgere. Und das muss nun ein Ende haben.

Donnerstag, 17. Juli 2008

Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Jetzt ist genau das eingetreten, von dem ich gehofft hatte, dass es nicht passiert. Meine Ex-Frau ist arbeitslos geworden.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.

Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:

Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.

Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.

Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:

„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“


Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“



Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.

  • Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
    Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken.
  • Wie hoch muss der Betrag sein?
    Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten?
  • Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
    Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus?
  • Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
    Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?

Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:

Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.

Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.

Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…

Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.

Dienstag, 25. März 2008

Alles wird anders

Jetzt, fast zwei Jahre nach der Scheidung und ziemlich genau vier Jahre nach der Trennung, habe ich fast alle finanziellen Dinge im Griff. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Scheidung laufen, meine eigenen finanzielle Situation habe ich akzeptiert und kann sehr gut mit ihr leben. Alles nimmt seinen Lauf und könnte die nächsten vier Jahre auch so weitergehen.
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.

Im Mai diesen Jahres werde ich in die Schweiz auswandern. Und dann wird alles, was ich im Laufe der vergangenen Jahre an Wissen angesammelt habe, nichts mehr wert sein.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.





  • In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
  • Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
  • Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
  • Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
  • Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
  • usw.

Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.

Montag, 18. Februar 2008

Meine Steuererklärung ist schon fertig

Heute habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2007 an meinen Steuerberater übergeben. Ich kann mich nicht daran erinnern, das ich jemals so früh damit dran war.
Aber es war dieses Jahr auch einfach. An den wesentlichen Dingen hat sich nichts verändert. Einkommen, Fortbildungskosten, Werbungskosten, sonst. Ausgaben blieben fast unverändert. Nur das ich letztes Jahr keine Ausgaben für die Scheidung mehr hatte. Dafür aber eine grössere Summe an Unterhalt als 2006 bezahlt habe. Über 10200 Euro sind an Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 zusammen gekommen.
Da ich jedoch schon die Anlage U von meiner Ex-Frau unterzeichnet bekommen habe konnte ich nun die Steuererklärung schon so weit fertigstellen, das mein Steuerberater nun den Rest machen kann.
Aufgrund meiner Erfahrng im letzten Jahr rechne ich nicht damit, das es zu einer Nachzahlung kommen wird. Evtl. wird sogar eine kleine Summe vom Finanzamt zurückerstattet. Doch all zu optimistisch will ich nicht sein.
Ich lass mich überraschen, was mein Steuerberater ausrechnen wird und freue mich, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung kommen wird. Doch bis es so weit ist werden noch Wochen oder sogar Monate vergehen...

Freitag, 26. Oktober 2007

Plötzlich tauchen 500 Euro auf - Danke

Gestern sind plötzlich 500 Euro aufgetaucht, die ursprünglich von dem gemeinsamen Konto meiner Ex-Frau und mir stammen.
Vor drei oder vier Jahren haben wir das Geld einem Anwalt gegeben, der für die Anwohner eines Platzes einen Prozess gegen die Bebauungsplanänderung führte. Inzwischen hat dieser Anwalt den Prozess gewonnen und eine Entschädigungszahlung zugesprochen bekommen. Aus dieser werden nun die eingezahlten Gelder verzinst erstattet.
Nachdem ich dies erfahren habe teilte ich dem Anwalt mit, das er unsere 500 Euro entsprechend dem Verteilschlüssel für alle unsere "Altlasten" auf das Konto meiner Ex-Frau und auf mein Konto verteilen soll. Ein Viertel für meine Ex-Frau, drei Viertel für mich - so wie damals das Verhältnis unseres Einkommens war.
Zuerst hatte ich mir überlegt, ob ich den ganzen Betrag erhalten möchte, denn schliesslich hatte ich nach der Scheidung auch alleine die Schulden von unserem gemeinsamen Konto beglichen. Doch mit der jetzigen Entscheidung fühle ich mich wohler.
Schon eine Stunde nach meiner Mitteilung erhielt ich den Bescheid des Anwalts, das das Geld entsprechend meiner E-Mail überwiesen wurde.
Jetzt war ich gespannt, was meine Ex-Frau meinte, nachdem ich ihr dies geschrieben hatte. Ich ging davon aus, das sie automatisch die komplette Summe einfordern wird. Doch alle Gedanken und Befürchtungen waren hinfällig. Sie hat mit einem Wort auf meine E-Mail geantwortet: "Danke".
Von dem Betrag, den ich bekommen habe, werde ich nun erst mal den Keyboard-Unterricht von unserem Sohn bezahlen - vorerst wie bereits beschrieben bis Ende Januar.
Und wenn bis dorthin nichts Besonderes vorgefallen ist auch noch weitere Monate - bis das Geld aufgebraucht ist.
Eine schöne Überaschung. Denn ich hatte dieses Geld schon total vergessen. Gerne würde ich wissen, ob noch mehr Geld irgendwo auf mich wartet.

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Fazit - Nie zu früh entgegenkommen

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Nie zu früh entgegenkommen -


Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.

Dienstag, 6. Februar 2007

Währungsrisiko - Währungsverlust

Ich arbeite in der Schweiz, verdiene mein Geld in Schweizer Franken. Da ich in Deutschland wohne überweise ich monatlich mein Gehalt nach Deutschland. Und seit zwei Jahren wird der Euro immer stärker und ich für meine Franken immer weniger Euros bekomme.

Ganz praktisch bedeutet dies, das ich im Januar diesen Jahres rund 150 Euro weniger verdient habe als im März 2006. Also in dem Monat, in dem die Unterhaltszahlungen definiert wurden. Und diese reale Gehaltseinbuse kann ich nicht an meine Ex-Frau weitergeben.

Letzte Woche habe ich in einer Schweizer Wirtschaftszeitung gelesen, das die Zeit des starken Euro im Vergleich zum Schweizer Franken bald vorbei sein wird. Und das der Euro gegenüber dem Franken um elf Prozent überbewertet ist.

Kann ich mich wirklich darauf freuen, das ich bald diese elf Prozent mehr verdiene?