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Donnerstag, 17. Juli 2008

Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Jetzt ist genau das eingetreten, von dem ich gehofft hatte, dass es nicht passiert. Meine Ex-Frau ist arbeitslos geworden.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.

Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:

Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.

Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.

Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:

„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“


Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“



Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.

  • Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
    Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken.
  • Wie hoch muss der Betrag sein?
    Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten?
  • Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
    Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus?
  • Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
    Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?

Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:

Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.

Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.

Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…

Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.

Dienstag, 25. März 2008

Alles wird anders

Jetzt, fast zwei Jahre nach der Scheidung und ziemlich genau vier Jahre nach der Trennung, habe ich fast alle finanziellen Dinge im Griff. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit meiner Scheidung laufen, meine eigenen finanzielle Situation habe ich akzeptiert und kann sehr gut mit ihr leben. Alles nimmt seinen Lauf und könnte die nächsten vier Jahre auch so weitergehen.
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.

Im Mai diesen Jahres werde ich in die Schweiz auswandern. Und dann wird alles, was ich im Laufe der vergangenen Jahre an Wissen angesammelt habe, nichts mehr wert sein.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.





  • In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
  • Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
  • Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
  • Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
  • Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
  • usw.

Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.

Samstag, 16. Februar 2008

Nur noch 500 Tage

Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 500 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt.

  • Nur noch 500 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
  • Nur noch 500 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
  • Nur noch 500 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
  • Nur noch 500 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.

Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:




1. Jan 07
1. Apr 07
1. Jul 07
1. Okt 07
1. Jan 08
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Jan 09
1. Apr 09


Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.

Aber jetzt sind es nur noch 500 Tage, noch etwas mehr als ein Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.

Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.

Nur noch 500 Tage.

Donnerstag, 14. Februar 2008

Bin ich froh, dass ich mich nicht darum kümmern muss.

Wenn ich so lese, was das neue Unterhaltsrecht so alles vorsieht und welche Lücken es noch gibt bin ich sehr froh, dass ich eine so einfach und eindeutige Regelung getroffen habe.
Lieber bezahle ich jeden Monat die vereinbarten 750 Euro Ex-Ehegattinnen-Unterhalt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob dies nun zuviel oder zuwenig ist. Als dass ich mir den Kopf zerbrechen muss, wie ich möglicherweise das neue Unterhaltsrecht ausnutzen könnte um ein paar Euro zu sparen. Und dabei unendlich viele neue schlaflose Nächte habe und wahrscheinlich mehr Geld für einen Anwalt ausgebe als ich sparen werde.
Und vor allem das Verhältnis zu meiner Ex-Frau nur noch zusätzlich belastet wird.

Aber ich kann die Männer verstehen, die nun nach ihrem Vorteil suchen werden. Auch wenn ich froh bin, es nicht machen zu müssen.

Für alle anderen gibt es diesen Artikel von bild.de, in dem wir alle aufgehetzt werden.

Neues Unterhaltsrecht - Richterbund warnt vor Chaos-Gesetz!

Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu! Davor warnt der Deutsche Richterbund. Grund ist das neue Unterhaltsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt.

Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind.

Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst (Niedersachsen) zu BILD.de: „Es ist zu befürchten, dass auf die Familiengerichte eine Flut von Klagen zukommt!”

Grund: Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.

Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek bestätigte BILD.de: „Viele Alt-Fälle werden neu aufgerollt! Wenn die Kinder zwischen drei und acht Jahre alt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich eine Überprüfung lohnt.” Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.

Laut dem neuen Unterhaltsrecht aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müssen Geschiedene (mit Kindern über drei Jahren) schneller wieder für sich selbst sorgen. Manche Zahl-Väter könnten dadurch ordentlich sparen...

Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.

ALLERDINGS: Wann der Unterhalt im EINZELFALL gekappt wird, ist noch völlig unklar! Das lässt das Gesetz offen.

Gerichts-Direktor Teetzmann zu BILD.de: „Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”

Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...


Artikel auf bild.de



Mittwoch, 7. November 2007

Fazit: Mein grösster Fehler - Versorgungsausgleich

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Versorgungsausgleich -

Inzwischen habe ich über ein Jahr Abstand zu meiner Scheidung und vieles, was mich damals gestresst hat, bringt mich inzwischen nur noch zum Lachen. Die meisten finanziellen Themen, die damals soooo wichtig waren, sind rückblickend nur noch Randerscheinungen. Es lohnt sich heute bei den allermeisten Dingen nicht mehr darüber nachzudenken oder zu grübeln. Diese Dinge sind damals geschehen und heute abgehakt. Ob ich damals auf 500 oder 1000 Euro verzichtet habe ist mittlerweile unwichtig. Ich bin froh, das die Scheidung ausgegangen ist und das ich mit dem mir verbliebenen Geld leben kann.
Es gibt allerdings ein Thema, über das ich mich auch heute noch oft ärgere. Dies ist die Zahlung des Versorgungsausgleichs an meine Ex-Frau. Ich wollte während der Scheidung dieses Thema möglichst schnell abgeschlossen haben und hatte mich leider nicht genug mit den langfristigen Konsequenzen befasst. Mittlerweile bin ich schlauer und bereue meine damalige Entscheidung. Leider ist diese nun nicht mehr rückgängig zu machen und ich muss die Folgen tragen.
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist eigentlich ganz einfach geregelt. Ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche von beiden Ehepartnern. Anschliessend wird die Differenz bestimmt und der besser dastehende Partner muss dem anderen die entgangenen Ansprüche erstatten. Dieser Ausgleich geschieht normalerweise erst dann, wenn der schlechter gestellt Partner seinen Rentenanspruch erreicht hat und wird dann direkt von der Rentenkasse des anderen Partners übernommen. Dafür erfährt dieser dann eine Kürzung seiner eigenen Rentenansprüche.
Nachdem nun die in unserer Ehezeit erworbenen Ansprüche von mir und meiner Ex-Frau bestimmt und miteinander verrechnet wurden kam heraus, das meine Ex-Frau zusätzlich zu ihrer Rente jeden Monat von meiner Rentenkasse 93.30 Euro zu bekommen hätte. Und um diesen Betrag wäre meine Rente gekürzt worden.
Dies alles funktioniert nur dann, wenn beide Partner in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. Ich habe jedoch während der Ehezeit im Ausland gearbeitet und in die dortige Rentenkasse eingezahlt.
Diese ausländische Rentenkasse regelt den Versorgungsausgleich aber anders - hier werden die Rentenansprüche bei einer Scheidung direkt als einmalige Summe an den benachteiligten Partner ausbezahlt, damit dieser diesen Betrag wieder in seine eigene Rentenkasse einbezahlen kann. Einen Ausgleich erst im Rentenalter der Partner kennt diese Rentenkasse nicht. Somit konnte bei mir die deutsche Regelung nicht greifen.
Aus diesem Grund kam die Anwältin meiner Ex-Frau auf die Idee, das ich ebenfalls eine Einmalzahlung an meiner Ex-Frau leisten soll, mit der dann alle Ansprüche abgegolten sind. Gleichzeitig verpflichtet sich meine Ex-Frau, diese Zahlung in eine private Altersvorsorge für sich anzulegen. Es wurde eine Summe von knapp 21.000 Euro berechnet, deren Berechnung von allen Beteiligten akzeptiert wurde. Dabei blieb offen, woher ich dieses Geld nehmen sollte.
Ich habe nun mit meiner ausländischen Rentenkasse abgeklärt, ob eine solche Auszahlung aus meiner Rentenkasse für diesen Zweck zulässig ist. Und leider ist dies so, im vereinten Europa gelten einheitliche Gesetze. Da diese Zahlung Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung war hatte sie rechtsverbindlichen Charakter. Und diesem Urteil beugte sich meine Rentenkasse, auch wenn die Scheidung von einem Deutschen Gericht bestimmt wird.
Da ich damals unbedingt mit dem Scheidungsthema und allen Folgen davon möglichst schnell abschliessen wollte habe ich mich auf diesen Deal eingelassen und mit mit der Entnahme der 21.000 Euro aus meiner Rentenkasse und die Zahlung dieser Summe an meine Ex-Frau freigekauft - so meinte ich wenigstens.
Doch inzwischen habe ich gemerkt, das ich einen Fehler begangen habe. Nicht hinsichtlich neuen Forderungen meiner Ex-Frau. Sondern hinsichtlich meiner eigenen Altersvorsorge.
Für mich wäre es vorteilhafter gewesen, wenn ich das Geld in meiner Rentenkasse belassen hätte und es nach der Verrentung meiner Ex-Frau in monatlichen Raten a 93.30 Euro an sie überwiesen hätte. Ich hätte jahrelang zahlen können, bevor die 21.000 Euro erreicht worden wären. Und ich würde in der Zwischenzeit noch Zinsen in der Rentenkasse erwerben. Und wenn meiner Ex-Frau nun etwas zustossen sollte habe ich das Geld sinnlos verlocht.
Leider gibt es für die damalige Entscheidung kein zurück mehr. Das Geld ist weg, meine Rentenkasse hat ein Loch und ich ärgere mich immer wieder total über mein damaliges Verhalten. 21.000 Euro in den Wind geschossen.
Warum nur habe ich nicht länger überlegt und die Folgen bedacht??

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Fazit - Nie zu früh entgegenkommen

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Nie zu früh entgegenkommen -


Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.

Dienstag, 14. August 2007

Fazit – Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten -

Den Trennungskrieg kann nur derjenige gewinnen, der frühzeitig seine Truppen in Stellung bringt.


Dieses Zitat stammt aus einem anderen Blog, der sich ebenfalls um das Thema Scheidung dreht. Es ist mehr als ein Quentchen Wahrheit in diesen Worten enthalten.

Je früher die Trennung der finanziellen Angelegenheiten eingeleitet wird, desto einfach ist der Umgang miteinander. Denn schlussendlich geht es doch immer nur um das Geld und jeder fühlt sich benachteiligt. Also ist es nur gut, wenn dieses Thema so schnell als möglich geregelt wird. Denn hier bringt Aussitzen, so wie ich es versucht habe, leider gar nichts. Im Gegenteil.

Ich habe viel zu lange den Fehler gemacht, meine Einkünfte (Gehalt, Spesenabrechnungen, sonstige Überweisungen) weiter auf das gemeinsame Konto laufen zu lassen. Dort gingen weiterhin auch die Einkünfte meiner Ex-Frau ein und alle unsere Ausgaben gingen davon ab.
Jeder von uns hat sich von dem Konto bedient - nicht mutwillig oder um dem anderen zu schaden. Sondern einfach um die laufenden Kosten zu decken. Dabei wurde natürlich nicht besonders sparsam mit dem vorhandenen Geld umgegangen.

Und so wurde das vorhandene Guthaben - über 10.000 Euro im Laufe der Trennungszeit (14 Monate !!) immer weniger, bis dann endlich meine Anwältin dazu geraten hat, eine Gemeinschaftsverfügung für das Konto einzurichten. So sollte jeder nur noch dann Geld entnehmen können, wenn beide zustimmen.

Zum einen hat meine Ex-Frau nie verstanden, was eine Gemeinschaftsverfügung ist. Sie hat trotz Erklärungen von mir, von meiner Anwältin, von ihrer Anwältin und von den Bankangestellten überall erzählt, ich hätte ihr das gemeinsame Konto gesperrt. Und zum anderen war mittlerweile ein Minus von fast 4000 Euro auf dem Konto aufgelaufen.

Die Aufteilung dieser Schulden nahm einen grossen Anteil der Scheidungsfolgenvereinbarung in Anspruch und hat zusätzlich einiges gekostet. An Zeit, Geduld, Anstrengung und schlussendlich auch an Geld.

Im Rückblick hätte ich sofort nachdem mir klar wurde, das es kein zurück mehr für mich gibt diese Gemeinschaftsverfügung für das Konto einrichten sollen. Oder zumindest nur noch einen Anteil meines Einkommens auf dieses Konto überweisen sollen.

Für zusätzliche Ausgaben in dieser Zeit (Ersatz des geklauten Fahrrads meiner Ex-Frau, Neuanschaffung von Kühlschrank und Möbel meiner Ex-Frau, Urlaube von meiner Ex-Frau und mir, etc.) hätte eine Liste geführt werden müssen, damit diese Ausgaben in der Scheidungsfolgenvereinbarung mit den Schulden hätte verrechnet werden können.

Durch mein langes Zögern aufgrund die Hoffnung, das ich mit mein Entgegenkommen und dem Festhalten am Status Quo einen guten Willen zeige und an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bin habe ich sicherlich einige tausend Euro unsinnig verlocht.

Das hätte ich zu meinem Vorteil wesentlich kluger machen können.

Freitag, 8. Dezember 2006

Keine Vollstreckung

Nachdem ich mich über meine rechtlichen Möglichkeiten zur Vollstreckung der Scheidungsfolgenvereinbarung informiert hatte und alles für die Umsetzung in die Wege geleitet hatte hat nun meine Ex-Frau doch endlich eingelenkt und die Unterlagen für meine Entlassung aus der Darlehensvereinbarung bei der Bank eingereicht.
Jetzt hoffe ich natürlich, das die Bank sich zu meinen Gunsten entscheidet und ich aus dem Darlehn entlassen werde.
Ich bin guter Dinge, das dies klappen wird und die Bank die Einkünfte meiner Ex-Frau als ausreichend zur alleinigen Abgeltung des Darlehns ausreichend anerkennt.

Sonntag, 3. Dezember 2006

Darlehnsausstieg – Vollstreckung durch Gericht !

Nachdem sich meine Ex-Frau nun lange genug geweigert hat, die Unterlagen einzureichen, um mich bei der Bank aus meinen Darlehnnehmerpflichten zu entlassen, habe ich beschlossen, den Weg zum Gericht zu gehen. Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dem Darlehnvertrag raus, da ich Bedenken habe, das meine Ex-Frau das Darlehen im Laufe der kommenden Jahre nicht mehr weiter abbezahlen will oder kann und ich dann dafür einspringen muss. Und das, ohne das ich dadurch einen Anteil an der Wohnung erwerben würde. Ich müsste also doppelt bezahlen – Unterhalt und Darlehen.

Ich weiß, das ich damit die nächste Eskalation auslöse und meine Ex-Frau dies gar nicht versteht. Trotzdem, es muss einfach sein. Schließlich ist dies der letzte noch offene Punkt der Scheidungsvereinbarung. Und ich habe lange genug damit gewartet und es mit Bitten und Aufforderungen versucht.

Der Rechtsweg ist ganz einfach:
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vollstreckungsfähiger Titel. Damit kann nicht nur meine Ex-Frau - falls ich mal kein Unterhalt mehr bezahle - ohne weiteres Urteil mein Gehalt oder mein Eigentum pfänden lassen um an ihr Geld zu kommen. Sondern damit kann auch ich vor das Scheidungsprozessgericht gehen und als Gläubiger einen Antrag auf Vollzug stellen.
Da die Einreichung der Unterlagen eine "nicht vertretbare Handlung" ist – also meine Ex-Frau dies nicht jemand anderem übertragen kann – steht mir dieser direkte Rechtsweg zu.
Das Gericht bekommt von mir einen Antrag auf gerichtliche Durchsetzung der Vereinbarung. Dem lege ich die Scheidungsfolgenvereinbarung als vollstreckbaren Titel sowie die zahlreichen E-Mails meiner Ex-Frau, in denen sie sich weigert die Unterlagen einzureichen – als nicht erfüllte Handlung –, bei.
Anschließend wird das Gericht eine letzte Frist festsetzen und gleichzeitig die Zwangsmittel festgelegt: Ich kann mich mit dem Gerichtsbeschluss direkt an die Aussteller der jeweiligen Unterlagen wenden, sollte meine Ex-Frau die Unterlagen nicht einreichen.
Somit wird dann der Arbeitgeber meiner Ex-Frau, die zweite darlehngebende Bank sowie die Bank mit den Rücklagen meiner Ex-Frau ein Schreiben von mir mit der Aufforderung um Herausgabe der betreffenden Unterlagen erhalten.

Das Ganze ist definiert in der Zivilprozessordnung, Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945), Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 883 - 898)

Das wird ein Spaß werden, ich freue mich schon darauf.

Mittwoch, 22. November 2006

Darlehnsausstieg, die fünfte

Und diese Mail habe ich von meiner Ex-Frau bekommen:

<schnipp>

...
habe übrigens meine Anschlussfinanzierung für die Wohnung abgeschlossen. Der ...-Vertrag wird- im März 2009 abgelöst von der .... Dann bist du aus deiner Verpflichtung raus. Soviel zu deiner Beruhigung.

...

ich denke, damit kannst du leben, oder?

...

</schnipp>

Nein, damit kann ich nicht leben. Ich werde mir weitere Schritte überlegen.

Darlehnsausstieg, die vierte

Via Mail erhielt ich soeben den folgenden Bescheid von der darlehensgebenden Bank:

<schnipp>

Sehr geehrter Herr ...,

mit Schreiben vom 11.08.2006 erbaten wir von Frau ... Unterlagen für die Schuldhaftentlassung von Ihnen aus dem Schuldverhältnis.

Bis heute haben wir weder die Unterlagen noch eine weitere Nachricht von Frau ... erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

</schnipp>