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Freitag, 21. August 2009

Der Erfolgreichste ...

„Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am besten informiert wird.“


Benjamin Disraeli, (* 21. Dezember 1804 in London; † 19. April 1881 in Mayfair), seit 1876 1. Earl of Beaconsfield, war ein erfolgreicher Romanschriftsteller und zweifach britischer Premierminister.

Montag, 17. November 2008

Es ist HALBZEIT !

Hurra, heute ist HALBZEIT. Seit genau 1265 Tagen bezahle ich nun schon Unterhalt für meine Ex-Frau. Und genau so lange muss ich weiterhin bezahlen.
Es ist tatsächlich so, dass ein Ende nun schon absehbar ist. Die längste Zeit liegt hinter mir.
Ich kann mich noch gut erinnern wie ich mich gefühlt habe, als es noch über 2000 Tage waren.

Doch jetzt bin ich sozusagen auf dem Gipfel der Unterhaltszahlungen angelangt und von nun an beginnt der entspannte Abstieg. Ich muss mir weniger Sorgen darüber machen, ob und wie ich das Geld für die Unterhaltszahlungen zusammenbekomme. Ich kann mir vielmehr Gedanken darüber machen, was ich nach dem Ablauf meiner Zahlungen mit dem mir verbleibenden Geld machen werde.

Ich werde dann jeden Monat 750 Euro mehr für mich zur Verfügung haben. Meine Pläne sind gross und die Wunschliste ist lang. Ich möchte endlich eine vernünftige Altersvorsorge für mich aufbauen. Ich möchte endlich meine Reise nach Tibet planen und durchführen können. Und ich kann mit diesem Geld evtl. auch mehr Freizeit und weniger Arbeit haben. Vielleicht kann ich ja dann die Vier-Tage-Woche für mich einführen.

Es sit verrückt wie schnell die Zeit vergangen ist. Und ich bin sicher, dass die vor mir liegenden 1265 Tage ebenso schnell vergehen werden. Heute ist wieder so ein schöner Tag, an dem ich mich freier aber keineswegs ärmer fühle.

Auf die verbleibenden Tage.

Mittwoch, 10. September 2008

Ich zahl nicht mehr!

Nachdem meine Ex-Frau Mitte Juli aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit einen Nachschlag zu meinen Unterhaltszahlungen gefordert hat hat sich diese Angelegenheit für mich erledigt. Und das kam so:

Eigentlich lautet unser Scheidungsurteil, das im Falle der Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau oder von mir über die Festsetzung meiner Unterhaltsleistungen mittels Abänderungsklage neu verhandelt werden kann.

Ich bin somit nicht verpflichtet, mehr Geld zu bezahlen. Ich hätte es allerdings getan und habe dies meiner Ex-Frau auch so gesagt. Ich würde für die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit jeden Monat knapp 150 Euro bezahlen. Sie müsste mir im Gegenzug nur zusichern, dass sie mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert und mir den Empfang der zusätzlichen Unterhaltsleistungen für meine Steuererklärung bestätigen.

Auf diese einfachen Vorschläge ging meine Ex-Frau nicht ein, sie brauchte drei Wochen Bedenkzeit nur um dann mir mitzuteilen, dass sie weiterhin noch die Formulierungen der beiden Sätze überdenken muss.

Aufgrund dieser Aussage zog ich mein Angebot zurück um mir eine andere Lösung zu überlegen. Denn in der Zwischenzeit bereute ich mein freiwilliges Angebot. Ich fing das Grübbeln an und stellte mir die doofesten Abhängigkeiten vor und sah mich schon für die nächsten Jahre den zusätzlichen Unterhalt zahlen.

Nachdem dann weitere drei Wochen ins Land gegangen sind dachte ich eigentlich, dass meine Ex-Frau nun mit einem neuen Angebot kommt. Statt dessen bekomme ich nur Aufforderungen zum Zahlen zu hören, ohne das diese in irgendeiner Form lösungsorientiert sind.

Als dann mein Sohn wieder bei mir war kamen wir zufällig auf das Thema Arbeitslosigkeit zu sprechen. Und er erzählte mir, das meine Ex-Frau zwei konkrete Stellenangebote hatte und eines davon angenommen hat.

Kurze Zeit später kam wieder eine E-Mail mit Nachfragen nach meinen zusätzlichen Zahlungen von meiner Ex-Frau. Ich konfrontierte sie dann mit meinen neuen Informationen. Und sie schwächte alles ab, gab dies als mögliche Optionen an und tat sehr überrascht. Gleichzeitig forderte sie Unterlagen von mir für ihren neuen Arbeitgeber ein - "zur Vorbereitung eines möglichen Arbeitsvertrags".

Da ich seither nichts Neues und Gegenteiliges mehr von meiner Ex-Frau gehört habe hat sich die zusätzliche Zahlung von Unterhalt erst einmal erledigt. Ich zahl nicht mehr!

Samstag, 2. August 2008

Informationen gegen Geld - Bestechung ...

Es ist immer das Gleiche:
Meine Ex-Frau informiert mich aus der Schule, von Arztbesuchen oder sonstigen Weh-Wehchen unseres gemeinsamen Sohnes nur dann, wenn sie damit einen Geldwunsch verknüpfen kann.



So auch nun wieder mit ihrer Frage nach meiner "freiwilligen" Mehrzahlung an Unterhalt für ihre Arbeitslosigkeit.

Diese Frage unterstützt sie mit umfangreichen Informationen aus der Schule (Zeugniss, Noten, Mitarbeit, etc) und Arztbesuch (Gesundheit, Entwicklung, etc.). Ich würde mir wünschen, dass sich meine Ex-Frau nicht nur dann daran erinnert, dass sie mir diese Informationen geben kann, wenn sie weitere Zahlungen von mir möchte.

Die Frage ist, wer besticht hier wenn? Besticht sie mich mit den Informationen, damit sie an Geld kommt oder besteche ich sie mit dem Geld, damit ich an Informationen komme?

Dienstag, 22. Juli 2008

61.850 Euro + X

Dies ist die Sunme, die ich an Unterhalt für meine Ex-Frau insgesamt bezahlen muss. Die 61.850 Euro kommen als direkte Folgen aus dem Scheidungsurteil. Stand heute sind noch 34.500 Euro offen, die ich in Monatsraten zu 750 Euro abbezahlen.
Und jetzt kommt die Summe X hinzu. Für die Arbeitslosikeit meiner Ex-Frau. Dies sind jeden Monat - ab September - nochmals 147.43 Euro.
Im schlimmsten Fall sind die noch 45 Monate, in denen ich jeweils 147.43 Euro bezahlen muss - insgesamt also 6634.35 Euro.
Das ist doch i.O. Es ist viel mehr als ein schöner Urlaub aber viel weniger als ein schönes Auto. Ein Auto brauche ich momentan eh nicht.

Die ganze Rechnerei hat nur eine Haken. Was passiert, wenn meine Ex-Frau so lange arbeitslos ist, bis sie eine Abänderungsklage einreicht? Dessen Ende ist offen obwohl ich schon weiss, wie dann mein Ziel aussieht.

Montag, 21. Juli 2008

Reaktion auf Unterhalts-Vorschlag

Wenige Minuten nachdem ich meiner Ex-Frau meinen Vorschlag unterbreitet habe, dass ich ihr während ihrer Arbeitslosigkeit freiwillig 147.43 Euro mehr an Unterhalt bezahle erreichte mich ihre Antwort.
Dabei ging sie allerdings nicht auf meine Frage nach einer Bescheinung über diesen Betrag für meine Steuererklärung ein. Und sie reagierte auch nicht auf meine Bitte um eine Sicherheit, damit sie mir unverzüglich Bescheid gibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit endet.
Statt fordert sie mich auf, nicht erst ab September freiwillig mehr zu bezahlen sondern schon ab August. Von einer Aussage zur Summe ist nicht die Rede.

Dabei habe ich im August das Geld gar nicht.

Und somit beginnt das alte Spiel wieder von vorne. Ich renne irgendwelchen Unterschriften hinter her und meine Ex-Frau will nur Geld sehen.

Diesmal sitze ich dieses Thema aber knallhart aus. Von mir gibt es keine Reaktion bevor ich nicht die Bescheinigung habe. Und sollte ich bis September diese nicht haben gibt es auch im September noch kein Geld. Ich habe es satt, das ich so reagieren muss.

Aber die Vergangenheit lehrt mich, das ich sonst nichts erreiche und mich nur ärgere. Und das muss nun ein Ende haben.

Donnerstag, 17. Juli 2008

Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Jetzt ist genau das eingetreten, von dem ich gehofft hatte, dass es nicht passiert. Meine Ex-Frau ist arbeitslos geworden.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.

Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:

Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.

Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.

Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:

„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“


Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“



Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.

  • Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
    Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken.
  • Wie hoch muss der Betrag sein?
    Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten?
  • Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
    Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus?
  • Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
    Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?

Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:

Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.

Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.

Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…

Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.

Donnerstag, 27. März 2008

Und darauf ein Becks !

Hurra, nur noch 1500 Tage, dann sind meine Unterhaltszahlungen ausgelaufen und ich kann monatlich über 750 Euro verfügen.
Dieses Hurra ist nicht ironisch gemeint, sondern ich freue mich tatsächlich. Zwei Fünftel der Dauer sind schon vorbei und auch der Rest wird wie im Flug vergehen.
Und das ist gut.

Nur noch 1500 ...

Dienstag, 26. Februar 2008

Hurra, 1000 Tage sind schon vorbei

Und schon wieder ein Grund zum Feiern. Heute ist der 1000ste Tag meiner Unterhaltszahlung, seit 1000 Tagen bezahlen ich an meine Ex-Frau Unterhalt.
Nachdem ich am Anfang meines Zahlzeitraums dachte, das die Tage nie vergehen bin ich nun sehr überrascht, wie schnell die 1000 Tage vorüber gegangen sind. Was habe ich in diesen 1000 Tagen nicht alles gemacht:
Gearbeitet und Ausgeschlafen, mich verliebt und getrennt, in Urlaub gefahren und gefeiert, mich geärgert und wieder gefreut, an die Vergangenheit gedacht und mich auf die Zukunft gefreut, schlaflos im Bett gelegen und besoffen zu mir gekommen, mich alleine gefühlt und mich nach Ruhe gesehnt. Jetzt im Rückblick überwiegen eindeutig die positiven Erinnerungen, all die Gefühle von Freude, Freiheit und Zufriedenheit.
Aus diesem Grund kann ich mich auch darüber freuen, das nun schon 1000 Tage meiner Unterhaltszahldauer vorbei sind. Diese 1000 Tage sind etwa 2/5 der gesamten Zeit. Noch bevor dieses Jahr vorüber ist ist schon die Hälfte des Zeitraums, in der meine Ex-Frau von mir Unterhalt bekommt, vorbei.
die Zeit rast und ich freue mich auf all die schönen Dinge, die vor mir liegen.

Montag, 18. Februar 2008

Meine Steuererklärung ist schon fertig

Heute habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2007 an meinen Steuerberater übergeben. Ich kann mich nicht daran erinnern, das ich jemals so früh damit dran war.
Aber es war dieses Jahr auch einfach. An den wesentlichen Dingen hat sich nichts verändert. Einkommen, Fortbildungskosten, Werbungskosten, sonst. Ausgaben blieben fast unverändert. Nur das ich letztes Jahr keine Ausgaben für die Scheidung mehr hatte. Dafür aber eine grössere Summe an Unterhalt als 2006 bezahlt habe. Über 10200 Euro sind an Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 zusammen gekommen.
Da ich jedoch schon die Anlage U von meiner Ex-Frau unterzeichnet bekommen habe konnte ich nun die Steuererklärung schon so weit fertigstellen, das mein Steuerberater nun den Rest machen kann.
Aufgrund meiner Erfahrng im letzten Jahr rechne ich nicht damit, das es zu einer Nachzahlung kommen wird. Evtl. wird sogar eine kleine Summe vom Finanzamt zurückerstattet. Doch all zu optimistisch will ich nicht sein.
Ich lass mich überraschen, was mein Steuerberater ausrechnen wird und freue mich, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung kommen wird. Doch bis es so weit ist werden noch Wochen oder sogar Monate vergehen...

Donnerstag, 14. Februar 2008

Bin ich froh, dass ich mich nicht darum kümmern muss.

Wenn ich so lese, was das neue Unterhaltsrecht so alles vorsieht und welche Lücken es noch gibt bin ich sehr froh, dass ich eine so einfach und eindeutige Regelung getroffen habe.
Lieber bezahle ich jeden Monat die vereinbarten 750 Euro Ex-Ehegattinnen-Unterhalt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob dies nun zuviel oder zuwenig ist. Als dass ich mir den Kopf zerbrechen muss, wie ich möglicherweise das neue Unterhaltsrecht ausnutzen könnte um ein paar Euro zu sparen. Und dabei unendlich viele neue schlaflose Nächte habe und wahrscheinlich mehr Geld für einen Anwalt ausgebe als ich sparen werde.
Und vor allem das Verhältnis zu meiner Ex-Frau nur noch zusätzlich belastet wird.

Aber ich kann die Männer verstehen, die nun nach ihrem Vorteil suchen werden. Auch wenn ich froh bin, es nicht machen zu müssen.

Für alle anderen gibt es diesen Artikel von bild.de, in dem wir alle aufgehetzt werden.

Neues Unterhaltsrecht - Richterbund warnt vor Chaos-Gesetz!

Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu! Davor warnt der Deutsche Richterbund. Grund ist das neue Unterhaltsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt.

Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind.

Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst (Niedersachsen) zu BILD.de: „Es ist zu befürchten, dass auf die Familiengerichte eine Flut von Klagen zukommt!”

Grund: Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.

Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek bestätigte BILD.de: „Viele Alt-Fälle werden neu aufgerollt! Wenn die Kinder zwischen drei und acht Jahre alt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich eine Überprüfung lohnt.” Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.

Laut dem neuen Unterhaltsrecht aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müssen Geschiedene (mit Kindern über drei Jahren) schneller wieder für sich selbst sorgen. Manche Zahl-Väter könnten dadurch ordentlich sparen...

Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.

ALLERDINGS: Wann der Unterhalt im EINZELFALL gekappt wird, ist noch völlig unklar! Das lässt das Gesetz offen.

Gerichts-Direktor Teetzmann zu BILD.de: „Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”

Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...


Artikel auf bild.de



Dienstag, 29. Januar 2008

Nach vier Woche ist sie da

Das ist sie:



Die Unterschrift meiner Ex-Frau unter der Anlage U. Diesmal ging es nur vier Wochen, bis ich sie bekam. Ich bin positiv überrascht, ich hatte eigentlich mit einer wesentlich längeren Dauer und mehr Bedingungen gerechnet. Aber warum sollten im Laufe der Jahre die Sachen sich nicht besser entwickeln als ich dachte.
Auf jeden Fall kann ich jetzt (es ist erst Anfang Februar) bereits die Steuererklärung für 2007 angehen. Die dazu notwendige Unterlage, welche die längste Vorlaufzeit benötigt, habe ich nun. Der Rest ist Fleissarbeit.
Ich kann allen, die auch auf die Unterschrift unter die Anlage U angewiessen sind nur den Rat geben, so früh wie möglich diese einzufordern. Der zweite Januar ist dafür ein guter Starttermin.

Alles ist gut.

Samstag, 12. Januar 2008

Die jährliche Jagd nach der Unterschrift

Dieses Jahr habe ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre die Jagd nach der Unterschrift meiner Ex-Frau unter die Anlage U schon sehr früh eröffnet. Da ich bisher immer auf die Anlage u warten musste habe ich dieses Jahr meine Steuererklärung mit der Anlage U begonnen.
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:



Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.

Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:

12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39

Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.

Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.

Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Vielen Dank und viele Grüsse


...


Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Fazit - Nie zu früh entgegenkommen

Jetzt, nachdem ich seit über drei Jahr getrennt lebe und seit über einem Jahr geschieden bin, ist es an der Zeit für einen Rückblick auf die Dinge, die ich während der Trennungszeit hätte anders und besser machen können. Besser für mich, besser für meine aktuelle Situation und vor allem besser für meine Finanzen.
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.

- Nie zu früh entgegenkommen -


Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.

Samstag, 22. September 2007

Ein Drittel der Zeit ist um

Ich habe gerade festgestellt, das ein Drittel des Zeitraums, in dem ich Unterhalt an meine Ex-Frau bezahlen muss, bereits um ist.
Es sind nur noch gut 1680 Tage, dagegen sind über 840 Tage schon rum. Das ist doch ein freudiges Ereignis. War mir gar nicht bewusst, wie schnell die Zeit vergeht.
Zu Beginn der vergangenen 840 Tagen habe ich sicher jeden zweiten Tag auf den Zähler geschaut (rechts in der orangenen Spalte). Und mich darüber geärgert, wie langsam die Zeit vergeht.
Inzwischen habe ich schon wochenlang nicht mehr nachgeschaut. Um so mehr freut mich natürlich dieses Erkenntnis.
Am Anfang hat mich das oftmalige Nachschauen sicher auch verrückt gemacht und frustriert. Jetzt, wo ich den Zähler aus den Augen verloren habe, bin ich viel freier und unbeschwerter. Ich werde also erst wieder in einem Jahr auf den Zähler schauen. Dann ist schon fast Halbzeit meiner Unterhaltszahlungen.

Dienstag, 18. September 2007

Wie berechnet man den Kindesunterhalt ?

Hilfe, meine Ex-Frau wird immer schlimmer. Wie ich gestern geschrieben habe ist ein Halbwissen ganz gefährlich. Soeben wurde ich mit einer neuen Form davon konfrontiert.

Meine Ex-Frau hat bei den dauerhaften Versuchen, mir mehr Geld abzujagen die Unterhaltszahlungen für unseren Sohn entdeckt. Und sie kommt tatsächlich zu dem Schluss, das ich zu wenig bezahlen würde. Frei nach dem Motte "wenn ich schon meine Ausgaben nicht im Griff habe versuche ich wenigstens meine Einnahmen zu optimieren".

Sie hat in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, mein Nettoeinkommen gesucht und herausgefunden, das ich 392 Euro bezahlen muss. Und schon fordert sie mich auf, diesen Betrag (inkl. Nachzahlung für die letzten beiden Jahre) zu bezahlen. Tatsächlich hat sie übersehen, das von diesem Betrag noch das halbe Kindergeld (77 Euro) abgezogen werden muss.

Real zahle ich 364 Euro Unterhalt, also eine Unterhaltsstufe höher als ich müsste.

Das traurige an dieser Angelegenheit ist, das ich dies alles meiner Ex-Frau gemeinsam mit meiner Anwältin schon vor zwei Jahren erklärt habe. Doch sie hat es nicht verstanden und ich kann mir die Mühe sparen, ihr dies nochmals zu erklären. Sie wird mir entweder nicht zuhören oder nicht glauben.

Auf jeden Fall habe ich hier jetzt klar gemacht, wo der Fehler in ihrer Berechnung ist. Vielleicht ist das Thema damit vom Tisch.

Mittwoch, 5. September 2007

Anlage U 2006 - Neuer Anlauf

Entgegen all meinen Erwartungen und Hoffnungen muss ich mich auch für die Steuererklärung 2006 wieder mit der Anlage U und der Unterschrift meiner Ex-Frau rumärgern.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."

Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.

Montag, 3. September 2007

Anlage U 2005 - Hurra es ist geschafft

Fünf Wochen hat es gedauert, bis endlich das Thema Anlage U für 2005 abgeschlossen werden konnte. Und dies nur dank meiner Bemühungen während meines Urlaubs. Aber der Reihe nach:
  • Ende Juli schrieb meine Ex-Frau mir eine Mail in der sie mich auffordert, 1230.39 Euro als Ausgleich ihres steuerlichen Nachteils 2005 zu überweisen - ohne Berechnung, wie diese Summe zustande kommt.
  • Einen Tag später bitte ich sie, mir ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den steuerlichen Nachteil berechnen kann - meine Ex-Frau ist zu diesem Zeitpunkt aber schon auf dem Weg in den Urlaub.
  • Am Tag nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub kommt eine Mail mit der sie mir zum Ausdruck bringt, das sie es nicht versteht, das ich nun einen anderen, einen eigenen Steuerberater habe und nicht mehr denjenigen, den wir während der Ehezeit hatten.
  • Ich erkläre ihr die Gründe und bitte sie erneut um die Übergabe ihres Steuerbescheides.
  • Am Tag darauf kommt eine Mail mit dem Hinweis, dass sie mir eine letzte Frist von zwei Tagen gibt und mich somit in Verzug setzt. Von dem Steuerbescheid ist nur die erste Seite dabei, auf der es lediglich um ihre Nachzahlungen geht.
  • Ich bitte sie erneut mir den kompletten Steuerbescheid zukommen zu lassen.
  • Inzwischen habe ich Urlaub, befinde ich mich mit meinem Sohn schon in den Reisevorbereitungen.
  • Jetzt erhalte ich die zweite Seite des Steuerbescheides von meiner Ex-Frau, die dritte und alle weiteren Seiten fehlen noch immer. Als letzte Handlung vor meiner Abreise in den Urlaub sende ich erhaltenen beiden Seiten meinem Steuerberater zu.
  • Aus dem Urlaub heraus ruf ich nach drei Tagen bei ihm an und lasse mir das Ergebnis der Berechnungen durchgeben. Der Ausgleichsbetrag, den er ermittelt hat, ist 28 Euro tiefer als das Ergebnis des Steuerberaters meiner Ex-Frau. Die 28 Euro sind komischerweise genau der Betrag, den meine Ex-Frau als Zinsen für die verspätete Nachzahlung an das Finanzamt überweisen muss.
  • Ich teile dies meiner Ex-Frau mit und bitte sie darum, mir zu bestätigen, das mit der Zahlung von 1202.39 Euro der Ausgleich der Anlage U für 2005 erledigt ist. Sobald sie diesem zustimmt werde ich das Geld überweisen.
  • Am Tag darauf kommt eine Mail mit der Aufforderung, ich soll das Geld unverzüglich überweisen. Und einem nochmaligen Hinweis auf den Verzug.
  • Ich bitte sie nochmals darum sich zu äussern, ob mit dieser Zahlung das Thema erledigt ist oder ob sie noch auf den zusätzlichen 28 Euro - oder weiteren Zahlungen - besteht.
  • Dann endlich, nochmals einen Tag später, kommt die Zustimmung, das mit meiner Überweisung das Thema erledigt sei.

Und jetzt endlich, nach allerlei hin und her, überweise ich die 1202.39 Euro und bekomme dafür die Gewissheit, das dieses Thema für 2005 abgeschlossen ist.

Ob es für die weiteren Jahre besser läuft bezweifle ich. Jedenfalls kenne ich nun das Verfahren und kann mich entsprechend darauf einstellen.

Warum ich allerdings die Sache auch im Urlaub noch angehe weiss ich selber nicht. Eigentlich hätte ich meine Ex-Frau noch zwei Wochen zappeln lassen sollen.

Donnerstag, 9. August 2007

Das letzte Gefecht um die Anlage U

Neulich kam endlich die schon lange erwartet Aufforderung meiner Ex-Frau, ihr den steuerlichen Nachteil der Anlage U zu erstatten. Das ich dies tun muss ist mir schon lange klar, es dreht sich nur noch um die Höhe.

"Die Berechnung ergibt für mich einen steuerlichen Nachteil von 1230 Euro! ... mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen und zwar- wie es üblich ist- umgehend."


Dies war Ihre Aufforderung an mich. Ohne Berechnung. Ohne weitere Angaben wie diese Summe entstanden ist.
Ich habe sie daraufhin geben, mir doch ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den Steuernachteil berechnen kann. So ist es mit ihm abgesprochen und dagegen kann auch niemand etwas haben. Wer würde denn einfach so 1230 Euro überweisen, ohne die Berechtigung dieses Anspruchs überprüft zu haben?

Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Steuerbescheid meiner Ex-Frau, mal sehen, wann er nun ankommt.

Ich hoffe, das dies die letzten Gefechte sind, die ich mit meiner Ex-Frau austragen muss. Ich werde diesen steuerlichen Nachteil (er stammt aus dem Steuerjahr 2005) auch ohne zu zögern bezahlen. Nur um meinen guten Willen zu beweisen.

Die Zahlung für das Steuerjahr 2007 werde ich hingegen erst dann leisten, wenn meine Ex-Frau ihren Widerruf der Anlage U zurückgenommen hat. Mal sehen, wann das geschehen wird.

Dienstag, 10. April 2007

Die Sache mit der Anlage U

Jetzt wird es witzig. Meine Ex-Frau fängt an, die einzelnen Themen wild durcheinander zu werfen. Sie hat eine neue Ausrede, warum sie mir die gemeinsame Erklärung über die Aufteilung der Steuervorrauszahlung 2005 nicht unterschreibt.
Sie möchte von mir zuerst ihre steuerlichen Nachteile, die durch die Unterzeichnung der Anlage U entstanden sind, ausgeglichen haben. Und zwar sofort und auf einmal.
Die Höhe des Nachteils ist noch nicht bestimmt, da die Steuerbescheide noch nicht erstellt wurden. Trotzdem möchte meine Ex-Frau schon mal das Geld von mir haben.
Bizarr und für mich nicht nachvollziehbar. Anscheinend können hier auch weder ihr Stuerberater noch ihre Anwältin auf sie einwirken. Sie hat sich nun mal in den Kopf gesetzt, das sie zuerst von mir Geld sehen will, bevor sie die Erklärung unterzeichnet. Dabei ist es doch so, das es keinen definitiven Steuerbescheid geben wird, bevor nicht über meinen Einspruch zur Aufzeilung der Vorrauszahlungen enschieden ist. Und solange kann auch ihr Steuernachteil nicht berechnet werden.
Doch dies versteht sie nicht - oder will es nicht verstehen. Um die Situation zu entspannen habe ich ihr schon mehrfach zugesichert - auch schriftlich - , das ich den Nachteil erstatten werde. Damit mich dies nicht so hart trifft habe ich diverse Vorschläge für eine Ratenzahlung angeboten. Doch sie blockiert nur.
Inzwischen hat sie die Unterzeichnung der Anlage U widerrufen. Da dies aber erst ab 2008 gültig ist sehe ich dies noch entspannt. Der aktuelle Sachverhalt ist also wie folgt:
  • Ich habe beim Finanzamt Einspruch gegen die Aufteilung der Steuervorrauszahlungen von 2005 eingelegt.
  • Über diesen Einspruch wird vorraussichtlich im Herbst entschieden.
  • Eine gemeinsame Erklärung von meiner Ex-Frau und mir über die Aufteilung würde das Verfahren abkürzen.
  • Meine Ex-Frau verweigert die Unterschrift unter die Erklärung (stimmt aber inhaltlich der Erklärung zu).
  • Sie unterzeichnet die Erklärung erst, wenn sie den steuerlichen Nachteil der Anlage U von mir ausgeglichen bekommen hat.
  • Dieser Nachteil ist noch nicht ermittelt. Zur Ermittlung benötigt es den Steuerbescheid meiner Ex-Frau.
  • Dieser wird aber erst erstellt, nachdem über meinen Einspruch entschieden ist.

Und so drehen wir uns im Kreis. Ich möchte die Unterschrift unter die gemeinsame Erklärung, meine Ex-Frau möchte das Geld und alle zwei Tage geht dazu einige schöne und unschöne Mails hin und her.

Mittlerweile habe ich den Glaube daran verloren, das meine Ex-Frau den Sachverhalt verstehen wird. Ich bin nun nur noch darum besorgt, das ich keine finanziellen Nachteile durch diese Situation und die Blockade meiner Ex-Frau erhalte.
Sie wird also auf jeden Fall für den Zinszahlungen, die mir entgehen und die ich an das Finanzamt bezahlen muss, aufkommen müssen.

Wenigstens das habe ich selbst in der Hand.

Und so warte ich auf den Herbst.