Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Freitag, 10. Oktober 2008
Die Geschichte zum Ausgleich Anlage U 2006
Am 16. September kam meine Ex-Frau mit der Bitte, dass ich innerhalb der nächsten sieben Tage den von ihr ausgerechneten Steuernachteil ausgleichen sollte. Es handelt sich ihrer Berechnung nach um fast 2.600 Euro - und dass alles ohne Belege.
In der Sache hat meine Ex-Frau recht, den Nachteil muss ich ihr erstatten. Überrascht bin ich von der Summe, da ich im Jahr davor nur die Hälfte bezahlt hatte. Und ebenfalls überrascht war ich von der kurzen Frist - dies erklärt sich aber dadurch, dass meine Ex-Frau die Unterlagen wochenlang bei sich liegen gelassen hatte.
Am 17. September hat meine Ex-Frau den entsprechenden Steuerbescheid gesandt, begleitet von der ersten Drohung, dass ich belangt werde wenn ich nicht unverzüglich bezahle. Die genannten Summen stimmten in etwa mit dem überein, was darin ermittelt wurde.
Am 18. September übersandte ich per Post die Belege an meinen Steuerberater mit der Bitte, die Berechnungen zu überprüfen. Schliesslich hatte ich schon im vergangenen Jahr damit so meine Erfahrungen gemacht. Telefonisch hatte ich dies so mit ihm abgemacht.
Bis zum 26. September hörte ich nichts von ihm. Dies hat mich beunruhigt, denn eigentlich ist er schnell und erledigt solche Kleinigkeiten sofort.
Mein Anruf bei ihm ergab, dass die Unterlage bisher nicht bei ihm eingetroffen sind.
Am 30. September kam die nächste Mail meiner Ex-Frau mit der Wiederholung der Drohung, dass ihr ihre Überziehungszinsen zu bezahlen hätte, wenn ich nicht sofort die komplette von ihr ermittelte Summe begleichen würde. Inzwischen hat sich zwischen uns schon ein Dialog voller Vorwürfe ergeben, wer wann was zu bezahlen hat und wer wie lange auf was warten musste.
Noch am gleichen Tag hat mein Steuerberater die Unterlagen erhalten, den tatsächlichen Steuernachteil ausgerechnet und ihn mir mitgeteilt. Er entsprach in etwa dem was meine Ex-Frau ausgerechnet hatte. ABER: Wie schon im letzten Jahr hat sie auch diesmal versucht, ihre Zinsen auf mich abzuwälzen. Und da ist mir der Kragen geplatz und habe mir mit einer Mail an sie erst mal Luft machen müssen. Ich werde - wie immer - von ihr verarscht und sie redet sich damit raus, dass sie keine Ahnung hat und schiebt die Schuld dem Steuerberater zu.
Am 1. Oktober kommt die nächste Drohung von ihr. Ich soll nun 19.5 % Überziehungszinsen für ihr Konto zahlen, weil das Finanzamt ihre Steuernachzahlung nun abgebucht hat. Nur weil sie die Unterlagen wochenlang bei sich liegen lassen hat. Und zusätzlich noch die Zinsen für die verspätete Abgabe der Steuererklärung.
Am 2. Oktober wiederholt meine Ex-Frau dann die Drohung - diesmal aber schon telefonisch. Zugleich streitet sie alles ab. Ich bekomme eine letzte Frist bis 3. Oktober. Was passiert eigentlich, wenn ich nicht bezahle? Ich habe grosse Lust es auszuprobieren.
Am 3. Oktober überweise ich den tatsächlich fälligen Betrag - knapp 2.500 Euro. Genau 16 Tage nachdem ich die erste Forderung von ihr erhalten habe und drei Tage nachdem der tatsächliche Betrag feststand.
Und die Moral von der Geschichte - es ändert sich nix. Jedes Jahr das gleiche Spiel und dies wird auch in Zukunft so bleiben. Nur dass ich mir das nächste Mal auch so viel Zeit lasse, wie meine Ex-Frau immer braucht, um mir irgendetwas zu unterschreiben. Ich hoffe, ich habe daraus gelernt.
Dienstag, 25. März 2008
Alles wird anders
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.
- In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
- Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
- Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
- Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
- Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
- usw.
Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.
Sonntag, 27. Januar 2008
Die Jagd nach der Anlage U läuft wie erwartet
Nun gut, die schriftliche Bestätigung habe ich ihr am Samstag noch in den Briefkasten geworfen und jetzt bin gespannt, was unverzüglich bedeutet.
Ich rechne mal nicht damit, das dies noch diesen Monat sein wird.
Samstag, 12. Januar 2008
Die jährliche Jagd nach der Unterschrift
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:
Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.
Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39
Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.
Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.
Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Vielen Dank und viele Grüsse
...
Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.
Mittwoch, 5. September 2007
Anlage U 2006 - Neuer Anlauf
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."
Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.
Donnerstag, 9. August 2007
Das letzte Gefecht um die Anlage U
"Die Berechnung ergibt für mich einen steuerlichen Nachteil von 1230 Euro! ... mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen und zwar- wie es üblich ist- umgehend."
Dies war Ihre Aufforderung an mich. Ohne Berechnung. Ohne weitere Angaben wie diese Summe entstanden ist.
Ich habe sie daraufhin geben, mir doch ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den Steuernachteil berechnen kann. So ist es mit ihm abgesprochen und dagegen kann auch niemand etwas haben. Wer würde denn einfach so 1230 Euro überweisen, ohne die Berechtigung dieses Anspruchs überprüft zu haben?
Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Steuerbescheid meiner Ex-Frau, mal sehen, wann er nun ankommt.
Ich hoffe, das dies die letzten Gefechte sind, die ich mit meiner Ex-Frau austragen muss. Ich werde diesen steuerlichen Nachteil (er stammt aus dem Steuerjahr 2005) auch ohne zu zögern bezahlen. Nur um meinen guten Willen zu beweisen.
Die Zahlung für das Steuerjahr 2007 werde ich hingegen erst dann leisten, wenn meine Ex-Frau ihren Widerruf der Anlage U zurückgenommen hat. Mal sehen, wann das geschehen wird.