Montag, 17. September 2007

Gefährliches Halbwissen

Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.

(aus Wikipedia)


Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.

Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.

Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.

Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.

Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.

Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.

Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.

Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.

Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.

Ich will endlich an mein Geld kommen.

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