Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Sonntag, 2. Dezember 2007
Versorgungsausgleich - kleiner Trost
Während der Scheidungsphase wurde der Anspruch meiner Ex-Frau an meiner Rente auf 93.30 Euro berechnet. Jetzt weiss ich, das es nicht bei diesem Betrag geblieben wäre, sondern das er bis zum Renteneintritt meiner Ex-Frau angestiegen wäre. Der Betrag würde in Entgeltpunkte umgerechnet werden und dem Rentenkonto meiner Ex-Frau gutgeschrieben werden. Aus diesen zusätzlichen Entgeltpunkten würde dann bei dem tatsächlichen Renteneintritt meiner Ex-Frau ein Rentenbetrag ermittelt werden. Da der Rentenwert (Betrag pro Entgeltpunkt) steigt würden dann auch der von mir zu bezahlende monatliche Betrag steigen.
Wieviel dies ausmacht ist völlig offen. Aus einer Beispielrechnung über 15 Jahre habe ich jedoch entnommen, das der Betrag um gut 20% steigen kann.
Dies ist natürlich nur ein kleiner Trost, aber dank dieser kleinen Dingen fällt mir das akzeptieren meiner Zahlung leichter.
Andererseits stellt sich mir die Frage, warum mir während der Scheidung weder meine Anwältin noch der Rentenexperte oder der Scheidungsanwalt diesen Sachverhalt erklärt haben.
Mittwoch, 7. November 2007
Fazit: Mein grösster Fehler - Versorgungsausgleich
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Versorgungsausgleich -
Inzwischen habe ich über ein Jahr Abstand zu meiner Scheidung und vieles, was mich damals gestresst hat, bringt mich inzwischen nur noch zum Lachen. Die meisten finanziellen Themen, die damals soooo wichtig waren, sind rückblickend nur noch Randerscheinungen. Es lohnt sich heute bei den allermeisten Dingen nicht mehr darüber nachzudenken oder zu grübeln. Diese Dinge sind damals geschehen und heute abgehakt. Ob ich damals auf 500 oder 1000 Euro verzichtet habe ist mittlerweile unwichtig. Ich bin froh, das die Scheidung ausgegangen ist und das ich mit dem mir verbliebenen Geld leben kann.
Es gibt allerdings ein Thema, über das ich mich auch heute noch oft ärgere. Dies ist die Zahlung des Versorgungsausgleichs an meine Ex-Frau. Ich wollte während der Scheidung dieses Thema möglichst schnell abgeschlossen haben und hatte mich leider nicht genug mit den langfristigen Konsequenzen befasst. Mittlerweile bin ich schlauer und bereue meine damalige Entscheidung. Leider ist diese nun nicht mehr rückgängig zu machen und ich muss die Folgen tragen.
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist eigentlich ganz einfach geregelt. Ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche von beiden Ehepartnern. Anschliessend wird die Differenz bestimmt und der besser dastehende Partner muss dem anderen die entgangenen Ansprüche erstatten. Dieser Ausgleich geschieht normalerweise erst dann, wenn der schlechter gestellt Partner seinen Rentenanspruch erreicht hat und wird dann direkt von der Rentenkasse des anderen Partners übernommen. Dafür erfährt dieser dann eine Kürzung seiner eigenen Rentenansprüche.
Nachdem nun die in unserer Ehezeit erworbenen Ansprüche von mir und meiner Ex-Frau bestimmt und miteinander verrechnet wurden kam heraus, das meine Ex-Frau zusätzlich zu ihrer Rente jeden Monat von meiner Rentenkasse 93.30 Euro zu bekommen hätte. Und um diesen Betrag wäre meine Rente gekürzt worden.
Dies alles funktioniert nur dann, wenn beide Partner in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. Ich habe jedoch während der Ehezeit im Ausland gearbeitet und in die dortige Rentenkasse eingezahlt.
Diese ausländische Rentenkasse regelt den Versorgungsausgleich aber anders - hier werden die Rentenansprüche bei einer Scheidung direkt als einmalige Summe an den benachteiligten Partner ausbezahlt, damit dieser diesen Betrag wieder in seine eigene Rentenkasse einbezahlen kann. Einen Ausgleich erst im Rentenalter der Partner kennt diese Rentenkasse nicht. Somit konnte bei mir die deutsche Regelung nicht greifen.
Aus diesem Grund kam die Anwältin meiner Ex-Frau auf die Idee, das ich ebenfalls eine Einmalzahlung an meiner Ex-Frau leisten soll, mit der dann alle Ansprüche abgegolten sind. Gleichzeitig verpflichtet sich meine Ex-Frau, diese Zahlung in eine private Altersvorsorge für sich anzulegen. Es wurde eine Summe von knapp 21.000 Euro berechnet, deren Berechnung von allen Beteiligten akzeptiert wurde. Dabei blieb offen, woher ich dieses Geld nehmen sollte.
Ich habe nun mit meiner ausländischen Rentenkasse abgeklärt, ob eine solche Auszahlung aus meiner Rentenkasse für diesen Zweck zulässig ist. Und leider ist dies so, im vereinten Europa gelten einheitliche Gesetze. Da diese Zahlung Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung war hatte sie rechtsverbindlichen Charakter. Und diesem Urteil beugte sich meine Rentenkasse, auch wenn die Scheidung von einem Deutschen Gericht bestimmt wird.
Da ich damals unbedingt mit dem Scheidungsthema und allen Folgen davon möglichst schnell abschliessen wollte habe ich mich auf diesen Deal eingelassen und mit mit der Entnahme der 21.000 Euro aus meiner Rentenkasse und die Zahlung dieser Summe an meine Ex-Frau freigekauft - so meinte ich wenigstens.
Doch inzwischen habe ich gemerkt, das ich einen Fehler begangen habe. Nicht hinsichtlich neuen Forderungen meiner Ex-Frau. Sondern hinsichtlich meiner eigenen Altersvorsorge.
Für mich wäre es vorteilhafter gewesen, wenn ich das Geld in meiner Rentenkasse belassen hätte und es nach der Verrentung meiner Ex-Frau in monatlichen Raten a 93.30 Euro an sie überwiesen hätte. Ich hätte jahrelang zahlen können, bevor die 21.000 Euro erreicht worden wären. Und ich würde in der Zwischenzeit noch Zinsen in der Rentenkasse erwerben. Und wenn meiner Ex-Frau nun etwas zustossen sollte habe ich das Geld sinnlos verlocht.
Leider gibt es für die damalige Entscheidung kein zurück mehr. Das Geld ist weg, meine Rentenkasse hat ein Loch und ich ärgere mich immer wieder total über mein damaliges Verhalten. 21.000 Euro in den Wind geschossen.
Warum nur habe ich nicht länger überlegt und die Folgen bedacht??
Mittwoch, 3. Oktober 2007
Fazit - Nie zu früh entgegenkommen
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Nie zu früh entgegenkommen -
Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.
Montag, 17. September 2007
Gefährliches Halbwissen
Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.
(aus Wikipedia)
Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.
Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.
Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.
Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.
Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.
Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.
Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.
Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.
Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.
Ich will endlich an mein Geld kommen.