Dienstag, 18. September 2007

Wie berechnet man den Kindesunterhalt ?

Hilfe, meine Ex-Frau wird immer schlimmer. Wie ich gestern geschrieben habe ist ein Halbwissen ganz gefährlich. Soeben wurde ich mit einer neuen Form davon konfrontiert.

Meine Ex-Frau hat bei den dauerhaften Versuchen, mir mehr Geld abzujagen die Unterhaltszahlungen für unseren Sohn entdeckt. Und sie kommt tatsächlich zu dem Schluss, das ich zu wenig bezahlen würde. Frei nach dem Motte "wenn ich schon meine Ausgaben nicht im Griff habe versuche ich wenigstens meine Einnahmen zu optimieren".

Sie hat in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, mein Nettoeinkommen gesucht und herausgefunden, das ich 392 Euro bezahlen muss. Und schon fordert sie mich auf, diesen Betrag (inkl. Nachzahlung für die letzten beiden Jahre) zu bezahlen. Tatsächlich hat sie übersehen, das von diesem Betrag noch das halbe Kindergeld (77 Euro) abgezogen werden muss.

Real zahle ich 364 Euro Unterhalt, also eine Unterhaltsstufe höher als ich müsste.

Das traurige an dieser Angelegenheit ist, das ich dies alles meiner Ex-Frau gemeinsam mit meiner Anwältin schon vor zwei Jahren erklärt habe. Doch sie hat es nicht verstanden und ich kann mir die Mühe sparen, ihr dies nochmals zu erklären. Sie wird mir entweder nicht zuhören oder nicht glauben.

Auf jeden Fall habe ich hier jetzt klar gemacht, wo der Fehler in ihrer Berechnung ist. Vielleicht ist das Thema damit vom Tisch.

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