Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Freitag, 26. September 2008
Dienstag, 23. September 2008
Scheidung in Ägypten
Alle sechs Minuten werden in Ägypten Scheidungsabsichten erklärt - manchmal sogar per SMS oder E-Mail. Doch sind solche Scheidungen durch elektronische Botschaften auch rechtsgültig?
Darf sich ein Ägypter per SMS oder E-Mail von seiner Frau scheiden lassen?
Diese Frage beschäftigt die Gerichte und Theologen des Landes, seit die Ingenieurin Ikbal Abul Nasr Anfang des Jahres wegen einer solchen elektronischen Botschaft vor ein Familiengericht gezogen ist. Sie hatte einen Anruf ihres Mannes verpasst, was dieser mit einer SMS mit den Worten "Ich lasse mich scheiden, weil Du Deinem Mann nicht geantwortet hast" quittierte.
Nun will Nasr nichts mehr von ihrem Mann wissen und verlangt von der Justiz, die Scheidung rechtskräftig zu bestätigen. Dass der Prozess noch immer anhängt, liegt vor allem an der Scharia - der religiösen islamischen Rechtssprechung. Denn diese sieht keine Regelung über Scheidungen auf elektronischem Wege vor.
Frage von Technologie und Tradition
Der Fall beschäftigt nicht nur die ägyptischen Gerichte und Medien sondern stellt das Land noch vor eine ganz andere Herausforderung: Die Frage der Vereinbarkeit von Persönlichkeitsrecht mit moderner Technologie und islamischer Tradition. Nach islamischem Recht muss ein Mann gegenüber seiner Frau von Angesicht zu Angesicht und vor Zeugen drei Mal die Scheidungsabsicht mitteilen. Dann ist die Trennung rechtskräftig.
Auch Abul Nasrs Mann hielt sich an die dreimalige Mitteilung, vor der endgültigen Nachricht hatte er ihr zuvor bereits zweimal per SMS die Scheidung verkündet. Doch der Fall bleibt umstritten. Alle sechs Minuten werden in Ägypten Scheidungsabsichten erklärt. In acht von zehn Fällen geht die Initiative dabei auf die Männer zurück. Im Gegensatz zu den Frauen müssen sich die Männer auch nicht vor Gericht präsentieren, um die Scheidung rechtskräftig zu machen.
Chance für Frauen? In einem anderen spektakulären Fall erhielt eine 20-jährige Frau eine E-Mail ihres 13 Jahre älteren Mannes, in der er ihr die Trennungsabsicht mitteilte. Der jungen Frau reichte es damit: Mit einer Kopie des elektronischen Briefes ersucht sie nun vor Gericht die Rechtsgültigkeit ihrer Scheidung. Der Einsatz elektronischer Medien bei der Scheidungserklärung wird kontrovers diskutiert. "Mobiltelefone oder das Internet können ein Weg sein, um eine Scheidungsabsicht mitzuteilen, doch ihr muss eine persönliche Gegenüberstellung folgen", sagt der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Hassan Mansur. E-Mails und SMS seien keine perfekten Kommunikationsmittel: "Handys können gestohlen werden und es gibt Internetpiraten."
Abdallah Baga, Richter eines Familiengerichts, sieht sie hingegen als Chance für die Frauen. Sofern die Justiz die Authentizität der Nachrichten feststelle, könnten die Frauen sie "durchaus als Mittel verwenden, um die elektronische Scheidung durchzusetzen".
(Alain Navarro, AFP / N24)
Mittwoch, 10. September 2008
Ich zahl nicht mehr!
Eigentlich lautet unser Scheidungsurteil, das im Falle der Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau oder von mir über die Festsetzung meiner Unterhaltsleistungen mittels Abänderungsklage neu verhandelt werden kann.
Ich bin somit nicht verpflichtet, mehr Geld zu bezahlen. Ich hätte es allerdings getan und habe dies meiner Ex-Frau auch so gesagt. Ich würde für die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit jeden Monat knapp 150 Euro bezahlen. Sie müsste mir im Gegenzug nur zusichern, dass sie mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert und mir den Empfang der zusätzlichen Unterhaltsleistungen für meine Steuererklärung bestätigen.
Auf diese einfachen Vorschläge ging meine Ex-Frau nicht ein, sie brauchte drei Wochen Bedenkzeit nur um dann mir mitzuteilen, dass sie weiterhin noch die Formulierungen der beiden Sätze überdenken muss.
Aufgrund dieser Aussage zog ich mein Angebot zurück um mir eine andere Lösung zu überlegen. Denn in der Zwischenzeit bereute ich mein freiwilliges Angebot. Ich fing das Grübbeln an und stellte mir die doofesten Abhängigkeiten vor und sah mich schon für die nächsten Jahre den zusätzlichen Unterhalt zahlen.
Nachdem dann weitere drei Wochen ins Land gegangen sind dachte ich eigentlich, dass meine Ex-Frau nun mit einem neuen Angebot kommt. Statt dessen bekomme ich nur Aufforderungen zum Zahlen zu hören, ohne das diese in irgendeiner Form lösungsorientiert sind.
Als dann mein Sohn wieder bei mir war kamen wir zufällig auf das Thema Arbeitslosigkeit zu sprechen. Und er erzählte mir, das meine Ex-Frau zwei konkrete Stellenangebote hatte und eines davon angenommen hat.
Kurze Zeit später kam wieder eine E-Mail mit Nachfragen nach meinen zusätzlichen Zahlungen von meiner Ex-Frau. Ich konfrontierte sie dann mit meinen neuen Informationen. Und sie schwächte alles ab, gab dies als mögliche Optionen an und tat sehr überrascht. Gleichzeitig forderte sie Unterlagen von mir für ihren neuen Arbeitgeber ein - "zur Vorbereitung eines möglichen Arbeitsvertrags".
Da ich seither nichts Neues und Gegenteiliges mehr von meiner Ex-Frau gehört habe hat sich die zusätzliche Zahlung von Unterhalt erst einmal erledigt. Ich zahl nicht mehr!
Freitag, 5. September 2008
Scheidung auf Türkisch
Montag, 1. September 2008
‚Schatz, ich will die Scheidung’
Keine Schuldgefühle
Geben Sie sich nicht die alleinige Schuld an der Situation. Es gehören immer zwei dazu. Zudem ist jedes Ende auch ein Anfang.
Kein übertriebenes Mitleid
Nur aus Mitleid bei Ihrer Partnerin zu bleiben, die Beziehung so über Wasser zu halten und abzuwarten, kann katastrophal enden. Versuchen Sie sich nichts vorzumachen, Mitleid ist hier falsch, handeln Sie wie Sie handeln müssen. Seien Sie ehrlich zu sich und zu ihr.
Reden & Fairness
Ja, das viel umworbene Reden. Reden ist aber der Schlüssel der Kommunikation. Setzen Sie sich zusammen, vielleicht auf unparteiischen Boden wie in einem Restaurant, und besprechen Sie das Vorgehen. Versuchen Sie einem Streit aus dem Weg zu gehen und die Trennung auf einem freundschaftlichen, fairen Weg – gerade wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind ist das sehr wichtig – zu durchführen.
Freunde
Sich jetzt in dieser schwierigen Zeit mit den besten Freunden zu treffen, um auf andere Gedanken zu kommen, ist für Ihr Wohlbefinden von Vorteil. Aber halten Sie sich bei Bekannten zum Thema der Trennung zurück, schnell brodelt die Gerüchteküche und nicht selten lassen äußere Faktoren eine Scheidung zur Schlacht werden. Weniger (sagen) ist in diesem Falle mehr. Entspannen Sie einfach bei einem anderen Thema.
Entnommen und leicht abgewandelt aus http://www.madonna24.at
Dienstag, 19. August 2008
Scheidung auf Japanisch
Nachzulesen im “Frauenteil” der Londoner Times.
Samstag, 2. August 2008
Informationen gegen Geld - Bestechung ...
Meine Ex-Frau informiert mich aus der Schule, von Arztbesuchen oder sonstigen Weh-Wehchen unseres gemeinsamen Sohnes nur dann, wenn sie damit einen Geldwunsch verknüpfen kann.

So auch nun wieder mit ihrer Frage nach meiner "freiwilligen" Mehrzahlung an Unterhalt für ihre Arbeitslosigkeit.
Diese Frage unterstützt sie mit umfangreichen Informationen aus der Schule (Zeugniss, Noten, Mitarbeit, etc) und Arztbesuch (Gesundheit, Entwicklung, etc.). Ich würde mir wünschen, dass sich meine Ex-Frau nicht nur dann daran erinnert, dass sie mir diese Informationen geben kann, wenn sie weitere Zahlungen von mir möchte.
Die Frage ist, wer besticht hier wenn? Besticht sie mich mit den Informationen, damit sie an Geld kommt oder besteche ich sie mit dem Geld, damit ich an Informationen komme?
Dienstag, 22. Juli 2008
61.850 Euro + X
Und jetzt kommt die Summe X hinzu. Für die Arbeitslosikeit meiner Ex-Frau. Dies sind jeden Monat - ab September - nochmals 147.43 Euro.
Im schlimmsten Fall sind die noch 45 Monate, in denen ich jeweils 147.43 Euro bezahlen muss - insgesamt also 6634.35 Euro.
Das ist doch i.O. Es ist viel mehr als ein schöner Urlaub aber viel weniger als ein schönes Auto. Ein Auto brauche ich momentan eh nicht.
Die ganze Rechnerei hat nur eine Haken. Was passiert, wenn meine Ex-Frau so lange arbeitslos ist, bis sie eine Abänderungsklage einreicht? Dessen Ende ist offen obwohl ich schon weiss, wie dann mein Ziel aussieht.
Montag, 21. Juli 2008
Reaktion auf Unterhalts-Vorschlag
Dabei ging sie allerdings nicht auf meine Frage nach einer Bescheinung über diesen Betrag für meine Steuererklärung ein. Und sie reagierte auch nicht auf meine Bitte um eine Sicherheit, damit sie mir unverzüglich Bescheid gibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit endet.
Statt fordert sie mich auf, nicht erst ab September freiwillig mehr zu bezahlen sondern schon ab August. Von einer Aussage zur Summe ist nicht die Rede.
Dabei habe ich im August das Geld gar nicht.
Und somit beginnt das alte Spiel wieder von vorne. Ich renne irgendwelchen Unterschriften hinter her und meine Ex-Frau will nur Geld sehen.
Diesmal sitze ich dieses Thema aber knallhart aus. Von mir gibt es keine Reaktion bevor ich nicht die Bescheinigung habe. Und sollte ich bis September diese nicht haben gibt es auch im September noch kein Geld. Ich habe es satt, das ich so reagieren muss.
Aber die Vergangenheit lehrt mich, das ich sonst nichts erreiche und mich nur ärgere. Und das muss nun ein Ende haben.
Donnerstag, 17. Juli 2008
Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.
Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:
Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.
Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.
Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:
„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“
Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“
Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.
- Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken. - Wie hoch muss der Betrag sein?
Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten? - Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus? - Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?
Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:
Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.
Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.
Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…
Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.
Dienstag, 1. Juli 2008
Noch ein Jahr Darlehnshaftung
Und zu diesem Zeitpunkt wollte meine Ex-Frau nach eigener Aussage das Darlehn umschulden. Diese Umschuldung findet dann ohne meine Haftung statt und somit bin ich automatisch aus der Sache raus.
In der Vergangenheit lief die Zahlung der Raten durch meine Ex-Frau reibungslos. Jetzt hoffe ich auch, das dies so weitergeht und dass dann auch in einem Jahr die Umschuldung klappt.
Denn eine andere Chance aus der Darlehns-Schuldhaftung raus zu kommen habe ich nicht.
Donnerstag, 19. Juni 2008
Steuererklärung in der Schweiz
Ich muss lediglich nachweisen, das ich Unterhalt für meinen Sohn und meine Ex-Frau bezahlt habe. Ohne Unterschrift meiner Ex-Frau, ohne Anlage U.
Das ist ja einfach.
Montag, 16. Juni 2008
Freier durch Umzug
Ich hatte immer das Gefühl, ich müsste mich vor all diesen Leuten rechtfertigen und dies hat doch sehr auf mich gelastet.
Nun habe ich Abstand und die Rechtfertigungs-Not hat nachgelassen.
Wenn ich jetzt in meinem ehemaligen Stadtteil bin - z.B. um meinen Sohn abzuholen oder nach Hause zu bringen - merke ich, dass ich viel entspannter bin. Ich kann den Leuten offen gegenübertreten, erzähle von meinem neuen Leben im Ausland und wir finden Themen, die nicht mit meiner Ex-Frau zusammen hängen.
Ich kann also jedem nur empfehlen, auch einen räumlichen Abstand zur Vergangenheit zu gewinnen.
Montag, 26. Mai 2008
Unterhalt in der Schweiz
Unterschiedlich wird nur die steuerliche Anrechnung des Unterhalts gehandhabt.
Kindesunterhalt
In Deutschland kann der Kindesunterhalt nicht steuermindern geltend gemacht werden. Statt dessen kann man sich den halben Kinderfreibetrag gutschreiben lassen.
In der Schweiz werden die tatsächlichen Zahlungen anerkannt (sofern eine Verpflichtung sowie Belege zur Zahlung vorgelegt werden können). Es gibt keinen Vorsteuerabzug. Und im Kanton Basel-Land auch keine Tarifkorrektur. Hier muss ich einfach im Folgejahr bis März nachweisen, welche Beträge ich bezahlen habe. Anschliessend bekomme ich die zuviel gezahlte (Quellen-)Steuer wieder zurückerstattet.
Ex-Ehegattinnen-Unterhalt
Ganz ähnlich ist es mit den Unterhaltszahlungen für meine Ex-Frau. Auch diese laufen weiter wie im Scheidungsurteil festgelegt. Allerdings gibt es keine Anlage U mehr. Ich muss einfach anhand von Belegen nachweisen, welche Beträge ich meiner Ex-Frau als Unterhalt bezahlt habe. Und anschliessend erhalte ich eine Steuererstattung.
Schade ist nur, das ich diese nicht anhand einer Tarifkorrektur bereits im Voraus geltend machen kann - in einigen Kantonen der Schweiz funktioniert dies.
Insgesamt ist dies eine gute und einfache Regelung. Ich spare mir die Jagd nach der Unterschrift unter die Anlage U. Und ich kann die Zahlungen für meinen Sohn und für meine Ex-Frau steuermindernd geltend machen.
Ich werde das Ganze nun einfach einmal im kommenden Jahr (bis spätestens 31. März 2009) üben. Mal sehen, wie gut meine Ex-Frau als Abschreibungs-Objekt dient.
Mittwoch, 2. April 2008
Mein Horoskop vom 02. April
"Endlich haben Sie den Kopf frei, um sich neue Ziele zu setzen. Das wird sich auch finanziell lohnen."
Den Kopf frei haben habe ich immer mehr. Vor allem fühle ich mich frei. Wenn jetzt das Finanzielle auch noch lohnenswert wird.
Wahrscheinlich ist damit mein Umzug in die Schweiz gemeint. Mal sehen, ob sich dieser finanzell lohnt. In vier Wochen weiss ich mehr, denn dann erfahre ich, wie meine Steuerzahlungen in der Schweiz ausfallen werden.
Leider kann ich mir selber dafür keine Ziele setzen. Dies wird durch die kantonale Steuerbehörde vorgegeben ...
Donnerstag, 27. März 2008
Und darauf ein Becks !
Dieses Hurra ist nicht ironisch gemeint, sondern ich freue mich tatsächlich. Zwei Fünftel der Dauer sind schon vorbei und auch der Rest wird wie im Flug vergehen.
Und das ist gut.
Nur noch 1500 ...
Dienstag, 25. März 2008
Alles wird anders
Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.
- In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
- Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
- Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
- Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
- Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
- usw.
Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.
Dienstag, 26. Februar 2008
Hurra, 1000 Tage sind schon vorbei
Nachdem ich am Anfang meines Zahlzeitraums dachte, das die Tage nie vergehen bin ich nun sehr überrascht, wie schnell die 1000 Tage vorüber gegangen sind. Was habe ich in diesen 1000 Tagen nicht alles gemacht:
Gearbeitet und Ausgeschlafen, mich verliebt und getrennt, in Urlaub gefahren und gefeiert, mich geärgert und wieder gefreut, an die Vergangenheit gedacht und mich auf die Zukunft gefreut, schlaflos im Bett gelegen und besoffen zu mir gekommen, mich alleine gefühlt und mich nach Ruhe gesehnt. Jetzt im Rückblick überwiegen eindeutig die positiven Erinnerungen, all die Gefühle von Freude, Freiheit und Zufriedenheit.
Aus diesem Grund kann ich mich auch darüber freuen, das nun schon 1000 Tage meiner Unterhaltszahldauer vorbei sind. Diese 1000 Tage sind etwa 2/5 der gesamten Zeit. Noch bevor dieses Jahr vorüber ist ist schon die Hälfte des Zeitraums, in der meine Ex-Frau von mir Unterhalt bekommt, vorbei.
die Zeit rast und ich freue mich auf all die schönen Dinge, die vor mir liegen.
Samstag, 23. Februar 2008
Ist Klassenfahrt Sonderbedarf ?
Die Schüler gehen am 14. April auf Klassenfahrt, die ohne Taschengeld schon circa 165 Euro kosten wird.
Ich möchte Dich bitten, dies zu übernehmen, ist das denkbar??
Tja, und jetzt sitze ich hier und denke nach:
- Nimmt das denn nie ein Ende?
- Muss ich wirklich?
- Eigentlich zahle ich doch schon genug
- Mein Sohn muss auf jeden Fall mit
- Alles bezahle ich nicht
- Wie kann dies vernünftig geteilt werden?
- Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?
Ich mag auf jeden Fall nicht lange mit diesem Thema beschäftigt sein. Innerhalb der nächsten Stunde muss eine Entscheidung fallen. Alles andere würde nur bedeuten, das ich mich lange darüber ärgern müsste.
Zuerst zu meiner letzten Frage: "Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?". Eine kurze Internet-Recherche fordert erstaunliches Zutage. In der ferneren Vergangenheit waren die Richter eher der Meinung, das eine Klassenfahrt kein Sonderbedarf ist. Die Kosten für eine Klassenfahrt entstehen nicht plötzlich, sondern sind in Höhe und Regelmässigkeit absehbar und darum in den Unterhaltszahlungen bereits berücksichtigt.
Neuer Urteile gehen jedoch davon aus, das genau diese Absehbarkeit bei Klassenfahrten nicht gegeben ist und der Unterhaltszahler darum angehalten ist, sich entsprechend den Einkommensverhältnissen zu beteiligen.
Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, also werde ich mich entsprechend an den Kosten der Klassenfahrt beteiligen.
Mit einer zweiten Mail kommen inzwischen noch Detailinfos zur Klassenfahrt. Darin ist von zwei Raten die Rede, welche die Eltern an den Klassenlehrer bezahlen müssen. 50 Euro sofort, die restlichen 115 Euro bis zum 01. April. Dies beantwortet ja schon meine Frage nach einer möglichen Teilung. Ich die zweite Rate, meine Ex-Frau die sofort fälligen 50 Euro.
Ich drehe mich noch mal vom Computer weg, gehe zur Toilette und lasse diese Entscheidung auf mich wirken. Ich fühle mich wohl damit. Das Geld meiner Rate werde ich bis Ende März zusammenbekommen. Ein Entscheid ist rasch gefällt und mir geht es danach gut. Eine kurze Mail an meine Ex-Frau und ab damit.
Wegen dem Klassenfahrts-Taschengeld für meinen Sohn überlege ich mir noch was. Vielleicht bekommt er einen symbolischen einen Euro für bestimmte Aufgaben, die er bis zur Klassenfahrt bei mir erfüllt. So kann der sich sein Taschengeld selber "verdienen". Mit 12 Jahren ist er schliesslich alt genug, um auch ein bisschen für sich zu sorgen und sich nicht nur bedienen zu lassen.
Ich denke, so werde ich es machen. Für jede Dienstleistung, die er mir hilft, gibt es einen Euro. Seine Schuhe putzen, Tisch abräumen, einkaufen, Staubsaugen, etc. Ach ja, meine Fenster müssen auch mal geputzt werden ...
Donnerstag, 21. Februar 2008
Warum bin ich glücklich ?
Der Abstand zwischen meinem gegenwärtigen Leben und dem Leben, dass ich führen möchte, ist gering.
Ich habe einige Freunde, einen tollen Sohn, eine glückliche Beziehung, eine nette Wohnung, genügend Zeit für mich und meine Freunde, einen Job der mir Spass macht und mit dem ich genügend Geld verdiene, um mir kleinen Urlaube und jeden Abend ein Bier leisten zu können. Ich habe all die Dinge, die ich brauche - auch wenn sie nicht unbedingt modern oder neu sind. Dies macht mir aber nichts aus. Ich akzeptiere, das mein Leben und ich nicht perfekt bin und freue mich darüber, das andere mich so akzeptieren. Natürlich sehe ich meinen Sohn zu wenig, aber ich kann ihn jederzeit anrufen und ich weiss, das er mir so vertraut wie ich ihm vertraue.
Der Abstand zwischen meinem gegenwärtigen Leben und der besten Lebensphase meiner Vergangenheit ist gering.
Wenn ich überlege, wann meine beste Lebensphase ist kann ich mir nicht wirklich auf eine bestimmte Phase festlegen. Zu jeder Zeit gab es in meinem Leben Dinge, die toll waren und gleichzeitig gab es schlechte Zeiten. Die erste Hälfte meines Studiums war eine schöne Zeit, auch die Anfangszeit in der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex-Frau war toll. Ebenso erinnere ich mich gerne an meine Jugend, wie ich mich Freunden unterwegs bin und wenig zu Hause war. Beruflich geht es mir jetzt besonders gut, ich habe noch nie so viel Geld verdient und auch wenn ich einen grossen Teil davon an meine Ex-Frau abgebe ist es eine schönes Gefühl. Ich fühle mich - auch dank diesem Geld - jetzt sehr frei und geniesse diese Freiheit. Mein gegenwärtiges Leben würde ich als unbeschwert bezeichnen und diese Unbeschwertheit habe ich zu vielen Zeiten in der Vergangenheit auch schon erlebt. Auch wenn ich jetzt das Gefühl habe, das diese Freiheit nun besonders lange schon anhält - seit der Trennung von meiner Frau ...
Der Abstand zwischen dem, was andere haben und dem, was ich selber habe, ist zwar nicht gering - ich versuche mich aber nicht mit anderen zu vergleichen.
Immer wenn es mir gelingt, mich nicht mit anderen zu vergleichen, bin ich sehr glücklich. Und diese Glücksmomente nehmen immer mehr zu. Natürlich hätte ich gerne ein Auto, eine grössere, hellere, ruhigere, moderne Wohnung an einem attraktiveren Ort. Aber ich bin mit meiner derzeitigen Wohnsituation zufrieden - mal abgesehen von dem langen Weg zur Arbeit. Natürlich verdiene viele meiner Arbeitskollegen viel mehr Geld als ich. Ich habe aber nicht das Gefühl, das sie deshalb glücklicher als ich sind. Der einzigste Punkt, wegen dem ich andere Beneide, ist meine fehlende Altersvorsorge. Ich muss ich unbedingt in den nächsten Jahre etwas machen und das Loch ausgleichen, das meine Scheidung gerissen hat. Aber ich bin sicher, das ich dies hinbekommen werde und es gibt sonst nichts, um was ich andere unbedingt beneide oder wofür ich mich schäme.
Ich bin mit der Scheidung ein ganzes Stück bescheidener geworden. Ob Bescheidenheit und Scheidung wohl zusammenhängen??
Montag, 18. Februar 2008
Meine Steuererklärung ist schon fertig
Aber es war dieses Jahr auch einfach. An den wesentlichen Dingen hat sich nichts verändert. Einkommen, Fortbildungskosten, Werbungskosten, sonst. Ausgaben blieben fast unverändert. Nur das ich letztes Jahr keine Ausgaben für die Scheidung mehr hatte. Dafür aber eine grössere Summe an Unterhalt als 2006 bezahlt habe. Über 10200 Euro sind an Unterhaltszahlungen im Jahr 2007 zusammen gekommen.
Da ich jedoch schon die Anlage U von meiner Ex-Frau unterzeichnet bekommen habe konnte ich nun die Steuererklärung schon so weit fertigstellen, das mein Steuerberater nun den Rest machen kann.
Aufgrund meiner Erfahrng im letzten Jahr rechne ich nicht damit, das es zu einer Nachzahlung kommen wird. Evtl. wird sogar eine kleine Summe vom Finanzamt zurückerstattet. Doch all zu optimistisch will ich nicht sein.
Ich lass mich überraschen, was mein Steuerberater ausrechnen wird und freue mich, wenn es tatsächlich zu einer Auszahlung kommen wird. Doch bis es so weit ist werden noch Wochen oder sogar Monate vergehen...
Samstag, 16. Februar 2008
Nur noch 500 Tage
Hurra, ich habe eben festgestellt, das es nur noch 500 Tage sind, bis meine Schuldhaftentlassung erfolgt.
- Nur noch 500 Tage hafte ich für das Bank-Darlehn meiner Ex-Frau für deren Wohnung.
- Nur noch 500 Tage jedes Quartal hoffen, das meine Ex-Frau ihre Rate bezahlt.
- Nur noch 500 Tage darauf warten, das das neue Bank-Darlehn an den Anschluss des aktuellen Darlehns auch tatsächlich greift.
- Nur noch 500 Tage und ich bin diesen Teil der Schulden los.
Und mit jedem Quartal hafte ich mit weniger Geld.
Termine für die Ratenzahlungen meiner Ex-Frau für das Darlehen:
1. Apr 08
1. Jul 08
1. Okt 08
1. Apr 09
Denn die Hoffnung, das die Bank mich aus der Haftung entlässt, habe ich inzwischen aufgegeben. Selbst wenn meine Ex-Frau ein Super-Einkommen hätte würde wohl keine Bank der Welt einen Haftenden entlassen - einmal Schuldhaft, immer Schuldhäftling.
Aber jetzt sind es nur noch 500 Tage, noch etwas mehr als ein Jahr und seitdem mir dies aufgefallen ist sind schon wieder ein paar Sekunden vergangen.
Für alle, die die genaue Zeit interessiert, läuft in der rechten Spalte weiter unten ein Zähler mit.
Nur noch 500 Tage.
Donnerstag, 14. Februar 2008
Bin ich froh, dass ich mich nicht darum kümmern muss.
Lieber bezahle ich jeden Monat die vereinbarten 750 Euro Ex-Ehegattinnen-Unterhalt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob dies nun zuviel oder zuwenig ist. Als dass ich mir den Kopf zerbrechen muss, wie ich möglicherweise das neue Unterhaltsrecht ausnutzen könnte um ein paar Euro zu sparen. Und dabei unendlich viele neue schlaflose Nächte habe und wahrscheinlich mehr Geld für einen Anwalt ausgebe als ich sparen werde.
Und vor allem das Verhältnis zu meiner Ex-Frau nur noch zusätzlich belastet wird.
Aber ich kann die Männer verstehen, die nun nach ihrem Vorteil suchen werden. Auch wenn ich froh bin, es nicht machen zu müssen.
Für alle anderen gibt es diesen Artikel von bild.de, in dem wir alle aufgehetzt werden.
Neues Unterhaltsrecht - Richterbund warnt vor Chaos-Gesetz!
Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu! Davor warnt der Deutsche Richterbund. Grund ist das neue Unterhaltsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt.
Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind.
Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst (Niedersachsen) zu BILD.de: „Es ist zu befürchten, dass auf die Familiengerichte eine Flut von Klagen zukommt!”
Grund: Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.
Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek bestätigte BILD.de: „Viele Alt-Fälle werden neu aufgerollt! Wenn die Kinder zwischen drei und acht Jahre alt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich eine Überprüfung lohnt.” Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.
Laut dem neuen Unterhaltsrecht aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müssen Geschiedene (mit Kindern über drei Jahren) schneller wieder für sich selbst sorgen. Manche Zahl-Väter könnten dadurch ordentlich sparen...
Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.
ALLERDINGS: Wann der Unterhalt im EINZELFALL gekappt wird, ist noch völlig unklar! Das lässt das Gesetz offen.
Gerichts-Direktor Teetzmann zu BILD.de: „Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”
Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...
Artikel auf bild.de
Samstag, 9. Februar 2008
Die Suche nach dem Glück
Das Buch, das ich meine, heisst "Hectors Reise - oder die Suche nach dem Glück". Hector ist Psychologe der in einer Reise durch die Welt versucht, hinter das Geheimnis des Glücks zu kommen. Dabei notiert er, was er über das Glück gelernt hat. Diese Liste gebe ich hier wieder, damit jeder verstehen kann, wie ich es meine:
Lektion 1: Vergleiche anzustellen ist ein gutes Mittel, sich sein Glück zu vermiesen.
Lektion 2: Glück kommt oft überraschend.
Lektion 3: Viele Leute sehen Ihr Glück nur in der Zukunft.
Lektion 4: Viele Leute denken, dass Glück bedeutet, reicher und mächtiger zu sein.
Lektion 5: Manchmal bedeutet Glück, etwas nicht zu begreifen.
Lektion 6: Glück, das ist eine gute Wanderung inmitten schöner unbekannter Berge.
Lektion 7: Es ist ein Irrtum zu glauben, Glück wäre das Ziel
Lektion 8: Glück ist, mit Menschen zusammen zu sein die man liebt.
Lektion 8b: Unglück ist, von Menschen die man liebt getrennt zu sein.
Lektion 9: Glück ist, wenn es der Familie an nichts mangelt.
Lektion 10: Glück ist, wenn man eine Beschäftigung hat, die man liebt.
Lektion 11: Glück ist, wenn man ein Haus und einen Garten hat.
Lektion 12: Glück ist schwieriger in einem Land, das von schlechten Leuten regiert wird.
Lektion 13: Glück ist wenn man spürt, das man den anderen nützlich ist.
Lektion 14: Glück ist, wenn man dafür geliebt wird, wie man eben ist.
Lektion 15: Glück ist, wenn man sich rundum lebendig fühlt.
Lektion 16: Glück ist, wenn man richtig feiert.
Lektion 17: Glück ist, wenn man an der Glück der Leute denkt die man liebt.
Lektion 18: Glück ist, wenn man der Meinung anderer Leute nicht zu viel Gewicht beimisst.
Lektion 19: Sonne und Meer sind ein Glück für alle Menschen.
Lektion 20: Glück ist eine Sichtweise auf die Dinge
Lektion 21: Rivalität ist ein schlimmes Gift für das Glück.
Lektion 22: Frauen achten mehr auf das Glück der anderen als Männer.
Lektion 23: Bedeutet Glück, dass man sich um das Glück der anderen kümmert.
Ich muss nicht alle Lektionen kennen oder einhalten und manchesmal verschieben sich die Ursachen meines Glückes auch. Und vielleicht fehlt ein wichtiger Punkt, nämlich das jeder für sein Glück zu einem gewissen Anteil selber verantwortlich ist.
Mir hat dieses Buch jedoch gezeigt, das ich mich schon zu einem grossen Teil von meinen "Altlasten" aus der Ehezeit befreit habe. Und das diese Freiheit mit sehr viel Glück verbunden. Und das ich dieses Glück immer wieder neu für mich empfinden kann. Und das ich immer noch froh bin, damals den Schritt gemacht zu haben.
Dienstag, 29. Januar 2008
Nach vier Woche ist sie da

Die Unterschrift meiner Ex-Frau unter der Anlage U. Diesmal ging es nur vier Wochen, bis ich sie bekam. Ich bin positiv überrascht, ich hatte eigentlich mit einer wesentlich längeren Dauer und mehr Bedingungen gerechnet. Aber warum sollten im Laufe der Jahre die Sachen sich nicht besser entwickeln als ich dachte.
Auf jeden Fall kann ich jetzt (es ist erst Anfang Februar) bereits die Steuererklärung für 2007 angehen. Die dazu notwendige Unterlage, welche die längste Vorlaufzeit benötigt, habe ich nun. Der Rest ist Fleissarbeit.
Ich kann allen, die auch auf die Unterschrift unter die Anlage U angewiessen sind nur den Rat geben, so früh wie möglich diese einzufordern. Der zweite Januar ist dafür ein guter Starttermin.
Alles ist gut.
Sonntag, 27. Januar 2008
Die Jagd nach der Anlage U läuft wie erwartet
Nun gut, die schriftliche Bestätigung habe ich ihr am Samstag noch in den Briefkasten geworfen und jetzt bin gespannt, was unverzüglich bedeutet.
Ich rechne mal nicht damit, das dies noch diesen Monat sein wird.
Samstag, 12. Januar 2008
Die jährliche Jagd nach der Unterschrift
Gleich am 2. Januar habe ich meine Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau aufgestellt, die Anlage U ausgefüllt und mit einem Begleitbrief bei ihr in den Briefkasten eingeworfen:
Hallo ...,
ich habe Dir hier die Anlage U für das Jahr 2007 und bitte Dich, diese bis Mitte Januar zu unterzeichnen und mir zurück zu geben.
Meine Unterhaltsleistungen an Dich im Jahr 2007 beliefen sich auf 10202,39 Euro und setzten sich wie folgt zusammen:
12 x 650,00 Euro Unterhalt 7800,00
12 x 100,00 Euro Vorsorgeunterhalt 1200,00
1 x 1202,39 Euro Ausgleich steuerlicher Nachteil aus 2005 1202.39
Die Ausgleichszahlung gilt ebenfalls als Unterhaltsleistungen. Den entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen habe ich für Dich markiert.
Die Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger kannst Du behalten, die anderen drei Exemplare bitte ich mir unterzeichnet zurück zu geben.
Falls Du Fragen hast kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Vielen Dank und viele Grüsse
...
Gehört habe ich bis heute nichts von meiner Ex-Frau. Noch hat sie ja drei Tage Zeit. Aber ich weiss schon jetzt, das ich bis Mitte des Monats die Anlage U nicht in meinen Händen halten werde. Ich werde aber regelmässig nachfragen, in der Zwischenzeit meine restlichen Unterlagen für die Steuererklärung 2007 zusammenstellen und hoffen, das ich bis ich so weit bin auch die Anlage U erhalten habe.
Aufgrund der letzten Jahre bin ich jedoch skeptisch.
Freitag, 11. Januar 2008
Wie es weitergeht ?
Die folgenden fünf Jahr sind jetzt sehr gut planbar - solange nichts ungewöhnliches passiert:
Im Mai 2012 erfolgt meine letzte Unterhaltszahlung an meine Ex-Frau.
- Meine Ex-Frau bekommt weiterhin jeden Monat 750 Euro von mir, unabhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen und unabhängig von Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle.
- Es wird die jährliche Diskussionen um die Anlage U geben. Ein langes und mühsames Bitten von mir, bis ich die Unterschrift meiner Ex-Frau erhalten habe. Und das Gegenrechnen und Auseinanderaddieren ihrer Ausgleichsforderung.
- Weiterhin die unregelmässigen Forderungen meiner Ex-Frau nach zusätzlichen Zahlungen.
- Und das ebenso unregelmässige Entgegenkommen von mir und das Leisten von zusätzlichen Zahlungen.
Im Juli 2009 erfolgt die letzte Ratenzahlung meiner Ex-Frau für das Darlehn, anschliessend schuldet sie um und ich werde hoffentlich endlich aus der Schuldhaftung entlassen.
- Bis dorthin werde ich nach jedem Vierteljahr einen Seufzer ausstossen, nämlich genau dann, wenn meine Ex-Frau die nächste Rate bezahlt hat und ich nicht von der Bank angegangen werde.
Unterhaltszahlungen für meinen Sohn für die nächsten 15 Jahre.
- Unregelmässige zusätzliche Zahlungen für meinen Sohn (für Schule, Zusatzunterricht, Anschaffungen, etc.).
- Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend seinem Alter
- Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle
- Anpassung der laufenden Zahlungen entsprechend meinen Einkommensverhältnissen.
Das Alles ist aber sehr planbar, die Veränderungen überschaubar und die Laufzeiten nicht mehr erschreckend. Es geht also weiter und es geht gut weiter.
Dienstag, 8. Januar 2008
Jahresendabrechnung 2007
Jahresende, Kassensturz.
So wie es jetzt aussieht, bin ich mit einem kleinen Plus auf meinem Konto aus dem Jahr 2007 gegangen. Das ist in Ordnung und das ist etwas, mit dem ich leben kann.
Abgezogen werden muss noch der Ausgleich für die Anlage U von 2006, welche meine Ex-Frau noch nicht eingereicht hat. Dieser Betrag wird wohl zwischen 1000 und 1500 Euro liegen, so das für letztes Jahr eine schwarze Null stehen wird.
Wenn ich dieses Jahr, in dem nur noch eine direkten scheidungsbedingten Zahlungen von 1000 Euro an meine Scheidungsanwältin angefallen ist, als Muster für alle folgenden nehme habe ich ein relativ entspanntes Leben vor mir.
- Die Steuererstattung von 2006 in Höhe von 3000 Euro hat meine laufende Steuerlast gesenkt.
- Eine alte Lebensversicherung habe ich gekündigt und die daraus resultierende Rückzahlung in meine Altersvorsorge investiert
- 1200 Euro musste ich für 2005 als Ausgleich der steuerlichen Nachteile meiner Ex-Frau aufgrund der Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex-Frau bezahlen
Dies sind alles nur laufende Posten, die ab nun jedes Jahr in ähnlicher Form auftauchen werden und die ich hoffentlich auch in Zukunft so handeln kann.
Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Und wenn man dann noch bedenkt, das ich mir dieses Jahr meine Urlaubswünsche erfüllen konnte und gleichzeitig noch etwas in meine Altervorsorge anlegen konnte dann sieht es doch schon sehr gut aus. Ich freue mich auf jeden Fall schon auf 2008.
Donnerstag, 3. Januar 2008
Fazit - Schuldhaftung nie ohne Garantie
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Schuldhaftung nie mehr ohne Garantie -
Nie wieder werde ich eine Schuldhaftung oder Bürgschaft eingehen, ohne das ich gleichzeitig eine Garantie für den Fall der Fälle bekomme. In der Ehe habe ich vorzeitig und mit Zuversicht die Schuldhaftung für das Darlehn der Bank an meine Ex-Frau unterschrieben. Damals dachte ich nicht daran, das wir uns je trennen würden oder das das Darlehn nicht beglichen werden wird. Aus diesem Grund habe ich auch auf jede Garantie von meiner Ex-Frau verzichtet.
Und jetzt stecke ich bei der Bank in der Schuldhaftung und komme nicht mehr raus. Die Bank wird mich erst aus der Schuldhaftung entlassen, wenn sie davon überzeugt ist, das meine Ex-Frau das Darlehn alleine bezahlen kann. Und die Messlatte der Bank ist so hoch, das dieser Nachweis kaum zu erbringen ist.
Meine Ex-Frau zahlt zwar die vierteljährlichen Raten und solange dies geschieht habe ich nichts zu befürchten. Und anscheinend hat meine Ex-Frau für die Zeit nach dem Ablauf des Darlehns (in knapp eineinhalb Jahren) auch schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Somit bin ich zumindest in 18 Monaten aus dem Vertrag draussen.
Trotzdem - wenn meine Ex-Frau die Raten nicht bezahlt holt die Bank das Geld bei mir. Und dies, ohne das ich dafür einen Gegenwert bekommen werde.
Und genau für diese Situation hätte ich mich absichern sollen. Hier hätte ich - bevor ich die Schuldhaftung unterzeichne - mit meiner Ex-Frau einen Vertrag machen müssen das ich einen Anteil an der Wohnung bekomme. Oder ich hätte mich ins Grundbuch eintragen lassen sollen. Oder auf eine andere Art und Weise an der Wohnung beteiligt werden sollen.
Dazu ist es jetzt zu spät aber für die Zukunft habe ich gelernt. Keine geldwerten Leistungen ohne Vertrag. Nie mehr.
Und hoffen, das ich nie für die Schuldhaftung gerade stehen muss.
Sonntag, 2. Dezember 2007
Versorgungsausgleich - kleiner Trost
Während der Scheidungsphase wurde der Anspruch meiner Ex-Frau an meiner Rente auf 93.30 Euro berechnet. Jetzt weiss ich, das es nicht bei diesem Betrag geblieben wäre, sondern das er bis zum Renteneintritt meiner Ex-Frau angestiegen wäre. Der Betrag würde in Entgeltpunkte umgerechnet werden und dem Rentenkonto meiner Ex-Frau gutgeschrieben werden. Aus diesen zusätzlichen Entgeltpunkten würde dann bei dem tatsächlichen Renteneintritt meiner Ex-Frau ein Rentenbetrag ermittelt werden. Da der Rentenwert (Betrag pro Entgeltpunkt) steigt würden dann auch der von mir zu bezahlende monatliche Betrag steigen.
Wieviel dies ausmacht ist völlig offen. Aus einer Beispielrechnung über 15 Jahre habe ich jedoch entnommen, das der Betrag um gut 20% steigen kann.
Dies ist natürlich nur ein kleiner Trost, aber dank dieser kleinen Dingen fällt mir das akzeptieren meiner Zahlung leichter.
Andererseits stellt sich mir die Frage, warum mir während der Scheidung weder meine Anwältin noch der Rentenexperte oder der Scheidungsanwalt diesen Sachverhalt erklärt haben.
Mittwoch, 7. November 2007
Fazit: Mein grösster Fehler - Versorgungsausgleich
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Versorgungsausgleich -
Inzwischen habe ich über ein Jahr Abstand zu meiner Scheidung und vieles, was mich damals gestresst hat, bringt mich inzwischen nur noch zum Lachen. Die meisten finanziellen Themen, die damals soooo wichtig waren, sind rückblickend nur noch Randerscheinungen. Es lohnt sich heute bei den allermeisten Dingen nicht mehr darüber nachzudenken oder zu grübeln. Diese Dinge sind damals geschehen und heute abgehakt. Ob ich damals auf 500 oder 1000 Euro verzichtet habe ist mittlerweile unwichtig. Ich bin froh, das die Scheidung ausgegangen ist und das ich mit dem mir verbliebenen Geld leben kann.
Es gibt allerdings ein Thema, über das ich mich auch heute noch oft ärgere. Dies ist die Zahlung des Versorgungsausgleichs an meine Ex-Frau. Ich wollte während der Scheidung dieses Thema möglichst schnell abgeschlossen haben und hatte mich leider nicht genug mit den langfristigen Konsequenzen befasst. Mittlerweile bin ich schlauer und bereue meine damalige Entscheidung. Leider ist diese nun nicht mehr rückgängig zu machen und ich muss die Folgen tragen.
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist eigentlich ganz einfach geregelt. Ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche von beiden Ehepartnern. Anschliessend wird die Differenz bestimmt und der besser dastehende Partner muss dem anderen die entgangenen Ansprüche erstatten. Dieser Ausgleich geschieht normalerweise erst dann, wenn der schlechter gestellt Partner seinen Rentenanspruch erreicht hat und wird dann direkt von der Rentenkasse des anderen Partners übernommen. Dafür erfährt dieser dann eine Kürzung seiner eigenen Rentenansprüche.
Nachdem nun die in unserer Ehezeit erworbenen Ansprüche von mir und meiner Ex-Frau bestimmt und miteinander verrechnet wurden kam heraus, das meine Ex-Frau zusätzlich zu ihrer Rente jeden Monat von meiner Rentenkasse 93.30 Euro zu bekommen hätte. Und um diesen Betrag wäre meine Rente gekürzt worden.
Dies alles funktioniert nur dann, wenn beide Partner in Deutschland Rentenansprüche erworben haben. Ich habe jedoch während der Ehezeit im Ausland gearbeitet und in die dortige Rentenkasse eingezahlt.
Diese ausländische Rentenkasse regelt den Versorgungsausgleich aber anders - hier werden die Rentenansprüche bei einer Scheidung direkt als einmalige Summe an den benachteiligten Partner ausbezahlt, damit dieser diesen Betrag wieder in seine eigene Rentenkasse einbezahlen kann. Einen Ausgleich erst im Rentenalter der Partner kennt diese Rentenkasse nicht. Somit konnte bei mir die deutsche Regelung nicht greifen.
Aus diesem Grund kam die Anwältin meiner Ex-Frau auf die Idee, das ich ebenfalls eine Einmalzahlung an meiner Ex-Frau leisten soll, mit der dann alle Ansprüche abgegolten sind. Gleichzeitig verpflichtet sich meine Ex-Frau, diese Zahlung in eine private Altersvorsorge für sich anzulegen. Es wurde eine Summe von knapp 21.000 Euro berechnet, deren Berechnung von allen Beteiligten akzeptiert wurde. Dabei blieb offen, woher ich dieses Geld nehmen sollte.
Ich habe nun mit meiner ausländischen Rentenkasse abgeklärt, ob eine solche Auszahlung aus meiner Rentenkasse für diesen Zweck zulässig ist. Und leider ist dies so, im vereinten Europa gelten einheitliche Gesetze. Da diese Zahlung Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung war hatte sie rechtsverbindlichen Charakter. Und diesem Urteil beugte sich meine Rentenkasse, auch wenn die Scheidung von einem Deutschen Gericht bestimmt wird.
Da ich damals unbedingt mit dem Scheidungsthema und allen Folgen davon möglichst schnell abschliessen wollte habe ich mich auf diesen Deal eingelassen und mit mit der Entnahme der 21.000 Euro aus meiner Rentenkasse und die Zahlung dieser Summe an meine Ex-Frau freigekauft - so meinte ich wenigstens.
Doch inzwischen habe ich gemerkt, das ich einen Fehler begangen habe. Nicht hinsichtlich neuen Forderungen meiner Ex-Frau. Sondern hinsichtlich meiner eigenen Altersvorsorge.
Für mich wäre es vorteilhafter gewesen, wenn ich das Geld in meiner Rentenkasse belassen hätte und es nach der Verrentung meiner Ex-Frau in monatlichen Raten a 93.30 Euro an sie überwiesen hätte. Ich hätte jahrelang zahlen können, bevor die 21.000 Euro erreicht worden wären. Und ich würde in der Zwischenzeit noch Zinsen in der Rentenkasse erwerben. Und wenn meiner Ex-Frau nun etwas zustossen sollte habe ich das Geld sinnlos verlocht.
Leider gibt es für die damalige Entscheidung kein zurück mehr. Das Geld ist weg, meine Rentenkasse hat ein Loch und ich ärgere mich immer wieder total über mein damaliges Verhalten. 21.000 Euro in den Wind geschossen.
Warum nur habe ich nicht länger überlegt und die Folgen bedacht??
Freitag, 26. Oktober 2007
Plötzlich tauchen 500 Euro auf - Danke
Vor drei oder vier Jahren haben wir das Geld einem Anwalt gegeben, der für die Anwohner eines Platzes einen Prozess gegen die Bebauungsplanänderung führte. Inzwischen hat dieser Anwalt den Prozess gewonnen und eine Entschädigungszahlung zugesprochen bekommen. Aus dieser werden nun die eingezahlten Gelder verzinst erstattet.
Nachdem ich dies erfahren habe teilte ich dem Anwalt mit, das er unsere 500 Euro entsprechend dem Verteilschlüssel für alle unsere "Altlasten" auf das Konto meiner Ex-Frau und auf mein Konto verteilen soll. Ein Viertel für meine Ex-Frau, drei Viertel für mich - so wie damals das Verhältnis unseres Einkommens war.
Zuerst hatte ich mir überlegt, ob ich den ganzen Betrag erhalten möchte, denn schliesslich hatte ich nach der Scheidung auch alleine die Schulden von unserem gemeinsamen Konto beglichen. Doch mit der jetzigen Entscheidung fühle ich mich wohler.
Schon eine Stunde nach meiner Mitteilung erhielt ich den Bescheid des Anwalts, das das Geld entsprechend meiner E-Mail überwiesen wurde.
Jetzt war ich gespannt, was meine Ex-Frau meinte, nachdem ich ihr dies geschrieben hatte. Ich ging davon aus, das sie automatisch die komplette Summe einfordern wird. Doch alle Gedanken und Befürchtungen waren hinfällig. Sie hat mit einem Wort auf meine E-Mail geantwortet: "Danke".
Von dem Betrag, den ich bekommen habe, werde ich nun erst mal den Keyboard-Unterricht von unserem Sohn bezahlen - vorerst wie bereits beschrieben bis Ende Januar.
Und wenn bis dorthin nichts Besonderes vorgefallen ist auch noch weitere Monate - bis das Geld aufgebraucht ist.
Eine schöne Überaschung. Denn ich hatte dieses Geld schon total vergessen. Gerne würde ich wissen, ob noch mehr Geld irgendwo auf mich wartet.
Montag, 22. Oktober 2007
Steuerthema 2006 endlich abgeschlossen !
Zugleich ist für mich nun ein weiteres Stück Planungssicherheit gegeben. Ich weiss jetzt, wie viel Geld ich zur Verfügung habe, wieviel Steuern ich bezahlen muss, welche Ausgaben auf mich zukommen und welchen Anteil meiner Einnahmen ich zur Verfügung habe. Und mit den jetzt vorliegenden Zahlen kann ich gut leben, ich merke wie ich die aktuelle Situation angenommen habe und das ich die Unsicherheit nach der Scheidung überwunden habe. Die einmaligen Lasten der Trennung und Scheidung liegen hinter mir, mit den laufenden Kosten komme ich zurecht. Ich kann wieder nach vorne schauen und genau das mache ich nun auch.
Erleichtert wird mir dies natürlich durch die Rückzahlung, die mit der Anerkennung meiner Unterhaltszahlungen durch das Finanzamt und dem geänderten Bescheid verbunden ist. Denn mit dieser Rückzahlung konnte ich die Löcher in meiner Kasse stopfen, die durch den Ausgleich der Anlage U 2005 und durch die Scheidungskosten entstanden ist.
Alles zusammen als ein sehr erfreulicher Tag für mich.
Dienstag, 9. Oktober 2007
Fazit – Alles wird gut
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Alles wird gut -
Neben all den finanziellen Dingen, die geregelt werden mussten, habe ich mir oft Hoffnung gemacht mit dem glauben daran, das schlussendlich doch alles gut wird. Auch wenn es während der Trennung und vor allem in der heissen Phase der Scheidung oft so viel Missmut und Streitereien gab und ich immer wieder daran gezweifelt habe, daß das Scheidungsverfahren ein gutes Idee nimmt - oder überhaupt ein Ende findet. Wenn ich nicht immer wieder den Zuspruch von guten Freunden bekommen hätte, hätte ich irgendwann aufgegeben und dann nur ganz schnell zu allem ja gesagt.
So hatte ich jedoch immer wieder jemand, der mir gesagt hat, das auch dann alles zu einem guten Ende komme, wenn ich hart bleibe. Oder auch dann gut endet, wenn ich nachgebe und ich trotzdem mit dem verbleibenden Geld auskommen kann.
Und schliesslich hatten ja alle recht. Es ist tatsächlich gut geworden. Weil alle daran geglaubt haben. Und weil ich mich von der positiven Stimmung habe anstecken lassen.
Samstag, 6. Oktober 2007
"Sichere Wege zur finanziellen Freiheit"
Kennen Sie die vielleicht wichtigste Zahl in Ihrem Leben? Es ist Ihre "Financial Freedom Number" - der Betrag, den Sie benötigen um ein Leben in finanzieller Unabhängigkeit zu genießen. Wer bei "finanzielle Unabhängigkeit" sofort an Millionenbeträge denkt, der sollte dieses Buch lesen. "Sichere Wege zur finanziellen Freiheit" zeigt dem Leser vor allem eines: Die finanzielle Freiheit ist näher, als er denkt. Finanzielle Freiheit ist nicht die Frage eines dicken Bankkontos - sie wird erreicht, indem man sich passives Einkommen schafft, das die persönlichen Ausgaben überstiegt. Wie jeder durch Reduzierung seiner Kosten, Steigerung seines passiven Einkommens und intelligentes Verhalten als Geldanleger diesen Traum verwirklichen kann, das zeigen die drei Experten in diesem ausführlichen und angenehm zu lesenden Leitfaden. Sollte ich jetzt investieren oder lieber nicht? Aktien oder Immobilien? Stopp nachziehen oder Gewinne mitnehmen? Wo lauern die versteckten Kosten? Was hätte ich denn tun sollen? Warum habe ich daran nicht gedacht? Auf Fragen wie diese gibt "Sichere Wege zur finanziellen Freiheit" die passenden Antworten. Die Autoren zeigen, wie die besten Anleger Fehler vermeiden und dicke Gewinne erzielen. Der Anleger erfährt wie erfolgreiche Investoren ihr Risiko minimieren und gleichzeitig das Gewinnpotenzial ins Unendliche steigern. Lernen Sie, wie Sie in jedem Marktumfeld intelligent agieren, wie sie sich Quellen für passives Einkommen erschließen und diese weiter ausbauen. "Sichere Wege zur finanziellen Freiheit" versorgt seine Leser mit einer Anleitung, wie sie sich von den Zwängen des Arbeitslebens befreien können - und zwar für immer.
Mittwoch, 3. Oktober 2007
Fazit - Nie zu früh entgegenkommen
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Nie zu früh entgegenkommen -
Dies ist eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe. Im Prinzip habe ich bei allen Themen, die in der Scheidung besprochen wurden, mir zuvor überlegt, wie weit ich gehen möchte. Sei dies bei der Höhe der Unterhaltszahlungen als auch bei dem Verhältniss der Steuernachzahlungen oder der Schuldenaufteilung.
Um das Verfahren abzukürzen und weil ich kein Freund vom langen Taktieren bin habe ich in den Gesprächen dann diesen Vorschlag vorgelegt. Und jedesmal kam nach langem betteln, verhandeln, drohen nochmals ein Nachschlag auf den ursprünglich von mir vorgelegten Vorschlag.
Darum mein Tipp an alle, die in ähnlichen Situationen stecken:
Überlegt Euch, wie weit ihr gehen wollt, was eurer Angebot ist. Und dann legt ein Vorschlag auf den Tisch, der nur halb so hoch ist. Habt keine Sorge vor den dann folgenden Auseinandersetzungen. Diese laufen immer genau gleich ab, egal wie hoch das Gebot ist.
Neue Geldforderungen
Jetzt hat sie festgestellt, das sie mit ihrem neuen Job weniger Geld verdient als bisher. Diesen Unterschied soll ich nun ausgleichen. Und zwar, indem ich mich an den laufenden Kosten für unseren Sohn beteilige.
Dazu gehört der Musikunterricht, die Kosten für Essen, für Anziehsachen, usw. Machmal habe ich die Befürchtung, das sich dies nie ändern wird. Egal wie viel Geld meine Ex-Frau verdient, sie hat immer Geldforderungen.
Ich habe ihr jetzt angeboten, das ich bis Januar den Musikunterricht bezahle. Danach wird sich ihre finanzielle Situation hoffentlich soweit eingependelt haben das ich nicht noch mehr bezahlen muss.
Es ist ja nicht so, das meine Ex-Frau am Hungertuch nagt. Sie hat monatlich etwa 2000 Euro netto (!) zur Verfügung.
Mittwoch, 26. September 2007
Hurra, ich hab die Unterschrift
Jetzt hat auch meine Ex-Frau eingesehen, das ich Recht habe und es ist ihr keine weitere Ausrede eingefallen.
Morgen geht die Anlage U zum Finanzamt und dann hoffe ich, das es schnell einen neuen Steuerbescheid für mich gibt - und eine kräftige Rückzahlung.
Samstag, 22. September 2007
Ein Drittel der Zeit ist um
Es sind nur noch gut 1680 Tage, dagegen sind über 840 Tage schon rum. Das ist doch ein freudiges Ereignis. War mir gar nicht bewusst, wie schnell die Zeit vergeht.
Zu Beginn der vergangenen 840 Tagen habe ich sicher jeden zweiten Tag auf den Zähler geschaut (rechts in der orangenen Spalte). Und mich darüber geärgert, wie langsam die Zeit vergeht.
Inzwischen habe ich schon wochenlang nicht mehr nachgeschaut. Um so mehr freut mich natürlich dieses Erkenntnis.
Am Anfang hat mich das oftmalige Nachschauen sicher auch verrückt gemacht und frustriert. Jetzt, wo ich den Zähler aus den Augen verloren habe, bin ich viel freier und unbeschwerter. Ich werde also erst wieder in einem Jahr auf den Zähler schauen. Dann ist schon fast Halbzeit meiner Unterhaltszahlungen.
Freitag, 21. September 2007
Zukunftslust vs. Vergangenheitsfrust
Allerdings träume ich auch schon von der Zeit nach den Unterhaltszahlungen. Und von dem, was ich mir dann alles leisten möchte.
Doch insgesamt bin ich mit dem jetzt ganz zufrieden, das Leben geht weiter und ich geniesse es.
Wenn da nur nicht die ewig sich wiederholenden Auseinandersetzungen mit meiner Ex-Frau über die Gelddinge wären. Wie jetzt über die Anlage U. Warum kann oder will sie nicht verstehen, das sie mit ihrer Unterschrift keinen Nachteil eingeht? Und warum versucht sie mich hierbei immer wieder hinzuhalten?
Dieses Verhalten erinnert mich immer wieder an die Ehezeiten und ruft ganz schlechte Erinnerungen in mir hervor. Ich merke, das ich dann wieder in alte Verhaltensmuster zurückfalle, die ich eigentlich schon abgelegt hatte. Und das ist jedesmal eine Scheiss-Situation.
Dienstag, 18. September 2007
Wie berechnet man den Kindesunterhalt ?
Meine Ex-Frau hat bei den dauerhaften Versuchen, mir mehr Geld abzujagen die Unterhaltszahlungen für unseren Sohn entdeckt. Und sie kommt tatsächlich zu dem Schluss, das ich zu wenig bezahlen würde. Frei nach dem Motte "wenn ich schon meine Ausgaben nicht im Griff habe versuche ich wenigstens meine Einnahmen zu optimieren".
Sie hat in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, mein Nettoeinkommen gesucht und herausgefunden, das ich 392 Euro bezahlen muss. Und schon fordert sie mich auf, diesen Betrag (inkl. Nachzahlung für die letzten beiden Jahre) zu bezahlen. Tatsächlich hat sie übersehen, das von diesem Betrag noch das halbe Kindergeld (77 Euro) abgezogen werden muss.
Real zahle ich 364 Euro Unterhalt, also eine Unterhaltsstufe höher als ich müsste.
Das traurige an dieser Angelegenheit ist, das ich dies alles meiner Ex-Frau gemeinsam mit meiner Anwältin schon vor zwei Jahren erklärt habe. Doch sie hat es nicht verstanden und ich kann mir die Mühe sparen, ihr dies nochmals zu erklären. Sie wird mir entweder nicht zuhören oder nicht glauben.
Auf jeden Fall habe ich hier jetzt klar gemacht, wo der Fehler in ihrer Berechnung ist. Vielleicht ist das Thema damit vom Tisch.
Montag, 17. September 2007
Gefährliches Halbwissen
Halbwissen
Als Halbwissen wird vermeintlich gesichertes Wissen einer einzelnen Person oder Personengruppe bezeichnet, das sich jedoch bei näherer Betrachtung als unvollständig oder falsch erweist. Da jedes Individuum vom Wahrheitsgehalt seines persönlichen Halbwissens überzeugt ist, vertritt es dieses energisch.
(aus Wikipedia)
Genau dieses Halbwissen legt meine Ex-Frau an den Tag wenn es um finanzielle Dinge geht. Seien es Kontoauszüge, Steuern oder wie jetzt die Anlage U.
Anstatt auf mich, ihre Anwältin, das Finanzamt oder ihren Steuerberater zu hören verwechselt meine Ex-Frau die Tatsachen und bringt offensichtliche Dinge durcheinander oder legt diese falsch zu ihren Gunsten aus. Und ich bin der Verarschte.
Jetzt behauptet meine Ex-Frau, das der Vorsorgeunterhalt, den ich monatlich bezahlen, nicht in die Anlage U aufgenommen werden darf. Dabei versuchen alle oben aufgezählten ihr den Unterschied zwischen dem Vorsorgeunterhalt und dem Versorgungsausgleich zu erklären. Doch sie will (oder kann) es nicht verstehen. Dabei ist es so einfach.
Der Versorgungsausgleich regelt die entgangenen Rentenansprüche, die meine Ex-Frau in der Ehe hat. Dazu werden meine und ihre in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aufgerechnet und die Differenz wurde von mir beglichen (etwas über 20.000 Euro). Dieser Betrag gehört nicht in die Anlage U, muss aber von ihr versteuert werden.
Der Vorsorgeunterhalt dient dem Aufbau einer Altersvorsorge. Das meine Ex-Frau überhaupt Vorsorgeunterhalt bekommt ist lediglich der Penetranz ihrer Anwältin zu verdanken, die dies so geregelt haben wollte. Diesen Vorsorgeunterhalt muss meine Ex-Frau direkt in eine Altersvorsorge investieren. Wenn sie eine richtige Altersvorsorge gewählt hat, kann sie diese Zahlungen von der Steuer absetzen.
Für die Berechung des Unterhalts in der Anlage U ist es unerheblich, wofür der Unterhalt verwendet wird. Solange ich diesen bezahle hat er in der Anlage U zu erscheinen.
Ist das den so schwer zu verstehen. Ich versuche nun seit zwei Wochen fast täglich, dies meiner Ex-Frau zu erklären. Zuerst hat sie zusätzlich ihre Anwältin um Rat gefragt. Dann hat sie den Finanzbeamten um Rat gefragt. Jetzt ist die Anfrage bei ihrem Steuerberater. Und alle stimmen meinen Ausführungen zu - denn so ist die gesetzliche Ausgangslage. Nur meine Ex-Frau versteht es nicht und weigert sich nach wie vor, mir die Anlage U für 2006 zu unterzeichnen.
Nachdem ist es immer wieder mit Bitten versucht habe werde ich nun Forderungen stellen.
Das Ganze erinnert mich an die Situation mit den falsch verbuchten Vorrauszahlungen. Auch damals hat mich meine Ex-Frau monatelang gegen den Rat ihres Steuerberaters und ihrer Anwältin hingehalten. Diesmal mache ich das nicht mit.
Ich will endlich an mein Geld kommen.
Mittwoch, 5. September 2007
Anlage U 2006 - Neuer Anlauf
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, das eine einmalige Unterschrift der Empfängerin unter der Anlage U genügt und diese so lange gültig ist, bis die Anlage U widerrufen wird. Allerdings sieht das Finanzamt dies anders.
Mit der Unterschrift wird nicht dem Prinzip des Realsplittings zugestimmt, sondern nur dessen Höhe. Da ich im Jahr 2005 nur sieben Monate Unterhalt gezahlt habe, und im Jahr 2006 für die ganzen zwölf Monate, ist der Betrag für 2006 wesentlich höher als derjeniger, der auf der Anlage U von 2005 angegeben ist.
Im Steuerbescheid für 2006 schreibt mir nun das Finanzamt:
"Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten konnten nur in Höhe von 4200 Euro als Sonderausgaben berechnet werden, weil nach der vorliegenden Anlage U der unterhaltsberechtigte Ehegatte nur bis zu diesem Betrag eine Zustimmung erteilt hat. Sie können die erweiterte Zustimmung des Ehegatten nachreichen. Der Bescheid kann dann nach § 175 AO - auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - geändert werden."
Somit bin ich nun wieder dabei, einer Unterzeichnung der Anlage U für 2006 hinterher zu rennen.
Wenigstens läuft der Kontakt zu meiner Ex-Frau dabei ruhig und sachlich ab. Nachdem ich ihren steuerlichen Nachteil von 2005 ausgeglichen habe stimmt sie dem höheren Betrag in der Anlage U dem Prinzip nach zu.
Dies bedeutet allerdings nicht, das sie diese auch unterzeichnet. Jetzt feilscht sie darum, das der Teil meiner Unterhaltszahlung, den sie in ihre Rentenkasse einbezahlt, nicht der Anlage U unterliegen. Das Finanzamt sieht dies aber nicht so.
Jetzt bin ich gespannt, was sie sich Neues einfallen läst.
Für mich geht es in diesem Fall um etwa 2000 Euro, die ich weniger Steuern bezahlen muss. Dafür lohnt sich ein Nachhaken doch.
Dienstag, 4. September 2007
Montag, 3. September 2007
Anlage U 2005 - Hurra es ist geschafft
- Ende Juli schrieb meine Ex-Frau mir eine Mail in der sie mich auffordert, 1230.39 Euro als Ausgleich ihres steuerlichen Nachteils 2005 zu überweisen - ohne Berechnung, wie diese Summe zustande kommt.
- Einen Tag später bitte ich sie, mir ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den steuerlichen Nachteil berechnen kann - meine Ex-Frau ist zu diesem Zeitpunkt aber schon auf dem Weg in den Urlaub.
- Am Tag nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub kommt eine Mail mit der sie mir zum Ausdruck bringt, das sie es nicht versteht, das ich nun einen anderen, einen eigenen Steuerberater habe und nicht mehr denjenigen, den wir während der Ehezeit hatten.
- Ich erkläre ihr die Gründe und bitte sie erneut um die Übergabe ihres Steuerbescheides.
- Am Tag darauf kommt eine Mail mit dem Hinweis, dass sie mir eine letzte Frist von zwei Tagen gibt und mich somit in Verzug setzt. Von dem Steuerbescheid ist nur die erste Seite dabei, auf der es lediglich um ihre Nachzahlungen geht.
- Ich bitte sie erneut mir den kompletten Steuerbescheid zukommen zu lassen.
- Inzwischen habe ich Urlaub, befinde ich mich mit meinem Sohn schon in den Reisevorbereitungen.
- Jetzt erhalte ich die zweite Seite des Steuerbescheides von meiner Ex-Frau, die dritte und alle weiteren Seiten fehlen noch immer. Als letzte Handlung vor meiner Abreise in den Urlaub sende ich erhaltenen beiden Seiten meinem Steuerberater zu.
- Aus dem Urlaub heraus ruf ich nach drei Tagen bei ihm an und lasse mir das Ergebnis der Berechnungen durchgeben. Der Ausgleichsbetrag, den er ermittelt hat, ist 28 Euro tiefer als das Ergebnis des Steuerberaters meiner Ex-Frau. Die 28 Euro sind komischerweise genau der Betrag, den meine Ex-Frau als Zinsen für die verspätete Nachzahlung an das Finanzamt überweisen muss.
- Ich teile dies meiner Ex-Frau mit und bitte sie darum, mir zu bestätigen, das mit der Zahlung von 1202.39 Euro der Ausgleich der Anlage U für 2005 erledigt ist. Sobald sie diesem zustimmt werde ich das Geld überweisen.
- Am Tag darauf kommt eine Mail mit der Aufforderung, ich soll das Geld unverzüglich überweisen. Und einem nochmaligen Hinweis auf den Verzug.
- Ich bitte sie nochmals darum sich zu äussern, ob mit dieser Zahlung das Thema erledigt ist oder ob sie noch auf den zusätzlichen 28 Euro - oder weiteren Zahlungen - besteht.
- Dann endlich, nochmals einen Tag später, kommt die Zustimmung, das mit meiner Überweisung das Thema erledigt sei.
Und jetzt endlich, nach allerlei hin und her, überweise ich die 1202.39 Euro und bekomme dafür die Gewissheit, das dieses Thema für 2005 abgeschlossen ist.
Ob es für die weiteren Jahre besser läuft bezweifle ich. Jedenfalls kenne ich nun das Verfahren und kann mich entsprechend darauf einstellen.
Warum ich allerdings die Sache auch im Urlaub noch angehe weiss ich selber nicht. Eigentlich hätte ich meine Ex-Frau noch zwei Wochen zappeln lassen sollen.
Dienstag, 21. August 2007
Autoaufbruch - ich soll es gewesen sein
Und meine Ex-Frau hat anscheinend bei der Polizei den Verdacht geäussert, das ich die Scheiben beschädigt habe, weil ich am gleichen Tag eine E-Mail an meine Ex-Frau geschrieben habe.
Bloss weil Sie mir vor zwei Jahren Post aus meinem Briefkasten geklaut hat und sie auf all meine Bitte und Aufforderungen nicht regiert soll ich so etwas machen. Ich habe mit den Beschädigungen nichts zu tun und kenne genug legale Mittel um an mein Recht zu kommen.
Allmählich nimmt die Wahnvorstellung meiner Ex-Frau besorgniserregende Ausmase an. Ich überlege mir ernsthaft, mich nach einen neuen Anwalt umzuschauen. Nur für den Fall, das meine Ex-Frau irgendwann total durchdreht.
Dienstag, 14. August 2007
Fazit – Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten -
Den Trennungskrieg kann nur derjenige gewinnen, der frühzeitig seine Truppen in Stellung bringt.
Dieses Zitat stammt aus einem anderen Blog, der sich ebenfalls um das Thema Scheidung dreht. Es ist mehr als ein Quentchen Wahrheit in diesen Worten enthalten.
Je früher die Trennung der finanziellen Angelegenheiten eingeleitet wird, desto einfach ist der Umgang miteinander. Denn schlussendlich geht es doch immer nur um das Geld und jeder fühlt sich benachteiligt. Also ist es nur gut, wenn dieses Thema so schnell als möglich geregelt wird. Denn hier bringt Aussitzen, so wie ich es versucht habe, leider gar nichts. Im Gegenteil.
Ich habe viel zu lange den Fehler gemacht, meine Einkünfte (Gehalt, Spesenabrechnungen, sonstige Überweisungen) weiter auf das gemeinsame Konto laufen zu lassen. Dort gingen weiterhin auch die Einkünfte meiner Ex-Frau ein und alle unsere Ausgaben gingen davon ab.
Jeder von uns hat sich von dem Konto bedient - nicht mutwillig oder um dem anderen zu schaden. Sondern einfach um die laufenden Kosten zu decken. Dabei wurde natürlich nicht besonders sparsam mit dem vorhandenen Geld umgegangen.
Und so wurde das vorhandene Guthaben - über 10.000 Euro im Laufe der Trennungszeit (14 Monate !!) immer weniger, bis dann endlich meine Anwältin dazu geraten hat, eine Gemeinschaftsverfügung für das Konto einzurichten. So sollte jeder nur noch dann Geld entnehmen können, wenn beide zustimmen.
Zum einen hat meine Ex-Frau nie verstanden, was eine Gemeinschaftsverfügung ist. Sie hat trotz Erklärungen von mir, von meiner Anwältin, von ihrer Anwältin und von den Bankangestellten überall erzählt, ich hätte ihr das gemeinsame Konto gesperrt. Und zum anderen war mittlerweile ein Minus von fast 4000 Euro auf dem Konto aufgelaufen.
Die Aufteilung dieser Schulden nahm einen grossen Anteil der Scheidungsfolgenvereinbarung in Anspruch und hat zusätzlich einiges gekostet. An Zeit, Geduld, Anstrengung und schlussendlich auch an Geld.
Im Rückblick hätte ich sofort nachdem mir klar wurde, das es kein zurück mehr für mich gibt diese Gemeinschaftsverfügung für das Konto einrichten sollen. Oder zumindest nur noch einen Anteil meines Einkommens auf dieses Konto überweisen sollen.
Für zusätzliche Ausgaben in dieser Zeit (Ersatz des geklauten Fahrrads meiner Ex-Frau, Neuanschaffung von Kühlschrank und Möbel meiner Ex-Frau, Urlaube von meiner Ex-Frau und mir, etc.) hätte eine Liste geführt werden müssen, damit diese Ausgaben in der Scheidungsfolgenvereinbarung mit den Schulden hätte verrechnet werden können.
Durch mein langes Zögern aufgrund die Hoffnung, das ich mit mein Entgegenkommen und dem Festhalten am Status Quo einen guten Willen zeige und an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bin habe ich sicherlich einige tausend Euro unsinnig verlocht.
Das hätte ich zu meinem Vorteil wesentlich kluger machen können.
Donnerstag, 9. August 2007
Das letzte Gefecht um die Anlage U
"Die Berechnung ergibt für mich einen steuerlichen Nachteil von 1230 Euro! ... mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen und zwar- wie es üblich ist- umgehend."
Dies war Ihre Aufforderung an mich. Ohne Berechnung. Ohne weitere Angaben wie diese Summe entstanden ist.
Ich habe sie daraufhin geben, mir doch ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den Steuernachteil berechnen kann. So ist es mit ihm abgesprochen und dagegen kann auch niemand etwas haben. Wer würde denn einfach so 1230 Euro überweisen, ohne die Berechtigung dieses Anspruchs überprüft zu haben?
Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Steuerbescheid meiner Ex-Frau, mal sehen, wann er nun ankommt.
Ich hoffe, das dies die letzten Gefechte sind, die ich mit meiner Ex-Frau austragen muss. Ich werde diesen steuerlichen Nachteil (er stammt aus dem Steuerjahr 2005) auch ohne zu zögern bezahlen. Nur um meinen guten Willen zu beweisen.
Die Zahlung für das Steuerjahr 2007 werde ich hingegen erst dann leisten, wenn meine Ex-Frau ihren Widerruf der Anlage U zurückgenommen hat. Mal sehen, wann das geschehen wird.
