Donnerstag, 17. Juli 2008

Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Jetzt ist genau das eingetreten, von dem ich gehofft hatte, dass es nicht passiert. Meine Ex-Frau ist arbeitslos geworden.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.

Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:

Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.

Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.

Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:

„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“


Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“



Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.

  • Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
    Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken.
  • Wie hoch muss der Betrag sein?
    Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten?
  • Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
    Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus?
  • Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
    Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?

Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:

Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.

Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.

Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…

Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.

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