Donnerstag, 14. Februar 2008

Bin ich froh, dass ich mich nicht darum kümmern muss.

Wenn ich so lese, was das neue Unterhaltsrecht so alles vorsieht und welche Lücken es noch gibt bin ich sehr froh, dass ich eine so einfach und eindeutige Regelung getroffen habe.
Lieber bezahle ich jeden Monat die vereinbarten 750 Euro Ex-Ehegattinnen-Unterhalt und muss mir keine Gedanken mehr darüber machen, ob dies nun zuviel oder zuwenig ist. Als dass ich mir den Kopf zerbrechen muss, wie ich möglicherweise das neue Unterhaltsrecht ausnutzen könnte um ein paar Euro zu sparen. Und dabei unendlich viele neue schlaflose Nächte habe und wahrscheinlich mehr Geld für einen Anwalt ausgebe als ich sparen werde.
Und vor allem das Verhältnis zu meiner Ex-Frau nur noch zusätzlich belastet wird.

Aber ich kann die Männer verstehen, die nun nach ihrem Vorteil suchen werden. Auch wenn ich froh bin, es nicht machen zu müssen.

Für alle anderen gibt es diesen Artikel von bild.de, in dem wir alle aufgehetzt werden.

Neues Unterhaltsrecht - Richterbund warnt vor Chaos-Gesetz!

Auf die deutschen Familiengerichte rollt eine Prozesslawine zu! Davor warnt der Deutsche Richterbund. Grund ist das neue Unterhaltsrecht, das seit Anfang des Jahres gilt.

Fast alle Scheidungsurteile mit Unterhaltspflichten können danach erneut angefochten werden – auch, wenn diese bereits Jahre gültig sind.

Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Delmenhorst (Niedersachsen) zu BILD.de: „Es ist zu befürchten, dass auf die Familiengerichte eine Flut von Klagen zukommt!”

Grund: Viele Geschiedene lassen die Unterhaltszahlungen an ihre Ex-Partner bereits überprüfen, hoffen, bald weniger berappen zu müssen.

Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek bestätigte BILD.de: „Viele Alt-Fälle werden neu aufgerollt! Wenn die Kinder zwischen drei und acht Jahre alt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich eine Überprüfung lohnt.” Unterhalts-Kürzungen zwischen 350 und 700 Euro im Monat seien im Einzelfall durchaus drin.

Laut dem neuen Unterhaltsrecht aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müssen Geschiedene (mit Kindern über drei Jahren) schneller wieder für sich selbst sorgen. Manche Zahl-Väter könnten dadurch ordentlich sparen...

Konkret: Uneingeschränkten Anspruch auf Unterhalt haben Ex-Partner (auch ohne Trauschein) nach dem neuen Recht nur, solange die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. Danach gibt es nur noch Unterhalt, wenn der Nachwuchs besondere elterliche Aufmerksamkeit braucht.

ALLERDINGS: Wann der Unterhalt im EINZELFALL gekappt wird, ist noch völlig unklar! Das lässt das Gesetz offen.

Gerichts-Direktor Teetzmann zu BILD.de: „Es gibt viele Fragezeichen, wie das neue Unterhaltsrecht auszulegen ist. Deshalb wird es sehr auf die Urteile der Richter in den nächsten Monaten ankommen. Rechtssicherheit wird es erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die wesentlichen Fragen entschieden hat. Das kann Jahre dauern!”

Anders ausgedrückt: Bis dahin entscheidet mit diesem Chaos-Gesetz jeder Richter, wie er will...


Artikel auf bild.de



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