Samstag, 23. Februar 2008

Ist Klassenfahrt Sonderbedarf ?

Es trudelte mal wieder eine E-Mail meiner Ex-Frau ein:
Die Schüler gehen am 14. April auf Klassenfahrt, die ohne Taschengeld schon circa 165 Euro kosten wird.
Ich möchte Dich bitten, dies zu übernehmen, ist das denkbar??

Tja, und jetzt sitze ich hier und denke nach:
  • Nimmt das denn nie ein Ende?
  • Muss ich wirklich?
  • Eigentlich zahle ich doch schon genug
  • Mein Sohn muss auf jeden Fall mit
  • Alles bezahle ich nicht
  • Wie kann dies vernünftig geteilt werden?
  • Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?


Ich mag auf jeden Fall nicht lange mit diesem Thema beschäftigt sein. Innerhalb der nächsten Stunde muss eine Entscheidung fallen. Alles andere würde nur bedeuten, das ich mich lange darüber ärgern müsste.

Zuerst zu meiner letzten Frage: "Ist dies nicht bereits im Unterhalt enthalten?". Eine kurze Internet-Recherche fordert erstaunliches Zutage. In der ferneren Vergangenheit waren die Richter eher der Meinung, das eine Klassenfahrt kein Sonderbedarf ist. Die Kosten für eine Klassenfahrt entstehen nicht plötzlich, sondern sind in Höhe und Regelmässigkeit absehbar und darum in den Unterhaltszahlungen bereits berücksichtigt.
Neuer Urteile gehen jedoch davon aus, das genau diese Absehbarkeit bei Klassenfahrten nicht gegeben ist und der Unterhaltszahler darum angehalten ist, sich entsprechend den Einkommensverhältnissen zu beteiligen.
Auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust, also werde ich mich entsprechend an den Kosten der Klassenfahrt beteiligen.

Mit einer zweiten Mail kommen inzwischen noch Detailinfos zur Klassenfahrt. Darin ist von zwei Raten die Rede, welche die Eltern an den Klassenlehrer bezahlen müssen. 50 Euro sofort, die restlichen 115 Euro bis zum 01. April. Dies beantwortet ja schon meine Frage nach einer möglichen Teilung. Ich die zweite Rate, meine Ex-Frau die sofort fälligen 50 Euro.

Ich drehe mich noch mal vom Computer weg, gehe zur Toilette und lasse diese Entscheidung auf mich wirken. Ich fühle mich wohl damit. Das Geld meiner Rate werde ich bis Ende März zusammenbekommen. Ein Entscheid ist rasch gefällt und mir geht es danach gut. Eine kurze Mail an meine Ex-Frau und ab damit.

Wegen dem Klassenfahrts-Taschengeld für meinen Sohn überlege ich mir noch was. Vielleicht bekommt er einen symbolischen einen Euro für bestimmte Aufgaben, die er bis zur Klassenfahrt bei mir erfüllt. So kann der sich sein Taschengeld selber "verdienen". Mit 12 Jahren ist er schliesslich alt genug, um auch ein bisschen für sich zu sorgen und sich nicht nur bedienen zu lassen.

Ich denke, so werde ich es machen. Für jede Dienstleistung, die er mir hilft, gibt es einen Euro. Seine Schuhe putzen, Tisch abräumen, einkaufen, Staubsaugen, etc. Ach ja, meine Fenster müssen auch mal geputzt werden ...

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