Samstag, 2. August 2008

Informationen gegen Geld - Bestechung ...

Es ist immer das Gleiche:
Meine Ex-Frau informiert mich aus der Schule, von Arztbesuchen oder sonstigen Weh-Wehchen unseres gemeinsamen Sohnes nur dann, wenn sie damit einen Geldwunsch verknüpfen kann.



So auch nun wieder mit ihrer Frage nach meiner "freiwilligen" Mehrzahlung an Unterhalt für ihre Arbeitslosigkeit.

Diese Frage unterstützt sie mit umfangreichen Informationen aus der Schule (Zeugniss, Noten, Mitarbeit, etc) und Arztbesuch (Gesundheit, Entwicklung, etc.). Ich würde mir wünschen, dass sich meine Ex-Frau nicht nur dann daran erinnert, dass sie mir diese Informationen geben kann, wenn sie weitere Zahlungen von mir möchte.

Die Frage ist, wer besticht hier wenn? Besticht sie mich mit den Informationen, damit sie an Geld kommt oder besteche ich sie mit dem Geld, damit ich an Informationen komme?

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