Doch in den nächsten Monaten wird sich einiges ändern und ich werde viele Dinge neu kennen lernen.
Im Mai diesen Jahres werde ich in die Schweiz auswandern. Und dann wird alles, was ich im Laufe der vergangenen Jahre an Wissen angesammelt habe, nichts mehr wert sein.
Statt dessen beschäftige ich mich dann mit dem schweizer Steuerrecht.
- In welche Tarifgruppe werde ich als Alleinstehender mit zwei Unterhaltsberechtigen einsortiert?
- Wie kann ich notfalls eine Tarifkorrektur beantragen?
- Wir werden meine Unterhaltszahlungen mit den Steuerzahlungen verrechnet?
- Was passiert mit dem halben Kind auf meiner Steuerkarte?
- Brauche ich weiterhin eine Anlage U?
- usw.
Zu all diesen Fragen und noch vielen weiteren gibt es umfangreiche und vor allem verwirrende Informationen im Internet. Da in der Schweiz die Regelung jedoch in jedem Kanton anders ist und ich noch keinen Fall gefunden habe, der identisch wie meiner ist, muss ich meine Erfahrungen selber machen.
Doch ich freue mich darauf und bin zuversichtlich, das ich durch den Umzug in die Schweiz neben dem Wegfall der täglichen Fahrzeit zumindest keinen finanziellen Verlust machen werde.
Und darüber, wie es sich bei mir weiterentwickelt, werde ich hier weiter berichten.
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