Mittwoch, 5. Juli 2006

Offensichtliches Diktatversehen, Teil II

Hurra, heute ist er gekommen, der berichtigte Beschluss des Familiengerichts:
"Die Scheidungsfolgenvereinbarung vom 23.05.2005 (Unterhalt) wird hinsichtlich des zweiten Satzes des ersten Absatzes wegen offensichtlichen Diktatversehens wie folgt geändert und neu gefasst:
Die Unterhaltsverpflichtung endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres des gemeinsamen Sohnes ..., geboren am ... .
"
Somit muss ich nun noch 70 (statt 94) Monate lang Unterhalt für meine Ex-Frau bezahlen. Jeden Monat 750 EUR.

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