Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Dienstag, 22. Juli 2008
61.850 Euro + X
Und jetzt kommt die Summe X hinzu. Für die Arbeitslosikeit meiner Ex-Frau. Dies sind jeden Monat - ab September - nochmals 147.43 Euro.
Im schlimmsten Fall sind die noch 45 Monate, in denen ich jeweils 147.43 Euro bezahlen muss - insgesamt also 6634.35 Euro.
Das ist doch i.O. Es ist viel mehr als ein schöner Urlaub aber viel weniger als ein schönes Auto. Ein Auto brauche ich momentan eh nicht.
Die ganze Rechnerei hat nur eine Haken. Was passiert, wenn meine Ex-Frau so lange arbeitslos ist, bis sie eine Abänderungsklage einreicht? Dessen Ende ist offen obwohl ich schon weiss, wie dann mein Ziel aussieht.
Montag, 21. Juli 2008
Reaktion auf Unterhalts-Vorschlag
Dabei ging sie allerdings nicht auf meine Frage nach einer Bescheinung über diesen Betrag für meine Steuererklärung ein. Und sie reagierte auch nicht auf meine Bitte um eine Sicherheit, damit sie mir unverzüglich Bescheid gibt, wenn ihre Arbeitslosigkeit endet.
Statt fordert sie mich auf, nicht erst ab September freiwillig mehr zu bezahlen sondern schon ab August. Von einer Aussage zur Summe ist nicht die Rede.
Dabei habe ich im August das Geld gar nicht.
Und somit beginnt das alte Spiel wieder von vorne. Ich renne irgendwelchen Unterschriften hinter her und meine Ex-Frau will nur Geld sehen.
Diesmal sitze ich dieses Thema aber knallhart aus. Von mir gibt es keine Reaktion bevor ich nicht die Bescheinigung habe. Und sollte ich bis September diese nicht haben gibt es auch im September noch kein Geld. Ich habe es satt, das ich so reagieren muss.
Aber die Vergangenheit lehrt mich, das ich sonst nichts erreiche und mich nur ärgere. Und das muss nun ein Ende haben.
Donnerstag, 17. Juli 2008
Ich muss mehr Unterhalt bezahlen.
Und bei Arbeitslosigkeit kann die Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen meiner Ex-Frau und mir durch eine Klage abgeändert werden.
Ich habe schon im Laufe des Scheidungsverfahrens geahnt, das dieser Zusatz im unserer Vereinbarung mich irgendwann einholen wird. Aber leider konnte auch meine Anwältin diesen Zusatz nicht vermeiden.
Jetzt ist es also so weit. Kaum wusste meine Ex-Frau, das ihr befristeter Vertrag definitiv nicht mehr verlängert wird hat sie sich bei mir gemeldet. Die Kernbotschaft ihrer Mail war:
Wenn ich ihr nicht freiwillig genug als Ausgleich bezahle wird sie zum Gericht gehen.
Allerdings hat Sie nicht geschrieben, welche Summe sie erwartet.
Auch auf Nachfragen hat sie dazu keine Stellung genommen. Sie ist nur der Meinung das sich aus dieser Formulierung in der Scheidungsfolgenvereinbarung ein automatischer Anspruch auf Ausgleich ergibt:
„Die Parteien schliessen die Möglichkeit einer Abänderungsklage nach §323 ZPO hiermit ausdrücklich aus. Von diesem Ausschluss ausgenommen ist lediglich der Umstand, das Arbeitslosigkeit auf Seiten einer Partei oder … eintritt.“
Im §323 ZPO heisst es jedoch:
„… so ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine entsprechende Abänderung des Urteils in Höhe und Dauer der Leistungen zu verlangen.“
Nachdem mir dies klar wurde sitze ich nun in der Klemme.
- Soll ich mich auf eine Klage einlassen, deren Ausgang offen ist?
Dies könnte mir die Chance geben, die Dauer meiner Unterhaltszahlungen um zwei Jahre zu reduzieren und gleichzeitig einen Einblick in den weiteren Darlehensverlauf mit meiner Schuldhaftung zu nehmen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass ich dann mehr Unterhalt bezahlen muss als jetzt. Und vor allem wird sich eine Klage bestimmt negativ auf das Verhältnis zu meinem Sohn auswirken. - Wie hoch muss der Betrag sein?
Er darf nicht so gering sein, damit meine Ex-Frau nicht zum Gericht geht. Allerdings darf er auch nicht zu hoch sein, da mir sonst das Geld fehlt. Wie kann ich einen solchen Betrag herleiten? - Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit meiner Ex-Frau?
Wenn es nur kurz ist kann der Betrag ruhig höher ausfallen. Was passiert aber, wenn die Arbeitslosigkeit die nächsten Jahre andauert? Komme ich dann wieder aus dieser Zahlung raus? - Wie wirkt sich diese Zahlung steuerlich aus?
Wenn ich schon bezahle, kann ich dieses Geld in der Schweiz wieder von meinen Steuern absetzen? In welcher Form muss dann meine Zahlung erfolgen? Als Aufstockung des Unterhalts meiner Ex-Frau oder meines Sohnes? Wie muss das deklariert werden?
Nachdem ich nun drei Nächte darüber geschlafen habe bin ich zu folgenden Entschluss gekommen:
Ich werde meiner Ex-Frau einen Vorschlag machen, um welchen Betrag ich während ihrer Arbeitslosigkeit meine Unterhaltszahlungen aufstocke.
Dafür brauche ich von ihr eine Bestätigung, dass wir uns auf diesen Betrag geeinigt haben. Und ich brauche einen Sicherheit, die mir garantiert, dass meine Ex-Frau mich unverzüglich über das Ende ihrer Arbeitslosigkeit informiert.
Jetzt geht es nur noch um die Bestimmung der Höhe. Meine Ex-Frau meint, dass sie mit dem Arbeitslosengeld 400 Euro weniger bekommt als sie zum Zeitpunkt der Scheidung verdient hat. Aufgrund dieser Summe, meinen seit drei Monaten erhöhten Unterhaltszahlungen für meinen Sohn sowie meinem Halbwissen über die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle habe ich den Betrag von 147.43 Euro „berechnet“.
Diese Summe schlage ich meiner Ex-Frau vor. Wenn ihr dies zu wenig ist soll sie Klagen. Ich kann auch nach Abzug dieser Summe mein Leben weiterleben. Und hoffe einfach, das die Arbeitslosigkeit nicht zu lange dauert. Sonst kann ja immer noch ich klagen…
Mal sehen, was meine Ex-Frau zu meinem Vorschlag sagt.
Dienstag, 1. Juli 2008
Noch ein Jahr Darlehnshaftung
Und zu diesem Zeitpunkt wollte meine Ex-Frau nach eigener Aussage das Darlehn umschulden. Diese Umschuldung findet dann ohne meine Haftung statt und somit bin ich automatisch aus der Sache raus.
In der Vergangenheit lief die Zahlung der Raten durch meine Ex-Frau reibungslos. Jetzt hoffe ich auch, das dies so weitergeht und dass dann auch in einem Jahr die Umschuldung klappt.
Denn eine andere Chance aus der Darlehns-Schuldhaftung raus zu kommen habe ich nicht.