- Unterhalt
"Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Ein veralteter Begriff lautet auch Alimente, was in der französischen Sprache soviel wie "Lebensmittel" oder "Nahrung" bedeutet (im übertragenen Sinn kommt also der Alimente-Zahlende für die Ernährung auf)." - Scheidung
"Die Scheidung ist die formelle, juristische Beendigung einer Ehe. Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Scheidung oder die Aufhebung muss durch richterliches Urteil erfolgen."
Ich glaube nicht, das Wikipedia auf meine Erfahrungen angewiesen ist. Darum lass ich die dortigen Texte so wirken, wie sie dort stehen.
Viel Spaß beim Lesen.
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