Tagebuch vom Tag der Rechtskräftigwerdung meiner Scheidung bis zum Ablauf meiner Unterhaltsverpflichtungen. Wie lebe ich mit dem verbleibenden Geld und wie gehe ich damit um, das meine Ex-Frau so viel Geld von mir bekommt?
Dienstag, 21. August 2007
Autoaufbruch - ich soll es gewesen sein
Und meine Ex-Frau hat anscheinend bei der Polizei den Verdacht geäussert, das ich die Scheiben beschädigt habe, weil ich am gleichen Tag eine E-Mail an meine Ex-Frau geschrieben habe.
Bloss weil Sie mir vor zwei Jahren Post aus meinem Briefkasten geklaut hat und sie auf all meine Bitte und Aufforderungen nicht regiert soll ich so etwas machen. Ich habe mit den Beschädigungen nichts zu tun und kenne genug legale Mittel um an mein Recht zu kommen.
Allmählich nimmt die Wahnvorstellung meiner Ex-Frau besorgniserregende Ausmase an. Ich überlege mir ernsthaft, mich nach einen neuen Anwalt umzuschauen. Nur für den Fall, das meine Ex-Frau irgendwann total durchdreht.
Dienstag, 14. August 2007
Fazit – Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten
Diese Fazits soll für mich zur hoffentlich letzten Aufarbeitung und für alle Leser in einer ähnlichen Situation als Tipps dienen.
- Frühzeitige Trennung aller finanziellen Angelegenheiten -
Den Trennungskrieg kann nur derjenige gewinnen, der frühzeitig seine Truppen in Stellung bringt.
Dieses Zitat stammt aus einem anderen Blog, der sich ebenfalls um das Thema Scheidung dreht. Es ist mehr als ein Quentchen Wahrheit in diesen Worten enthalten.
Je früher die Trennung der finanziellen Angelegenheiten eingeleitet wird, desto einfach ist der Umgang miteinander. Denn schlussendlich geht es doch immer nur um das Geld und jeder fühlt sich benachteiligt. Also ist es nur gut, wenn dieses Thema so schnell als möglich geregelt wird. Denn hier bringt Aussitzen, so wie ich es versucht habe, leider gar nichts. Im Gegenteil.
Ich habe viel zu lange den Fehler gemacht, meine Einkünfte (Gehalt, Spesenabrechnungen, sonstige Überweisungen) weiter auf das gemeinsame Konto laufen zu lassen. Dort gingen weiterhin auch die Einkünfte meiner Ex-Frau ein und alle unsere Ausgaben gingen davon ab.
Jeder von uns hat sich von dem Konto bedient - nicht mutwillig oder um dem anderen zu schaden. Sondern einfach um die laufenden Kosten zu decken. Dabei wurde natürlich nicht besonders sparsam mit dem vorhandenen Geld umgegangen.
Und so wurde das vorhandene Guthaben - über 10.000 Euro im Laufe der Trennungszeit (14 Monate !!) immer weniger, bis dann endlich meine Anwältin dazu geraten hat, eine Gemeinschaftsverfügung für das Konto einzurichten. So sollte jeder nur noch dann Geld entnehmen können, wenn beide zustimmen.
Zum einen hat meine Ex-Frau nie verstanden, was eine Gemeinschaftsverfügung ist. Sie hat trotz Erklärungen von mir, von meiner Anwältin, von ihrer Anwältin und von den Bankangestellten überall erzählt, ich hätte ihr das gemeinsame Konto gesperrt. Und zum anderen war mittlerweile ein Minus von fast 4000 Euro auf dem Konto aufgelaufen.
Die Aufteilung dieser Schulden nahm einen grossen Anteil der Scheidungsfolgenvereinbarung in Anspruch und hat zusätzlich einiges gekostet. An Zeit, Geduld, Anstrengung und schlussendlich auch an Geld.
Im Rückblick hätte ich sofort nachdem mir klar wurde, das es kein zurück mehr für mich gibt diese Gemeinschaftsverfügung für das Konto einrichten sollen. Oder zumindest nur noch einen Anteil meines Einkommens auf dieses Konto überweisen sollen.
Für zusätzliche Ausgaben in dieser Zeit (Ersatz des geklauten Fahrrads meiner Ex-Frau, Neuanschaffung von Kühlschrank und Möbel meiner Ex-Frau, Urlaube von meiner Ex-Frau und mir, etc.) hätte eine Liste geführt werden müssen, damit diese Ausgaben in der Scheidungsfolgenvereinbarung mit den Schulden hätte verrechnet werden können.
Durch mein langes Zögern aufgrund die Hoffnung, das ich mit mein Entgegenkommen und dem Festhalten am Status Quo einen guten Willen zeige und an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bin habe ich sicherlich einige tausend Euro unsinnig verlocht.
Das hätte ich zu meinem Vorteil wesentlich kluger machen können.
Donnerstag, 9. August 2007
Das letzte Gefecht um die Anlage U
"Die Berechnung ergibt für mich einen steuerlichen Nachteil von 1230 Euro! ... mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen und zwar- wie es üblich ist- umgehend."
Dies war Ihre Aufforderung an mich. Ohne Berechnung. Ohne weitere Angaben wie diese Summe entstanden ist.
Ich habe sie daraufhin geben, mir doch ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen, damit mein Steuerberater den Steuernachteil berechnen kann. So ist es mit ihm abgesprochen und dagegen kann auch niemand etwas haben. Wer würde denn einfach so 1230 Euro überweisen, ohne die Berechtigung dieses Anspruchs überprüft zu haben?
Jetzt warte ich seit zwei Wochen auf den Steuerbescheid meiner Ex-Frau, mal sehen, wann er nun ankommt.
Ich hoffe, das dies die letzten Gefechte sind, die ich mit meiner Ex-Frau austragen muss. Ich werde diesen steuerlichen Nachteil (er stammt aus dem Steuerjahr 2005) auch ohne zu zögern bezahlen. Nur um meinen guten Willen zu beweisen.
Die Zahlung für das Steuerjahr 2007 werde ich hingegen erst dann leisten, wenn meine Ex-Frau ihren Widerruf der Anlage U zurückgenommen hat. Mal sehen, wann das geschehen wird.